Dienstreise mit einem Privataufenthalt verbinden

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Enrikov

Neues Mitglied
19.03.2018
1
0
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Liebe Blogger und Versierte auf dem Gebiet Geschäftsreisen mit Privataufenthalt,

Ich habe folgende Fragen, die den Fall beschreiben, wenn eine Geschäftsreise mit Urlaub kombiniert wird:

Das Unternehmen / Der Arbeitgeber schickt 4 Personen zu einem Kongress und Arbeitsreffen nach Santiago de Chile. Die Reise beginnt am Sonntag, 14.01.18. und endet am Sonntag, 21.01.18. Startpunkt ist Konstanz, Deutschland, der Flug geht von Zürich aus via Zwischenlandung in Paris nach Santiago de Chile. Aufgrund der langen Reisezeit nach Chile (mehr als 20 Stunden) kommt das Flugzeug erst am 15.01.18 in Chile an – der Rückflug startet am Samstag, 20.01.18. Das Unternehmen reserviert ein Hotel vom 15.01.18 (Check-in) bis zum 20.01.18 (Check-out) und übernimmt den Aufwand für Verpflegung in Form eines Tagesgeldes für Ihre Mitarbeiter.


  1. Mitarbeiter “A” reist vom 14.01.18 bis Samstag, 20.01.18. Diese Person nimmt keinen Urlaub und reist nur zu Arbeitszwecken. Ihr Flugticket kostet 2000€.
  2. Der zweite Mitarbeiter “B” reist am Freitag, 12.01.18, in Deutschland ab. Da der Flug erst abends losgeht, arbeitet er am Morgen des 12.01.18 noch im Unternehmen. Diese Person kommt am Samstag, 13.04.18, in Chile an und übernimmt die Nacht von Samstag auf Sonntag auf eigene Kosten (70€). Zurück reist der Mitarbeiter „B“ zusammen mit dem Mitarbeiter „A“ im selben Flug nach Deutschland. Sein Flugticket kostet 1800€
  3. Mitarbeiter “C” reist gemeinsam mit Mitarbeiter “A” nach Chile. Aber er bleibt bis Freitag, 26.01.18, in Chile und kommt am Samstag, 27.01.18 zurück nach Deutschland. Diese Person nimmt daher Urlaub und bleibt nach den Arbeitstagen länger privat in Chile, genauer gesagt, vom Sonntag, 21.01.18, bis Freitag, 26.01.18. Während seiner Urlaubstage nimmt er sich auf eigene Kosten ein Hotel und erhält kein Tagesgeld. Sein Flugticket kostet 1600€
  4. Mitarbeiter “D” reist gemeinsam mit “B” nach Chile. Da der Flug erst abends losgeht, arbeitet er am Morgen des 12.01.18 noch im Unternehmen. Also, am Freitag, 12.01.18 und reist mit Person “C” zurück, also am Freitag, 26.01.18. Diese Person übernimmt ebenfalls seine privaten Hotel- und Verpflegungskosten während seiner Urlaubstage selbst. Das Flugticket kostet 1400€.

Meine Fragen sind die folgenden:


  1. Mitarbeiter “A” dient als Referenz, wenn die Reise nach Chile nur zu Arbeitszwecken erfolgt. Wie können die Kosten der Flugtickets für Mitarbeiter “B”, “C” und “D” kalkuliert und ermittelt werden, die ihre Reise (anteilig) bezahlen müssen, da sie zusätzlich Urlaub nehmen?
  2. Spielt bei der Flugpreiskalkulierung in der vorigen Frage die Ersparnis des Unternehmens eine Rolle? Noch einmal die Ticketpreise: das Ticket der Person “A” kostet 2000€, das der Person “B” 1800€, das der Person “C” 1600€ y das der Person “D” 1400€.
  3. Bei der Kalkulation der Frage 1: zählen die Wochenenden bereits als private Urlaubstage? Insbesondere für Mitarbeiter “B”, der am Freitag abreist, wäre relevant, ob der Freitag und Samstag jeweils als privater Urlaubstag zählen?
  4. Bezüglich der legalen Besteuerrungsregelung für Geschäftsreisen: Da die Tickets der Personen “B”, “C” y “D” allesamt günstiger sind als bei Referenzperson “A”, ist es generell möglich, dass das Unternehmen den Gesamtpreis der jeweiligen Tickets voll übernimmt, obwohl die Reisen stets mit privaten Gründen verbunden wurde, aber eben dennoch kostengünstiger sind für das Unternehmen? Welche Regelung wird hier für solche Misch-Aufenthalte üblicherweise getroffen?
  5. Eine weitere Frage wäre, wie es mit einem Home-Office bestellt ist während der offiziellen Urlaubstage? Was passiert also, wenn ein Mitarbeiter während seinem Privataufenthalt in Chile Home-Office-Stunden absolviert, ohne, dass ihm weder Hotelkosten noch Tagegeld bezahlt wurden? Wie werden diese Home-Office-Stunden oder –Tage also bewertet: als Arbeitstage, als Urlaubstage oder neutral, wenn der Mitarbeiter seine Flugkosten bei einem Arbeitsaufenthalt mit anschließendem Urlaub anteilig selbst bezahlen muss?

Vielen herzlichen Dank im Voraus für hilfreiche Tipps und Ratschläge, ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
 

titeur

Erfahrenes Mitglied
14.03.2016
290
146
TXL
Kommt drauf an!?

Das BRKG erlaubt die private Verlängerung einer Dienstreise um bis zu fünf Arbeitstage. Arbeitstage dürften i.d.R. Mo-Fr bedeuten. Insofern zählen die WE nicht mit und sind auch nicht als Urlaubstage zu nehmen. Sind die Reisekosten geringer als für den rein dienstlichen Aufenthalt, übernimmt der AG die vollen Reisekosten. Tagegeld wird natürlich nur für die dienstlichen Tage gezahlt. Ein geldwerter Vorteil sollte i.d.R. nicht entstehen.

Nun unterliegen natürlich nicht alle der Geltung des BRKG. In dem Fall einfach in Eure internen Richtlinien schauen. Sollte es solche nicht geben, würde ich dem AG vorschlagen, für solche Fälle das BRKG anzuwenden.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.168
1.141
CGN
Meine Fragen sind die folgenden:

ist das ne Klausuraufgabe? Wenn es eine ernste Anfrage ist, schon mal überlegt, die firmeneigene Reisestelle oder Personalbuchhaltung zu befragen, wie sowas generell gehandhabt wird?

Aus welcher Motivation stellen sich die Fragen überhaupt? Will man für die Zukunft eine Richtlinie erstellen, oder ist das eine einmalige Reise? Will man eher den Mitarbeitern was gutes tun (ihnen also im Rahmen des zulässigen möglichst wenig anteilige Kosten "aufhalsen"), oder will man lieber etwas pingeliger ansetzen, um derlei Sonderwünsche in Zukunft gar nicht erst lukrativ erscheinen zu lassen?

Und was viel wichtiger ist: Gibt es Steaks während der Dienstreise?

Im Falle B kann man für meinen Geschmack damit argumentieren, dass das Ticket günstiger ist als bei A und der Mitarbeiter zwei Tage für Akklimatisierung und Jetlag-Abbau hat, d.h. bei dieser Reise würde ich keinen privaten Anteil sehen, aus dem man ein Drama machen muss. (Das heißt nicht, dass sich nicht trotzdem ein Steuerprüfer, der schlecht geschlafen hat, daran stört -> aber wie gesagt, argumentativ sehe ich da wenig Probleme).

Bei C und D sieht das anders aus. Dass die Firma die Tickets komplett bezahlen darf (weil günstiger als das Referenzticket), ist keine Frage. Aber wenn der Mitarbeiter an einer einwöchigen Dienstreise noch eine Woche Urlaub anhängt, dann kommt man sehr schnell in den Bereich, dass der Mitarbeiter die komplette Reise (ob auch das Hotel während der Dienstreise, weiß ich nicht. Aber zumindest z.B. Taxifahrten zum Flughafen usw) anteilig der Tage (also hier etwa zur Hälfte) als geldwerten Vorteil versteuern muss.

Im Falle einer Lohnsteuer-Prüfung kommt es letztlich auf die Argumente an. Haben beide Mitarbeiter einen Urlaubsantrag gestellt, stellt sich wohl kaum die Frage, ob der Anschlussaufenthalt ein Urlaub war.

Haben die Mitarbeiter aber argumentiert, dass sie aus gesundheitlichen (Jetlag usw.) Gründen sich einen sofortigen Rückflug nicht zumuten möchten, sondern lieber ein paar Tage noch vor Ort arbeiten (Homeoffice) und erholen (Überstundenausgleich), dass sie im Gegenzug darauf achten, dass die Firma dadurch keinen Nachteil hat (also Rückreise dann eben nicht in der Arbeitswoche, sondern am darauf folgenden Wochenende, und Übernachtung vor Ort selbst organisiert), dann hätte ich damit weniger Bauchschmerzen.

Ein Risiko, gerade wenn der Prüfer schlecht geschlafen hat, gibt es natürlich trotzdem.
 
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TH55

Reguläres Mitglied
05.10.2015
92
0
Meine Firma erlaubt bei Kongressen überhaupt keine private Verlängerung, da das die Prüfer wohl ganz besonders im Auge haben.
Anders sieht es mit Kundenkontakten aus - macht man halt ein Kundenmeeting im Umfeld des Kongresses ;)
 

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
2.526
964
FRA
C und D sehe ich ebenfalls kritisch an, da meist Reiserichtlinien Urlaube, die so lang sind, als nicht mehr rein dienstliche Reise sehen und dann nur die dienstlich angefallenen Kosten erstatten.
Nach BRKG und im öffentlichen Dienst sollte eine Anreise und Abreise mit Verweis auf Wochenende, Jetlag und hier auch günstigeres Flugticket bei späterem Rückflug oder früherem Hinflug im Vergleich zu Hotelpreis (tatsächliche Ersparnis) ein paar extra Tage erlauben. Ob die dann als Urlaub, Home Office vor Ort oder Kundentermin... gefüllt werden, ist davon unabhängig.

Aber das ist Erfahrung mit einer Prise BRKG und öffentlicher Dienst, in anderen Unternehmen kann das schon wieder anders sein bzw. gar nicht erlaubt sein.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.410
122
BSL
  1. Mitarbeiter “A” reist vom 14.01.18 bis Samstag, 20.01.18. Diese Person nimmt keinen Urlaub und reist nur zu Arbeitszwecken. Ihr Flugticket kostet 2000€.
  2. Der zweite Mitarbeiter “B” reist am Freitag, 12.01.18, in Deutschland ab. Da der Flug erst abends losgeht, arbeitet er am Morgen des 12.01.18 noch im Unternehmen. Diese Person kommt am Samstag, 13.04.18, in Chile an und übernimmt die Nacht von Samstag auf Sonntag auf eigene Kosten (70€). Zurück reist der Mitarbeiter „B“ zusammen mit dem Mitarbeiter „A“ im selben Flug nach Deutschland. Sein Flugticket kostet 1800€
Mitarbeiter "B" ist ja arm dran. Er spart für die Firma 200€ an Flugkosten und zahlt dafür 70€ privat für das Hotel. Da würde ich gar nicht erst mit privater Zahlung von Hotel anfangen, sondern einfach unter Hinweis auf den günstigeren Flug einen Tag früher anreisen und alles abrechnen. Win-win.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.622
526
Meine Firma erlaubt bei Kongressen überhaupt keine private Verlängerung, da das die Prüfer wohl ganz besonders im Auge haben.
Anders sieht es mit Kundenkontakten aus - macht man halt ein Kundenmeeting im Umfeld des Kongresses ;)

Das macht auch Sinn, ganz ohne Smiley.

Zum privaten Verlängern:
Das ist über die Jahre eher komplizierter geworden und zwar sowohl aus Finanzamtsicht als auch insbesondere aus Versicherungstechnischer Sicht. Heute sind nicht nur bei uns private Verlängerungen nicht erwünscht und auch die obengenannten '5 Tage' unterbinden viele Firmen in ihren Reiserichtlinien explizit.
Am Wochenende anreisen und mit einem Tag Pufferzeit später abreisen (z.B. aus buchungstechnischer Sicht) sollten aber möglich sein.

z,B, Mein Schwager als IT Trainer im Einsatz in Kalifornien: 2 Tage Vor Ort Jet Lag Kompensation und Vorbereitung und Anreise von LA zum Trainingsort. Nach dem Training: 1 Tag Pufferzeit um mit dem Auto nach LA zu kommen, dann näcshter Tag Abflug.

Das reicht für jeweils Strandbesuch und etwas in Beverly Hills rumzukurven, aber echtes Sightseeing ist es nicht.
Das ist aber schon das maximale finde ich.

Mich würde doch mal interessieren was die Beweggründe des TO sind. Ich vermute mal die Gruppe versucht das zu extenden und weiß nur nicht den besten Weg.

Flyglobal
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.548
2.709
FRA
Da es sich offensichtlich um eine Dienstreise handelt bzw. handeln soll, wird Dein Arbeitgeber alle Deine Fragen beantworten können!

Die Fragestellungen können teilweise unternehmensintern so individuell geregelt/vereinbart sein, dass eine Diskussion hier - zwar Anhaltspunkte aus andern Unternehmen bieten - Dir aber nicht zwangsläufig als übertragbare Referenz dienen kann!
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.525
1.890
im Paralleluniversum
Spannend.

Wir hatten solche Fälle auch schon bei uns in der Firma und haben hierzu eine Anfrage an unser Finanzamt gestellt. Ergebnis: Die Reisekosten fallen ja eh an, weil der Kongress o.ä. Stattfindet. Eine Verlängerung des Urlaubs bedeutet also kein Vorteil und ist möglich.

Wir haben das daraufhin ganz einfach geregelt:

- Hotel wurde bezahlt für die Dauer des Kongresses. Anschließend wechselten die MA in ein anderes Hotel
- Mietwagen wurde am Ende der Veranstaltung zurückgegeben und ein neues Fahrzeug gemietet.

Alles nach dem Kongress zahlten die MA selber. RÜckflug lief wieder auf Firmenkosten.
Hat der anschließenden Prüfung im Herbst letztes Jahr standgehalten.

Aber wir haben halt auch vorher ganz offiziell angefragt.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.392
14.605
FRA/QKL
Zunächst einmal, Referenzpreise (A) gibt es nicht bzw. können nicht für andere Konstellationen (B,C,D) herangezogen werden. Jede Abrechnung erfolgt für sich bei Flugpreisen an Hand der tatsächlichen Kosten. Für Hotel können alternativ Pauschalen oder tatsächliche Kosten angesetzt werden. Für Verpflegungsmehraufwendungen werden üblicherweise Pauschalen angesetzt.

Was nun die Ausgestaltung betrifft, solange die Mitarbeiter A..D alle abhängig beschäftigt sind und ihre Weisungen von einem Vorgesetzten erhalten (keine eigene Entscheidungsfreiheit) wird das Ganze etwas lockerer gesehen. Bei eigener Entscheidungsbefugnis wird der geldwerte Vorteil von "Urlaubstagen" üblicherweise sehr streng gesehen.

Nehmen wir an die Mitarbeiter sind alle abhängig und werden geschickt. Hier hat der AG Spielräume was die Tage angeht. Der AG kann auf Grund der Kostenersparnis im Unternehmen durchaus in Absprache mit dem MA eine Verlängerung (vorher, nachher, beides) vereinbaren. Allerdings sollte das nicht zu offensichtlich als Urlaub deklariert werden. Wenn es in der Buchhaltung nicht offiziell als Urlaub auftaucht wird auch der Prüfer wenig Handhabe haben.

Wenn es allerdings klar als Urlaub ersichtlich ist wird man nicht umhin kommen die Urlaubstage anteilig auf die Gesamttage prozentual mit den Kosten zu verrechnen und diese als steuerwerten Vorteil versteuern. Genau auf diese Dinge sind die Prüfer bei der Lohnsteueraußenprüfung spezialisiert und versuchen hier das Maximum für den Staat herauszuholen.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.622
526
Spannend.

Wir hatten solche Fälle auch schon bei uns in der Firma und haben hierzu eine Anfrage an unser Finanzamt gestellt. Ergebnis: Die Reisekosten fallen ja eh an, weil der Kongress o.ä. Stattfindet. Eine Verlängerung des Urlaubs bedeutet also kein Vorteil und ist möglich.

Wir haben das daraufhin ganz einfach geregelt:

- Hotel wurde bezahlt für die Dauer des Kongresses. Anschließend wechselten die MA in ein anderes Hotel
- Mietwagen wurde am Ende der Veranstaltung zurückgegeben und ein neues Fahrzeug gemietet.

Alles nach dem Kongress zahlten die MA selber. RÜckflug lief wieder auf Firmenkosten.
Hat der anschließenden Prüfung im Herbst letztes Jahr standgehalten.

Aber wir haben halt auch vorher ganz offiziell angefragt.

Das ist eine vernünftige Regelung! Hotel und Auto Wechsel macht die Trennung einfacher.

Flyglobal
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.392
14.605
FRA/QKL
Aber wir haben halt auch vorher ganz offiziell angefragt.

Bekommt ihr denn bei solchen Anfragen belastbare (!) Aussagen. Wir haben ein paar Themen (nicht unbedingt Reisekosten) welche wir gerne vorab geklärt hätten, aber es gab immer nur wachsweiche Antworten mit der Quintessenz dass das auch von der Prüfung, dem Prüfer und dem Prüfungsverlauf abhängig sei.

Fakt ist, die wollen was finden. Und geldwerter Vorteil ist ein besonders beliebtes Thema. Zumal man da inzwischen gerne auch den Verantwortlichen mit ins Boot holt nach dem Motto "Wir behaupten Sie haben hier wissentlich und absichtlich Steuern hinterzogen, sie können/müssen uns nun das Gegenteil beweisen". :doh:
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.410
122
BSL
Wir hatten solche Fälle auch schon bei uns in der Firma und haben hierzu eine Anfrage an unser Finanzamt gestellt. Ergebnis: Die Reisekosten fallen ja eh an, weil der Kongress o.ä. Stattfindet. Eine Verlängerung des Urlaubs bedeutet also kein Vorteil und ist möglich.

Wenn es allerdings klar als Urlaub ersichtlich ist wird man nicht umhin kommen die Urlaubstage anteilig auf die Gesamttage prozentual mit den Kosten zu verrechnen und diese als steuerwerten Vorteil versteuern. Genau auf diese Dinge sind die Prüfer bei der Lohnsteueraußenprüfung spezialisiert und versuchen hier das Maximum für den Staat herauszuholen.

Das klingt für mich erstmal wiedersprüchlich: Finanzamt nhobalu sagt "ist ok" und Finanzamt SOG sagt "bitten geldwerten Vorteil abdrücken".
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.392
14.605
FRA/QKL
Das klingt für mich erstmal wiedersprüchlich: Finanzamt nhobalu sagt "ist ok" und Finanzamt SOG sagt "bitten geldwerten Vorteil abdrücken".

Willkommen in Deutschland. Je nach Gesamtlage kann es hier zu völlig unterschiedlichen Betrachtungen kommen. Auf Grund unseres sehr starken Exportgeschäfts ist die Monatliche Überweisung der USt vom Finanzamt an uns eine willkommene Einnahmequelle, sehr zum Ärger unseres Finanzamtes.
 
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technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Spannend.

Wir hatten solche Fälle auch schon bei uns in der Firma und haben hierzu eine Anfrage an unser Finanzamt gestellt. Ergebnis: Die Reisekosten fallen ja eh an, weil der Kongress o.ä. Stattfindet. Eine Verlängerung des Urlaubs bedeutet also kein Vorteil und ist möglich.

Wir haben das daraufhin ganz einfach geregelt:

- Hotel wurde bezahlt für die Dauer des Kongresses. Anschließend wechselten die MA in ein anderes Hotel
- Mietwagen wurde am Ende der Veranstaltung zurückgegeben und ein neues Fahrzeug gemietet.

Alles nach dem Kongress zahlten die MA selber. RÜckflug lief wieder auf Firmenkosten.
Hat der anschließenden Prüfung im Herbst letztes Jahr standgehalten.

Aber wir haben halt auch vorher ganz offiziell angefragt.

Dann hat mein Arbeitgeber auch nachgefragt, denn bei uns ist es wumpe ob man vorher anreist oder verlängert. Mein AG zahlt bei einer Verlängerung des Aufenthalts sogar die Hotelkosten bis zur Höhe der Flugkosten, wenn durch einen Aufenthalt über einen Samstag der Flug deutlich billiger wird als wenn man schon Freitags zurück fliegt. Das ist aber freiwillig. Das Hotel brauchen wir nicht zu wechseln, wir müssen aber natürlich die Extranächte selbst zahlen. Ist alles kein Problem. Offensichtlich haben sie die Krümelkacker vom Finanzamt überzeugt, dass die Flugkosten eh anfallen.

Das klingt für mich erstmal wiedersprüchlich: Finanzamt nhobalu sagt "ist ok" und Finanzamt SOG sagt "bitten geldwerten Vorteil abdrücken".

Spricht man mit 3 Finanzämtern bekommt man 10 verschiedene Antworten.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.498
844
Wir hatten solche Fälle auch schon bei uns in der Firma und haben hierzu eine Anfrage an unser Finanzamt gestellt. Ergebnis: Die Reisekosten fallen ja eh an, weil der Kongress o.ä. Stattfindet. Eine Verlängerung des Urlaubs bedeutet also kein Vorteil und ist möglich.

Bei uns wird nach BRKG gebucht, und dort sind Verlängerungen im Rahmen des üblichen schon möglich. Die Reise muss eben hauptsächlich dienstlich begründet sein. Will sagen: Drei Tage Kongress und fünf Tage Urlaub gehen eben nicht, aber einen Tag anhängen geht schon. Ebenso werden bei einer Woche dienstlichem Aufenthalt ein paar Tage kein Problem sein, d.h. <<50% ist ok. Flug wird bezahlt, Hotel für die zusätzliche Zeit natürlich nicht. Etwas Augenmaß ist schon angesagt. Das Begründen fällt natürlich leichter, wenn der Flug sowieso günstiger ist, und wenn kleinerer Flugpreis + Hotelkosten < größerer Flugpreis wegen kürzerem Aufenthalt, so sagt auch keiner was.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.410
122
BSL
Die Reise muss eben hauptsächlich dienstlich begründet sein. Will sagen: Drei Tage Kongress und fünf Tage Urlaub gehen eben nicht, aber einen Tag anhängen geht schon.
Ist denn hauptsächlich als "zeitlich höherer Anteil" definiert (also ausschliesslich quantitativ)? Für mich wäre es egal ob jemand an einen 3 Tages-Kongress 2, 3 oder 5 Tage anhängt. Hauptsache der Reise bleibt der Kongress.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.498
844
Ist denn hauptsächlich als "zeitlich höherer Anteil" definiert (also ausschliesslich quantitativ)? Für mich wäre es egal ob jemand an einen 3 Tages-Kongress 2, 3 oder 5 Tage anhängt. Hauptsache der Reise bleibt der Kongress.

Meine Güte. Muss man denn immer versuchen, alles "formal juristisch" festzuziehen? Augenmaß ist gefragt. Und nein, ich glaube nicht, dass 3 Tage Urlaub nach drei Tagen Kongress nach "Hauptsache Arbeit" aussieht, aber das hängt eben vom Einzelfall ab. Kongress in Köln mit Anfahrt aus Berlin wohl klar nein, Kongress in Neuseeland mit Flug aus Europa kann schon klappen, man braucht ja schon mal zwei Tage, um den Jetlag zu überwinden.
 

alibi

Erfahrenes Mitglied
27.07.2013
301
244
HAM / GOT
Ich hab vergessen wie kompliziert das in Deutschland ist. Mein schwedischer Arbeitgeber hat kein Problem damit wenn wir ein paar private Tage an eine Geschäftsreise dranhängen. Unsere Travel Insurance gilt sogar für diese privaten Verlängerungen (bis zu 14 Tage).

Das schwedische Finanzamt ist auch sehr pragmatisch - solange der Flug mit Verlängerung günstiger ist entsteht kein geldwerter Vorteil. Begründung ist, dass es im Interesse des Arbeitgebers ist Geld für Flugbuchungen zu sparen. Hotel & Verpflegungspauschalen werden natürlich nicht übernommen.

Ich habe vor zwei Jahren auch eine Geschäftsreise mit einer dreiwöchigen Asienrundreise verbunden. In dem Fall habe ich allerdings den Flug nach Asien selbst gebucht (Meilen) und mein Arbeitgeber hat dann nur den Abstecher nach China bezahlt.