Desolates Haus vermietet.

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sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.537
667
FDH
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Meine Mutter besitzt ein altes Bauernhaus, welches im Prinzip Abbruchreif ist.
Es ist seit nunmehr 30 Jahren an den gleichen Mieter vermietet, wobei dieser immer sehr "problematisch" war, und ist.

Nun möchte meine Mutter für dieses Haus keine Haftung mehr gegenüber dem Mieter übernehmen.
Deshalb hat sie sich jetzt mal beim örtlichen Vermieterverein erkundigt.
Aussage:
Am besten das Haus von einem Gutachter inspizieren lassen. Kosten ca. 2000 EUR.
Sollte das Gutachten "negativ" ausfallen, wäre eine Kündigung relativ einfach.

Habt ihr irgendwelche Tipps oder Erfahrungen mit solchen Sachverhalten ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.556
8.856
LEJ
§ 573 Abs 2 Nr. 3 BGB?

 
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sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.537
667
FDH
§ 573 Abs 2 Nr. 3 BGB?

Danke, schon mal eine interessante Lektüre.
Ein Abriss oder gar Neubau ist in naher Zukunft nicht geplant.
In erster Linie geht es um einen Haftungsausschluss.
Der letzte Abschnitt dieses Artikels scheint jedoch die Aussage des örtlichen Vermieterverein zu untermauern.
 

sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.537
667
FDH
Selbstverständlich bzw. leider gibt es einen Mietvertrag, und dieser besagt, dass der Vermieter für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich ist.
Ansonsten gäbe es auch kaum ein Interesse an einer Kündigung seitens der Vermieterin
 
Zuletzt bearbeitet:

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
1.092
1.181
NRW
Selbstverständlich bzw. leider gibt es einen Mietvertrag, und dieser besagt, dass der Vermieter für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich ist.
Ansonsten gäbe es auch kaum ein Interesse an einer Kündigung seitens der Vermieterin
Das ist auch so: natürlich ist der Eigentümer bzw. Vermieter verpflichtet, die "Mietsache" instandzuhalten. Das kann man alles im BGB problemlos nachlesen.
Um eine anwaltliche Beratung wirst du bzw. deine Mutter wohl nicht herumkommen. Sachverständiger ist ein Ansatz.
 
Zuletzt bearbeitet:

B.Obachter

Reguläres Mitglied
27.01.2019
79
49
Wird interessant, wenn der Vermieter das Haus nicht instand hält und eine Kündigung mit dem schlechten Zustand begründet. Würde mich nicht wundern, wenn der Mieter dann seinerseits den Vermieter verklagt auf Instandsetzung.
 
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Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
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DUS
Sinnlos, meine Mutter hatte bereits vor 20 Jahren eine Räumungsklage gerichtlich erwirkt.
Durchgesetzt wurde es nie, da der Vermieter im Zweifel alle Kosten trägt.
Titel ? Liegt der noch vor, ist er erstmal 30 Jahre gültig ( allerdings stellt sich die Frage warum er nicht durchgesetzt worden ist, könnte deshalb „verwirkt“ Fünf Jahre, man nagle mich nicht fest sein. )

Dann stellt sich mir konkret folgende Frage: Deine Mutter konnte/wollte die Kosten für die Zwangsräumung nicht übernehmen… und will jetzt 20 Jahre später einen Haftungsausschluss?


Am besten das Haus von einem Gutachter inspizieren lassen. Kosten ca. 2000 EUR.
Sollte das Gutachten "negativ" ausfallen, wäre eine Kündigung relativ einfach.
Joah … aber eventuell wird Deine Mutter schadensersatzpflichtig.

Nixfürungut:

Geld in die Hand nehmen und eine ordentliche Erstberatung bei einem Anwalt mit entsprechendem Schwerpunkt vornehmen.
 

sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.537
667
FDH
Die Räumungsklage ist vorbei, das ist klar-
Juristisch wurden damals ebenfalls schlechte Erfahrungen gemacht.

Deshalb auch die Frage, ob ein Gutachten zunächst der richtige Weg ist.
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
2.744
6.926
DUS
Deshalb auch die Frage, ob ein Gutachten zunächst der richtige Weg ist.

Ganz ehrlich:

Jetzt schreibt hier einer: Ja, das Gutachten ist der richtige Weg.

Und es stellt sich -aus welchen Gründen auch immer- heraus:

Nö.

Un´nu´?

Juristisch wurden damals ebenfalls schlechte Erfahrungen gemacht.

Nochmal : Fachanwalt.
Niemand "hier", der auch nur in Ansätzen seriös ist, wird Dir eine "vernünftige" belastbare Antwort geben können.
 

B.Obachter

Reguläres Mitglied
27.01.2019
79
49
Ziel ist es nicht einen schlechten Zustand zu erwirken, sondern einen Unverhälnismässigen Schaden vom Besitzer/Vernieter abzuwenden.
Das habe ich auch nicht geschrieben. Du hast den aktuellen Zustand als schlecht beschrieben. Einfaches Schulbeispiel: Vermieter repariert die defekte Heizung nicht, sondern kündigt stattdessen, weil das Haus im Winter nicht mehr bewohnbar ist.
 

gran turismo

Aktives Mitglied
19.03.2017
240
1.120
Kommen bei dem Fachanwalt auch Empfehlungen, oder schau doch mal im Telefonbuch nach ?

Mietrecht ist keine krass seltene Spezialisierung, auch nicht als Fachanwalt. Daher im Zweifel: Ja, genau das. Oder mal die Anwaltssuche der regional zuständigen RAK bemühen, die haben eigentlich alle eine Suchmöglichkeit auf der Website implementiert... Wenn es nicht grad Google sein soll. Eine Erstberatung kostet dann maximal 190 € zzgl. USt., das ist bei derartigen Fragen wie denen, die hier im Raum stehen, hervorragend investiertes Geld.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.860
4.627
Gummersbach
Meine Mutter besitzt ein altes Bauernhaus, welches im Prinzip Abbruchreif ist.


Habt ihr irgendwelche Tipps oder Erfahrungen mit solchen Sachverhalten ?

Selbstverständlich wimmelt es hier von Experten auf genau diesem Gebiet , ebenso wie beim zunächst rätselhaften Absturz des Aeroplans Typ 787 in Indien . Zieh aus den Zuschriften deine Schlussfolgerungen , setze diese in die Tat um und lass uns wissen was daraus geworden ist . Alternativ würde ein kompetenter Rechtsverdreher möglicherweise dem Sachverhalt weiterhelfen .
 
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Brett

Neues Mitglied
26.07.2025
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Hier in Indonesien macht man dann heißer Abriss wenn der Mieter mal nicht da ist.

Aber in Deutschland wohl nicht sehr gut, außer die Mutter ist so alt, dass sie nicht mehr in den Knast geht wie der Schubeck.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.268
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Sinnlos, meine Mutter hatte bereits vor 20 Jahren eine Räumungsklage gerichtlich erwirkt.
Durchgesetzt wurde es nie, da der Vermieter im Zweifel alle Kosten trägt.
Grober Fehler, das dürfte Euch jetzt auch klar sein. Ein fauler Mieter verursacht immer weiter Kosten, da wird es mit Volgel Strauss Politik nur teurer.
Ihr werdet auch bei allen neuen Versuchen immer die Kosten vorschießen und bei Insolvenz des Mieters tragen müssen. Und ihr glaubt doch nicht im Ernst, daß so ein Mieter aufgrund eines Gutachtens (Haus unbewohnbar) dann einfach so auszieht, ohne daß das vor Gericht geht? Der hat weniger zu verlieren als Ihr!

Laienrat ist hier auch teuer und dieses Forum ganz klar nicht der richtige Ort dafür. Ab zum Anwalt oder eben mit dem Ist-Zustand leben. Für die Instandhaltung ist und bleibt Deine Mutter so lange verantwortlich, wie sie das Ding vermietet, was prinzipiell auch gut so.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Kündigen wegen Eigenbedarf ?
Deine Mutter will doch unbedingt da einziehen, wie ich das rausgelesen habe. Oder ? ;)
Wird ein Problemmieter einfach kurz per Brief zurückweisen und Dich ans Gericht verweisen. Dort mußt Du dann den fingierten Eigenbedarf beweisen, was durchaus auch schief gehen kann, wenn es gar keinen echten Eigenbedarf gibt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.787
4.615
Scheint mir aber mehr auch ein Problemvermieter zu sein, der die Mietsache planmäßig verkommen lässt und dann den langjährigen Mieter vergraulen will. Solange der Mieter die Miete zahlt, kein Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, kein Abriss und keine Sanierung geplant ist, ist der Vermieter am ganz kurzen Hebel und das ist auch gewollt so. Verträge sind einzuhalten.
 
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