Downgrade auf Teilstrecke

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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.523
302
Singapore
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Ich bräuchte mal kurz das Schwarmwissen:

ich hatte vor 1 Woche folgendes Routing:

MUC-YYZ (LH494)
YYZ- PHL (AC8936)

gebucht alles in C (Ticket Stock 220)

am Tag des Fluges wurde die Teilstrecke YYZ-PHL auf Y downgegradet wegen Equipment Change.

Welches Recht zählt hier? EU Recht?

wie wird die Kompensation berechnet?
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.261
1.086
Wenn es ohne Zwischenaufenthalt war, gilt nach aktuellen Urteilen EU-Recht.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Dir stehen 75% Cash-Erstattung zu, aber keine Kompensation.

YYZ-PHL sind 7,7% der Gesamtstrecke MUC-YYZ-PHL, d.h. die Erstattung beträgt ca. 5,8% des Ticketpreises MUC-YYZ-PHL.
Schulden tut Dir das Geld die Lufthansa (nicht Air Canada).
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.098
8.807
OK, vielleicht lehne ich mir hier zu weit aus dem Fenster, aber die EU 261 sagt "75 % des Preises des Flugscheins.", die sagt nichts von Streckenanteilen.
Der Flugscheinpreis ist der Gesamtpreis. Airlines rechnen ja auch die Legpreise nicht nach Länge und weisen sie auch nicht aus.

Mit AA hatte ich mal ein Downgrade, und die haben erst 75% des Gesamtpreises als meine Forderung geschluckt (nachdem sie mir zunächst einen Voucher geben wollten), dann aber doch einen anderen Passagier gefunden der sich gegen $1000 Voucher freiwillig downgraden liess. Keine Ahnung, ob sie am Ende wie am Schalter versprochen gezahlt hätten.

Ich hatte das umgekehrte Routing, via PHL nach Canada, und da ist der PHL-YUL Flug so oder so 100% Main Cabin (=Eco), wird aber im Ticket als Business Class gelistet. Habe es bei dem kurzen Teilstück einfach akzeptiert.

Schulden tut Dir das Geld die Lufthansa (nicht Air Canada).
Schulden tut Dir das Geld die Airline, die Dir das Ticket verkauft hat.
A381 hat nicht gesagt, bei wem er gebucht hat. Auch AC verkauft gemische LH/AC Reisen.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Schulden tut Dir das Geld die Airline, die Dir das Ticket verkauft hat.
A381 hat nicht gesagt, bei wem er gebucht hat. Auch AC verkauft gemische LH/AC Reisen.

Nope! Den Downgrade-Refund (nach EC261/2004) schuldet Dir die Airline, den letzten Flug ab einem EU-Flughafen durchgeführt hat. Das ist hier die Lufthansa.
Der Ticketing Carrier kann natürlich den Refund auch ausbezahlen. Das ist aber freiwillig.

OK, vielleicht lehne ich mir hier zu weit aus dem Fenster, aber die EU 261 sagt "75 % des Preises des Flugscheins.", die sagt nichts von Streckenanteilen.
Der Flugscheinpreis ist der Gesamtpreis. Airlines rechnen ja auch die Legpreise nicht nach Länge und weisen sie auch nicht aus.
1. Nein, nur weil ein Segment gedowngraded wurde, hat man als Fluggast nicht das Recht, einen 75% Refund des Gesamttickets zu verlangen.
2. In den meisten Fällen werden transatlantische Flüge als Hin- und Rückflug gebucht. Insofern ist die scharfe Kalkulation nach Segmenten notwendig.
3. Die Legpreise, die eine Airline da irgendwo ausrechnet, sind absolut irrelevant. Relevant ist die Great Circle Distance der einzelnen Segmente.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.098
8.807
1. Nein, nur weil ein Segment gedowngraded wurde, hat man als Fluggast nicht das Recht, einen 75% Refund des Gesamttickets zu verlangen.
2. In den meisten Fällen werden transatlantische Flüge als Hin- und Rückflug gebucht. Insofern ist die scharfe Kalkulation nach Segmenten notwendig.
3. Die Legpreise, die eine Airline da irgendwo ausrechnet, sind absolut irrelevant. Relevant ist die Great Circle Distance der einzelnen Segmente.
Nicht dass ich es anzweifeln würde, aber was ist dafür die Rechtsgrundlage? Wo sind diese Details festgelegt?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Nicht dass ich es anzweifeln würde, aber was ist dafür die Rechtsgrundlage? Wo sind diese Details festgelegt?
Lese Dich hier bitte durch:

 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.098
8.807
Danke schön, sehr lehrreich.
This thread is intended to help FlyerTalkers who think they may be entitled to EC261 compensation when flying on British Airways. This is not about the rights and wrongs of compensation culture, this is merely a set of reference material to help flyers. It is also not exhaustive, so we are focusing on the BA aspects of this.
Klingt aber mehr nach der BA Firmenrichtline, als nach allgemeinem Recht und Gesetz.

However the CAA has advised us that their interpretation is that the whole ticket is used to calculate downgrades, not just the affected leg
Aha, BA sagt also nur Teilerstattung, die (damalige) nationale 261 Durchsetzungsstelle dieser Airline hingegen sagt: 75% vom ganzen Ticket!
Das deckt sich damit, wie ich "75 % des Preises des Flugscheins" interpretiere. Ich habe nur einen Flugschein, und der kostet den Gesamtpreis.

„Flugschein“ ein gültiges, einen Anspruch auf Beförderungsleistung
begründendes Dokument oder eine gleichwertige
papierlose, auch elektronisch ausgestellte Berechtigung, das
bzw. die von dem Luftfahrtunternehmen oder dessen zugelassenem
Vermittler ausgegeben oder genehmigt wurde;

Aber inzwischen habe ich auch was gefunden (nicht so erfreulich allerdings...), schon Deutsche Gerichte hatten ähnliche Diskussionen, und den EuGH angerufen:
Urteil des Gerichtshofs ECLI:EU:C:2016:472
Wird dabei in dem Flugschein nur der Gesamtpreis für die Beförderung des Fluggasts angegeben und damit im Übrigen der Preis für den Flug, auf dem die Herabstufung erfolgte, nicht präzisiert, ist auf den Teil des Flugscheinpreises abzustellen, der dem Quotienten aus der Länge der betroffenen Flugstrecke und der der Gesamtstrecke der Beförderung entspricht, auf die der Fluggast einen Anspruch hat.
Unter diesen Voraussetzungen ist auf die dritte Frage zu antworten, dass Art. 10 Abs. 2 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen ist, dass für die Ermittlung der einem Fluggast im Fall einer Herabstufung auf einem Flug geschuldeten Erstattung nur der Preis des reinen Fluges ohne die auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuern und Gebühren zu berücksichtigen ist. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Steuern und Gebühren weder dem Grunde noch der Höhe nach von der Klasse abhängen, für die der Flugschein erworben wurde.

Also herabgestufter Großkreisentfernungsanteil des Tickepreises ohne Steuern & Gebühren.
Mit Ausnahmen/Voraussetzungen.
 

Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
128
57
Wie ist denn die Enschädigung zu berechnen, wenn man mit Meilen buchte? In meinem konkreten Fall buchte ich mit AA-Meilen einen Qatar-Flug von Zürich via Doha nach Male. Das letzte Segment wurde von First auf Business runtergestuft (wegen Flugzeugwechsel).
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Bei Downgrades gibt es nach EU-Recht keine Entschädigung, sondern nur einen Refund.

In Deinem Fall muss Dir QR eben 75% der AA-Meilen erstatten - prozentual nach dem Segment.
Auch steht Dir ein 75% Refund von irgendwelchen Surcharges (prozentual nach Segment) zu.

Wieviel AA Meilen zum Kauf kosten, lässt sich doch hoffentlich leicht rausfinden.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.098
8.807
Wirklich fair ist natürlich die anteilige Erstattung nach Großkreisentfernung nicht...
Ein Beispiel, typisch für mich: CGN-MUC 247 NM, MUC-YUL 3323 NM, YUL-FRA 3165 NM und FRA-QKL 83 NM = 6818 NM
Praktischster Hinflug: € 1876.85
Praktischter Rückflug (der erste nach dem Meeting erreichbare): € 3486.26
Total €5363.12
Steuern und Gebühren €550.12, Ticketpreis €4813.

Der Hinflug ist ein Tagflug, dazu noch aktuell auf grausamem Finnair Gestühl aber mit LH Catering (anderstrum wäre deutlich besser...), den würde ich genauso in einer guten Economy machen (A330, A340), wenn die Kombi denn einfach möglich wäre.
Wichtig ist der Nachtflug zurück mit Bett, das ist der Grund warum ich diesen Flug so buchen würde, das wäre der Grund warum ich es mir genau so aussuchen würde.

So, jetzt nehmen wir mal an ich würde auf dem Rückflug in die Eco zurückgestuft (787 Eco in 3-3-3 mit richtig grausamem Sitz, und potentiell einem muskulösen Holzfäller neben mir, schon gemacht...).

Dann stehen mir 75% von 46% von € 4813 = €1675.69 Refund zu. Also 31.24% des Ticketpreises.
Ich zahle für den Eco-Rückflug also noch €1810.57, bei LH angeboten kostet er €1460.76.

Lufthansa verdient also an mir €179.59. Ich habe das Gefühl, die EU 261 wirkt :rolleyes: , das wird sie uuuuungalublich davon abschrecken, mich nochmal downzugraden.

Also ich habe das Gefühl, die EU hat das schon genau so gemeint, wie sie es geschrieben hat (in der Präambel führen sie ja ausdrücklich den Abschreckeffekt an): eigentlich hätten 75% von €5363.12 erstattet werden sollen, also 4022.34. Damit hätte ich dann €1340.78 für einen €3327.61 teuren Flug bezahl, LH hätte 1986.83 "Strafe" für den Vertragsbruch bezahlt (und immer noch gut an dem Flug verdient, €1340 Eco nach Montreal bringt immer noch gutes Geld).

Es wäre extrems interessant zu wissen, ob das unter "Wird dabei in dem Flugschein nur der Gesamtpreis für die Beförderung des Fluggasts angegeben" im EuGH Urteil fällt... Obwohl bei der Buchung ja die Einzelpreise gezeigt wurden, wird die am Ende nicht mehr ausgewiesen...

Fair wäre eigentlich 75% von €3486.26 = €2614.70 gewesen, damit hätte ich dann €589.20 weniger bezahlt, als der Flug tatsächlich so wie geflogen gekostet hätte, LH hätte 11% des Ticketpreises "Strafe" für den Vertragsbruch bezahlt. Auch noch weit unter dem Gewinn, den sie mit einem €5300 TATL Flug gemacht hätten, also auch nicht wirlich abschreckend...

Wäre interessant zu sehen, wie sich LH und AC dann hinter den Kulissen wieder geeinigt hätten...

LH CGN-YUL_Page_1.jpg
LH CGN-YUL_Page_2.jpg
LH CGN-YUL_Page_3.jpg
LH CGN-YUL_Page_4.jpg

P.S.
was soll uns wohl "Durchgeführt von: Operated by Finnaer for Eurowings Discover for EW Discover" sagen ?
Knoten in der Zunge der besten IT der Welt? Oder gibt es da tasächlich zwei involvierte Airlines, Eurowings Discover und EW Discover ???
 

Mave110

Reguläres Mitglied
14.08.2022
26
3
Hallo in die Runde, ich krame den alten Thread nochmal raus und wollte nochmal nach euren Erfahrungen zur Erstattung fragen:

Ich bin von BRU (Helvetic, C) über ZRH (Swiss, F) und BKK (Bangkok Airways, C) nach USM geflogen.

Der heutige Rückflug, als Business Saver gebucht, sollte

USM (Bangkok Airways) - SIN (Swiss) - ZRH (Brüssel Aurlines) BRU sein. Alles in C, SIN-ZRH mit Meilen in F upgegradet.

Ticket bei LH gekauft, 220….

Jetzt hab ich heute morgen eine Mail von Bangkok Airways über einen „Seat Change“ (nach durchgeführten online Checkin gestern) bekommen. Damit verbunden ein Downgrade von C in Y. Auf der kurzen Strecke nicht sooo tragisch, trotzdem doof, da das Platzangebot bei Bangkok Airways auch in den kleinen Fliegern schon erheblich günstiger ist.

Wer wäre jetzt mein Ansprechpartner? LH? Was kann ich hier „fordern“?
 
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