Diese Praxis, mit welcher der Mindestlohn schnell mal unterschritten wird, ist glücklicherweise nicht mehr so verbreitet wie früher. Beliebt war dieses Vorgehen auch bei Fahrdiensten, wo naturgemäß viele 450€-Jobber arbeiten. Die Kinder müssen von Wohnort B zur Schule C gefahren werden, das Auto ist aber in A stationiert, muss dort abgeholt und gereinigt wieder abgestellt werden. Bezahlt wird nur die Strecke B-C, der Rest ist Freizeit. Früher Gang und Gäbe, heute nur noch die Ausnahme.
dann nehmen wir doch - wenn wir schon Luftahrt-off-topic sind - eine uns wohl bekannte Branche, die Hotellerie, und dort den Reinigungsservice, sprich: Room-Service, der heute fast immer ausgelagert ist, und die Arbeitskräfte eine Sollzeit pro Zimmer vorgegeben bekommen, welche nie einzuhalten ist. Das Ganze endet in einer Art "Doppelten Buchhaltung", ein Mal die offizielle "Erfassung", in welcher der Mindestlohn durch gedrückte Zeitangaben erreicht wird, un dein Mal die "Dark Papers", die schnell verschwinden, weil man daraus eine Mindestlohnunterschreitung in Höhe einer nennenswerten zweistelligen Zahl nachvollziehen kann.
Man kann auch die Zeitungszusteller nehmen, da gibt´shalt keine doppelte Erfassung, da wird einfach deutlich länger für die tägliche Zustellung gebraucht,als bezahlt wird.
Aber jetzt von mir Schluss mit off-topic.
Zum eigentlichen Thema: mit Blockstundenvergütung kann man auch als AN ganz gut fahren, wenn 1. die Blockstundenvergütung stimmt, und 2. keine ungeplanten Mehrzeiten durch "unvorhersehbare" Verzögerungen entstehen. Eine einfache und kaufmännischen Aufwand sparende, aber leider oft unsaubere Lösung.