Doppelte Staatsbürgerschaft - Unterschiede beim Namen

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Kareem305

Neues Mitglied
11.11.2024
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Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin mit dem Thema hier richtig. Meine Frau hat neben der tunesischen Staatsbürgerschaft jetzt auch die deutsche bekommen. In Deutschland ist sie mit ihrem eigenen Nachnamen registriert und der wird auch im Pass stehen. Zum Zeitpunkt Ihrer Einreise nach Deutschland stand auch nur der in ihrem tunesischen Pass.
Im nachhinein hat sie aber noch als Anhängsel meinen Nachnamen in ihren tunesischen Pass bekommen, ist so üblich in Tunesien.
Folglich gibt es also einen Unterschied zwischen den Nachnamen in ihren beiden Pässen, der eine enthält nur einen und der andere zwei Nachnamen.
Weiß jemand, ob das Probleme geben kann in irgendeiner Form, bzw. ein Problem ist?

Ich frage auch daher, das wenn wir z.B. aus dem Urlaub von Tunesien nach Deutschland zurückfliegen, das den dortigen Beamten auffallen könnte. Es wird dort nämlich oft nach beiden Pässen gefragt.

Danke im Voraus.

Grüße
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.483
2.101
Europa
Nein, absolut gibt es keine Problemen
Im Deutschen Pass steht doch auch im Punkt 1b das Mädchen Namen bzw Geburtsname und Punkt 1a das Ehename bzw den aktuellen Nachname
Bei meiner Frau ist das gleiche, im Kubanische Pass oder im Italienischen Ausweis (Carta di Identitá) steht nur ihr Guburtsname und in den Deutschen Dokumente der Nachname nach der Ehe
Das Sie für die Tunesischen Behörden nur Tunesierin ist, muss Sie dort bei einer Ausreise sowieso beide Pässe vorlegen
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.149
679
jwd
Die Einbürgerung hat keine namensrechtlichen Auswirkungen. Wenn Ihr in Deutschland geheiratet habt, ist die Namensführung im deutschen Rechtskreis bindend, wie sie auf der Heiratsurkunde steht.

Bei einer Eheschließung im Ausland könntest Du über eine Nachbeurkundung in einem deutschen Personenstandsregister nachdenken. Dann auch mit Wahlmöglichkeiten des Namens.