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Eine Klage gegen Kolumbien will ich gar nicht, das ist ihr recht mich nicht einreisen zu lassen.
Das ist jetzt natürlich wieder eine Frage des funktionierenden Verwaltumgsrechtsweges sowie des nationalen Ausländerrechts, das ich für Kolumbien nicht ansatzweise beurteilen kann. Aber in Deutschland wäre eine solche Entscheidung des Einreisebeamten voll justitiabel.
Frage, durch die Fehlinformation mit dem Formular bin ich überhaupt erst soweit gekommen, wie siehst du die Rechtslage hierfür? AV hat mich ja "illigaler" Weise mitgenommen.
Schwer zu sagen - in erster Linie ist AV halt auch das "Opfer" - Du hast sie mit dem gefälschten Formular insoweit getäuscht, dass Du behauptet hast, die Einreisevoraussetzungen zu erfüllen, was nicht stimmte. Sie haben Dir das *zwinkerzwinker* so empfohlen, klar, aber daran könnte sich im Zweifel auch niemand erinnern...