Cross-Ticketing: Rückflug bleibt gültig

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bluebooker

Reguläres Mitglied
15.04.2009
95
0
CGN
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Wenn ein Reisender seinen Hinflug nicht antritt, kann er vom Rückflug nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden, urteilte vor kurzem das Landgericht Köln. Gegenstand des Verfahrens war eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lufthansa.

Diese besagte, dass Flugtickets ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht in der auf dem Flugschein angegebenen Reihenfolge genutzt werden. Die Folge für Verbraucher: Ein gebuchter und bezahlter Rückflug verfällt, wenn ein Kunde seinen Hinflug zum Beispiel wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte deshalb gegen die fragliche Regelung geklagt und Recht bekommen (LG Köln vom 19.11.08, Az.26 O 125/07).

P.S. Diese Meldung wurde gestern unter der Rubrik "News" auf der Website fliegen-sparen.de veröffentlicht. Ich hoffe, dass es sich dabei nicht um einen alten Hut für die Forenmitglieder handelt, ansonsten ist es zur Auffrischung im Hinterkopf vielleicht auch mal wieder ganz nützlich ;)
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Bei fliegen-sparen.de muß man allgemein vorsichtig sein. Die nehmen es nicht so genau mit ihren Meldungen und lassen teilweise ganz entscheidende Dinge weg...

:mad:
 

f4freeJunior

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
433
55
ZRH
Meines Wissens wurden solche Klagen von Konsumenten gegen Airlines schon ein paar mal von Gerichten gutgeheissen. Und trotzdem kümmert das die Airlines nicht.

Eine Frage verbleibt: Wie verhält es sich bei einem Ticket mit 16 Coupons? Hier muss ich ja auch alles der Reihe nach abfliegen, bzw. ein eindeutiger Rückflug gibt es bei einem RTW Tix ja nicht.
 

belair

Erfahrenes Mitglied
15.04.2009
2.322
0
GSP/SCN
Eine Frage verbleibt: Wie verhält es sich bei einem Ticket mit 16 Coupons? Hier muss ich ja auch alles der Reihe nach abfliegen, bzw. ein eindeutiger Rückflug gibt es bei einem RTW Tix ja nicht.

Ganz einfach: Nach einem nicht angetretenen Flug verfallen alle anderen Segmente, die danach kommen.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
Das Problem ist wohl, dass alle solche Fälle wegen geringem Streitwert vor dem Amtsgericht landen und somit keinerlei Präzidenz schaffen.
Wenn es tatsächlich vors Landgericht gehen sollte, machen die Airlines immer einen Rückzieher und geben klein bei, bevor es zu einem Urteil kommt, eben um keine Präzidenz zu schaffen.

Die Folge: Man muss sich jedes einzelne Ticket dann vor Gericht erstreiten.... das macht keiner ...
 

steffen0212

Leiter der Irrenanstalt
12.03.2009
1.729
9
www.cura-it.de
Die Folge: Man muss sich jedes einzelne Ticket dann vor Gericht erstreiten.... das macht keiner ...
...oder nur sehr wenige.

Ich kann mich an ein paar Fälle mit ähnlichem Ausgang vor deutschen AGs erinnern, finde aber keine Pressemeldung mehr dazu.

Wenn man wirklich klagen will, hat man sehr gute Chancen, aber am Flughafen bleibt man mit seinem halben Ticket sitzen.
 
Moderiert:

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
Dem ist nicht so! Du kannst einen Flug auslassen und dann mit dem nächsten Flug weiterfliegen !

Ich denke nicht ! Zumindest nicht, wenn der nächste Flug auf der gleichen Airline weitergeht. Die werden dich als no-show führen und alle anderen Flüge stornieren.

Ist mir schon oft genug passiert, wenn man wegen ir-ops ein neues Routing bekommen hat und die Airline es nicht richtig vermerkt hat. (Vor allem bei UA und US ein Problem).
 

belair

Erfahrenes Mitglied
15.04.2009
2.322
0
GSP/SCN
Dem ist nicht so! Du kannst einen Flug auslassen und dann mit dem nächsten Flug weiterfliegen !

Ja, möglich. Habe noch keine RTW Erfahrung, aber bei "normalen Returnflügen" oder Mehrsegmentflügen ist das so.

Das Problem ist einfach, dass man am Flughafen irgendwo im Tackatucka-Land steht und nicht mitgenommen wird, obwohl man im Recht ist. Aber Recht haben und Recht bekommen, waren schon immer zwei Paar Schuhe. :D
 

flyfirst

Aktives Mitglied
25.05.2009
177
1
Beim RTW ist's kein Problem, sofern man nicht ein Region to Region Crossing auslässt. Alles Andere darf man auch als Surface Sektor "fliegen" (oder eben auch nicht).

Auf normale Tickets trifft das natürlich nicht unbedingt zu :idea:
 

Fluggeist

Aktives Mitglied
07.05.2009
156
0
Bei normalen RTs würde ich aufpassen. LH ist manchmal kulant und streicht nicht sofort den Rückflug (zumindest bei C und Y full fare). Die Hinflugcoupons werden dann nur geblockt ("Sequence") und man kann sie definitiv nicht mehr nutzen( den Rückflugcpn dann aber wohl noch)

Bei anderen Airlines wär ich ganz vorsichtig..
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Dieses Urteil wurde u.a. bereits auf Flyertalk diskutiert.
Die Quintessenz war, dass ein solches Urteil erst dann wirklich etwas bringt, wenn es mindestens von einem OLG ausgesprochen wurde.
So lange das nicht der Fall ist, lassen sich die Carrier 'gerne' in Einzelfaellen verklagen und verlieren natuerlich immer mit Pauken und Trompeten - im Zweifelsfall auch mit der Absicht, dass es nicht in die naechste Instanz geht und man damit einen verwertbaren Praezedenzfall verhindert.
 

Tammo

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
710
1
bei NUE (bislang MUC)
Mittlerweile gibt es noch weitere Urteile zu diesem Thema. Das OLG Frankfurt hat im Sinne der Passagiere entschieden, das OLG Köln dagegen zugunsten der Lufthansa. Bei letzterem wurde im August eine Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen. Nachzulesen hier.

Allerdings wurde aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas Revision beim BGH zugelassen, welche die Verbraucherzentrale nun natürlich eingelegt hat, sodass das Thema nächstes Jahr dann doch endlich mal höchstrichterlich entschieden wird.

Eine Übersicht über alle Verfahren, welche die Verbraucherzentrale diesbezüglich schon gegen diverse Airlines angestrengt hat gibt es hier.

Bleibt also spannend... ;)
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.732
4.373
Paralleluniversum
:confused: Da gibt's Einträge in der Liste zu Kreditkartengebühr und Abmahnungdeswegen gegen Ryanair und Fly.
Und dennoch wird das verlangt?
Müsste man mal im Detail nachforschen...
 

Tammo

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
710
1
bei NUE (bislang MUC)
:confused: Da gibt's Einträge in der Liste zu Kreditkartengebühr und Abmahnungdeswegen gegen Ryanair und Fly.
Und dennoch wird das verlangt?
Müsste man mal im Detail nachforschen...

Ja, aber wenn ich es richig in Erinnerung habe, war das in dem speziellen Fall so, dass es keine andere Möglichkeit gab, als per Kreditkarte zu zahlen, man für die Kreditkartenzahlung dann aber dennoch extra zahlen musste.

Im Falle der LH-Kreditkartenstrafgebühr liegt die Sache etwas anders, denn hier ist ja die Zahlung per Lastschrift ohne Aufschlag möglich.

Zumindest war das das Fazit des Urteils. Die Gebühr ist nur dann unzulässig, wenn es keine alternative, kostenlose Möglichkeit gibt, den Flug zu bezahlen.
 
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