FI: Downgrade Teilsegment Icelandair Saga Class -> Erstattungsansprüche

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timmalte

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15.06.2023
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Liebes Vielfliegerforum,

ich bin diesen Monat mit Icelandair in der Sagaclass folgendes Routing abgeflogen:

CPH - KEF - BOS

BOS - KEF - CPH

Auf den ersten 5 Legs hat alles gut gepasst und funktioniert. Beim letzten Leg wurde mir kurz vor Abflug verkündet, dass ich aufgrund eines Flugzeugwechsels ein Downgrade erhalte.

Die Kompensation wird automatisch erfolgen. Nun habe ich eine Nachricht erhalten, wie meine Kompensation aussieht.

Das Ticket hat etwa 1511€ kostet und die Kompenation soll knapp über 70 US Dollar betragen.

Das erscheint mir etwas wenig. Icelandair beruft sich auf EU Recht. Gibt es hier eine Möglichkeit eine zufriedenstellendere Lösung zu erzielen?

Vielen Dank
 

red_travels

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16.09.2016
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www.red-travels.com
siehe Themen unter "Reiselust-Reisefrust" wie


 
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marcus67

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17.01.2015
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Das Ticket hat etwa 1511€ kostet und die Kompenation soll knapp über 70 US Dollar betragen.
Wenn es insgesamt 4 Segmente gab, wäre KEF-CPH ca. 28,6% der Gesamtstrecke. Davon gibt es für einen Downgrade 75% zurück. Das wären beim o.g. Ticketpreis knapp 250€. Werden die Preise der Segmente im Ticket genannt, kann es anders ausgehen, da dann nicht über den Prozentsatz der Strecke (Entfernung) gerechnet wird.
 
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immerfernweh89

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04.09.2020
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Wenn es insgesamt 4 Segmente gab, wäre KEF-CPH ca. 28,6% der Gesamtstrecke. Davon gibt es für einen Downgrade 75% zurück. Das wären beim o.g. Ticketpreis knapp 250€. Werden die Preise der Segmente im Ticket genannt, kann es anders ausgehen, da dann nicht über den Prozentsatz der Strecke (Entfernung) gerechnet wird.
Da passt wohl was nicht:

CPH-KEF = 1337mi
KEF-BOS = 2413mi
Gesamt = 7500mi

--> CPH-KEF entspricht mit 1337mi 17,8%
--> Anteilige Ticketpreis entspricht 268,95€ --> 75% = 201€
 
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offtherecord

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13.11.2009
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Wenn es insgesamt 4 Segmente gab, wäre KEF-CPH ca. 28,6% der Gesamtstrecke. Davon gibt es für einen Downgrade 75% zurück. Das wären beim o.g. Ticketpreis knapp 250€. Werden die Preise der Segmente im Ticket genannt, kann es anders ausgehen, da dann nicht über den Prozentsatz der Strecke (Entfernung) gerechnet wird.

Und, das hatten wir im Parallelthread gerade: S&G zählen dann in den Preis, wenn sie reisenklassenabhängig sind. D.h. hier sind nochmal ~150USD vom Ticketpreis abzuziehen (edit: ggf. auch mehr, siehe Post des OP weiter unten).

Hier noch der entsprechende Satz aus dem Urteil:

43 Unter diesen Voraussetzungen ist auf die dritte Frage zu antworten, dass Art. 10 Abs. 2 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen ist, dass für die Ermittlung der einem Fluggast im Fall einer Herabstufung auf einem Flug geschuldeten Erstattung nur der Preis des reinen Fluges ohne die auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuern und Gebühren zu berücksichtigen ist. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Steuern und Gebühren weder dem Grunde noch der Höhe nach von der Klasse abhängen, für die der Flugschein erworben wurde.
 
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timmalte

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15.06.2023
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Sorry natürlich waren es nur 4 Legs!

Also folgende Tarifinfos habe ich bei Buchung von icelandair erhalten:

Fare Details
Air fare:Extras:Taxes and fees:Total due:Payment method:
EUR 754EUR 0EUR 757,48EUR 1.511,48 CREDIT CARD

Da Taxes and fees wohl für die Erstattung nicht zur Rate gezogen werden wird auf Basis der Air Fare von 754€ die Kompensation berechnet. Laut Icelandair habe ich Anspruch auf 50% der Ticketkosten für das eine Leg. Das sind laut Ihrer Aussage knapp über 70 US Dollar.

Soweit kann ich es nachvollziehen. Trotdem fühle ich mich hier nicht gerecht behandelt. Ich meine ich habe die Sitzplätze bereits Ende Mai diesen Jahres reserviert und ich vermute ich hatte die Freude des Downgrades, da ich für Icelandair am günstigsten zu kompensieren war.

Trotzdem war der Komfortverlust statt Saga class Economy zu fliegen gefühlt definitv nicht mit 70 Dollar ausgleichbar.
 

offtherecord

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13.11.2009
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Die 50% sind Quatsch, ich komme hier auf 17% * 75% * 754 EUR = 100.81 EUR

17%: Der Großkreisanteil des betroffenen Segments
75%: Der zu erstattende Teil
754 EUR: Dein Air Fare

Jetzt könnte man anhand einer Probebuchung noch ausprobieren, ob die S&G denn wirklich für alle Klassen gleich sind; sonst würden die eben doch noch hinzugerechnet.

Dass auch 100 EUR keine angemessene Kompensation sind, da sind wir uns vermutlich alle einig.
 
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timmalte

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15.06.2023
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Inzwischen ist die Teilerstattung über 69,08€ angekommen. Bezüglich meiner Kulanzanfragen und Beschwerden wurde bisher nicht reagiert.
 
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Volume

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01.06.2018
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Und wie immer (laut EuGH): Ohne Steuern und Gebühren...

Also ein weiterer Fall bei dem die Airline daran verdient hätte einen Kunden mit preiswertem Ticket herabzustufen und den Platz teuer neu zu verkaufen. Hier war wohl ein Flugzeugwechsel schuld.
Damit ist das EuGH Urteil ganz klar im Widerspruch zur Präambel der EU261. Als sie geschrieben haben "Preis des Tickets" haben sie exakt das gemeint, eine Strafe die wehtut. Daraus ist inzwischen ein Anreiz zum Downgraden geworden. Schade.
Da sind die Passagiere in den USA mit 400% der one-way-fare (max $1550) als Kompensation besser bedient.
 

marcus67

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17.01.2015
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Da sind die Passagiere in den USA mit 400% der one-way-fare (max $1550) als Kompensation besser bedient
Aber auch nur da. Bei Überbuchung gibt es noch eine gesetzliche Regelung.
Sonst: Nada. Kein Anspruch auf Entschädigung, Hotel oder sonst was. Wenn es der Fluggesellschaft passt, können sie Dich auch mit dem Bus von Chicago nach New York fahren wenn der Flug ausfällt.
 

Volume

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01.06.2018
11.398
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Sonst: Nada. Kein Anspruch auf Entschädigung, Hotel oder sonst was. Wenn es der Fluggesellschaft passt, können sie Dich auch mit dem Bus von Chicago nach New York fahren wenn der Flug ausfällt.
Dafür versprechen verschiedene Airlines individuelle Lösungen, du kannst also als Kunde wählen bei wem du fliegst, abhängig davon welche Services dir bei Störungen wichtig sind.

Zum Beispiel bei American Airlines
Auszüge:
If the disruption is our fault or you're diverted to another city, and we don't board before 11:59 p.m. local time on your scheduled arrival day, we'll arrange an overnight stay or cover the cost of an approved hotel, if available.
[...]
When your flight is canceled or a delay could cause you to miss your connection, we'll rebook you on the next American Airlines flight with available seats at no additional cost. If no American flights are available until the next day, and the disruption is caused by us, we’ll rebook you on one of our partner airlines with available seats at no additional cost. We’ll rebook you in your originally ticketed cabin or class with your original form of payment.
 

marcus67

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17.01.2015
3.171
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Dafür versprechen verschiedene Airlines individuelle Lösungen, du kannst also als Kunde wählen bei wem du fliegst, abhängig davon welche Services dir bei Störungen wichtig sind.
Ist immer noch mau: Am gleichen Tag nur mit AA. Wenn es länger dauert, Partner Airlines (OW). Hilft bei Flügen innerhalb der USA überhaupt nicht.
Bei wetterbedingten Problemen gibt es nicht mal ein Hotel.
Kein Vergleich mit den Passagierrechten in der EU.
 

timmalte

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15.06.2023
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€70 für ein invol Downgrade? Das ist doch ein Witz. Man sollte sich bei Icelandair einfach vorne reinsetzen und 70€ hinlatzen.

Ja das ist wirklich ein Witz! Bisher hat Icelandair auf meine Beschwerden nicht wirklich reagiert. Das Einzige was ich inzwischen erhalten habe ist folgendes Statement:

Dear xxx


Thank you for getting back to us.



The compensation due to the downgrade was processed on the 14th of October and the confirmation email was sent via claims case xxx.



Have a nice day.


Best regards,
Icelandair


Meiner Meinung nach hat nie ein Wechsel des Equipments stattgefunden, weil die eingesetzt 737 Max 8 war auch schon drin als ich im Mai auf der Seatmap die Plätze reserviert habe.
 

timmalte

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15.06.2023
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war zwischendurch vielleicht was Größeres drin?
Also ich habe sporadisch immer mal wieder in die Buchung reingeschaut, da war nie ein Flugzeugwechsel angedacht. Wenn dass muss es in den 2 Wochen vor Abflug passiert sein. Aber normalerweise müsste ich dann ja eine Benachrichtigung erhalten. So war es jedenfalls bisher immer bei anderen Airlines.
 

Volume

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01.06.2018
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Bei wetterbedingten Problemen gibt es nicht mal ein Hotel.
Das gibts bei Lufthansa auch nur mit Vorleistung und Anwalt... (Definitive "Information" des LH Servicemitarbeiters über meine Rechte: Bei wetterbedingten Problemen gibt es kein Hotel. Punkt!)

Kein Vergleich mit den Passagierrechten in der EU.
Lieber eine Freiwillige Leistung der Airline als "Rechte" die man sich selbst gewähren und dann hinterher einklagen muss...
Wenn das was in der EU 261 steht auch passieren würde (z.B. "Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,") wäre es ja OK, wird es aber nicht.
Die Lufthansa macht daraus bereits "haben Sie das Recht, von der Fluggesellschaft eine Versorgung zu erhalten", also schon nichts mehr mit "ihnen wird Unterstützung angeboten" sondern schon nur noch "sie haben ein theoretisches Recht Versorgung zu erhalten".

Am Ende heisst es dann:
Nur ein Bruchteil der Passagiere hat ihnen zustehende Ausgleichszahlungen tatsächlich kassiert, nämlich zwei bis vier Prozent der Betroffenen .

Ich gehe mal davon aus, diese Quote ist auch in den USA keinesfalls schlechter.


Seit März 2013 liegen die Verbesserungen auf Eis...
Die Kommission legte im März 2013 einen neuen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vor, um die Durchsetzung der EU-Vorschriften weiter zu verbessern, indem wesentliche Grundsätze und implizite Passagierrechte geklärt werden, die in der Vergangenheit Anlass für zahlreiche Streitigkeiten zwischen Fluggesellschaften und Fluggästen waren. Das Mitentscheidungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und eine endgültige Einigung zwischen Parlament und Rat steht noch aus.
Allerdings sehe ich in der Neuregelung auch nicht unbedingt Verbesserungen, z.B.
Nach den heutigen Regeln können Flugreisende für lange Zeit festsitzen, während sie auf einen anderen Flug mit derselben Gesellschaft warten. Derzeit ist unklar, in welchem Moment dem Fluggast die Beförderung mit einer anderen Fluggesellschaft angeboten werden muss, was zahlreiche Streitigkeiten zwischen Luftfahrtunternehmen und Passagieren zur Folge hatte.

Der Vorschlag schafft die notwendige Klarheit und legt fest, dass das Unternehmen – vorbehaltlich freier Plätze – auch andere Fluggesellschaften oder andere Verkehrsträger berücksichtigen muss, wenn es nicht selbst in der Lage ist, den Fluggast innerhalb von 12 Stunden weiterzubefördern.
Erst nach 12 Stunden Festsitzen soll eine Airline auch Flüge mit anderen Airlines anbieten müssen... Was an vielen Flughäfen dank Nachtflugverbot dann eher 18-24 Stunden werden... Gegenüber "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" eine enorme Verschlechterung.
Auch eine Obergrenze von €100 für Hotelübernachtungen und eine Begrenzung auf maximal 3 Nächte ist wohl vorgesehen. Dann werden es wohl eher Hostel werden...
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Lieber eine Freiwillige Leistung der Airline als "Rechte" die man sich selbst gewähren und dann hinterher einklagen muss...
Wenn das was in der EU 261 steht auch passieren würde (z.B. "Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,") wäre es ja OK, wird es aber nicht.
Die Lufthansa macht daraus bereits "haben Sie das Recht, von der Fluggesellschaft eine Versorgung zu erhalten", also schon nichts mehr mit "ihnen wird Unterstützung angeboten" sondern schon nur noch "sie haben ein theoretisches Recht Versorgung zu erhalten".
Die USA hier als den Hort freiwilliger Verbraucherrecht darzustellen ist schon etwas absurd.

Das einige Fluggesellschaften die EU Passagierrechte systematisch verschleppen ist absolut nicht korrekt. - Allerdings sind sie im Zweifel in DE ganz einfach und ohne Kostenrisiko einzuklagen. - Was auch immer passiert.

Bin ich in den USA mit den Regelungen der Fluggesellschaft nicht einverstanden - Pech gehabt.
 
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timmalte

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15.06.2023
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Icelandair hat inzwischen nochmal reagiert:

"Thank you for your response.

This entire matter has been accorded a thorough review, and under the circumstances, it is the consensus of opinion that our position as previously stated must remain unchanged.

We would like to refer to our previous communication regarding the downgrade and the refund that has already been processed."


zusätzlich habe ich noch auf Social Media das statement erhalten:

"...we believe this partial refund accurately reflects the difference in service provided for the specific segment of your journey. "

Also ist Ihre Saga class 35$ pro Platz wert....

Ich denke nachwievor es hat nie einen Equipment Change gegeben und meine Ticket war einfach das, welches am günstigsten downgradbar war...
 
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Volume

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01.06.2018
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Das einige Fluggesellschaften die EU Passagierrechte systematisch verschleppen ist absolut nicht korrekt.
Das die Summe der Europäischen Fluggesellschaften nur 2-4% der Ansprüche auch begleichen halte ich für absolut korrekt, wenn die EU Kommission diese Zahlen offiziell angibt.
Ohne systematisches Vorgehen würden solche Zahlen nicht zustandekommen.

Und natürlich sind daran neben den Fluggesellschaften auch die Länder Schuld, die das ihnen in der EU261 gegebene Recht bei Verstößen Bußgelder zu verhängen nicht nutzen, deren Durchsetzungsstellen die Rechte eben nicht durchsetzen (obwohl das EuGH klar gesagt hat, sie dürfen sogar Zahlungen durch die Airline anweisen).

Auch wenn da natürlich nochmal ganz andere Thematiken im Spiel waren, eine 2 M$ Strafe wie LH sie gerade in den USA zahlen musste würde in Europa niemals verhängt. Und das wissen die Airlines sehr genau.

Die USA hier als den Hort freiwilliger Verbraucherrecht darzustellen ist schon etwas absurd.
Generell ist der Verbraucherschutz in den USA definitiv viel wirksamer als bei uns.
USA VW Kunden konnten z.B. problemlos ihren "Schummeldiesel" wieder zum Händler bringen und bekamen ihr Geld zurück.

Allerdings sind sie im Zweifel in DE ganz einfach und ohne Kostenrisiko einzuklagen.
Ansichtssache ob es für guten Verbraucherschutz spricht, wenn man für alles und jedes erstmal vor Gericht ziehen muss...
Und dann (siehe oben) hochoffiziell mit lächerlichen Entschädigungen abgespeist wird. Wenn man für $35 vor Gericht ziehen muss, ist das pervers.

Kleiner Tip: Die Kosten zahlst du bei deiner nächsten Buchung. Das Kostenrisiko für Airline und Aktionäre ist tatsächlich Null...

"...we believe this partial refund accurately reflects the difference in service provided for the specific segment of your journey. "
Das wäre natürlich das Eingeständnis, dass die EU261 nicht funktioniert... Laut Präambel sollen Airlines ja durch die Zahlung davon abgeschreckt werden, downzugraden. Wenn diese Zahlung genau die Kostendifferenz ausmacht ist die Strafe für die Airline ja exakt Null, die Wirkung also komplett verfehlt.
Eine 400% Regelung wie in den USA wäre da zielführender. Eine Anwendung der EU261 wie formuliert (und z.B. von Großbritannien praktiziert) wäre ja ähnlich hoch gewesen, wurde vom EuGH aber ja leider zur Unwirksamkeit zurechtgestutzt.

Mal abgesehen davon, hätte die Differenz wenn du stattdessen auf diesem Leg ein One-way Saga Ticket separat gebucht hättest und dir einen Economy-Cupon hättest erstattel lassen ziemlich sicher das Zehnfache von $35 gekostet...
Aber in dieser Hinsicht legen Airlines ja ohnehin oft abenteuerliche Berechnungen vor, und kommen damit vor Gericht durch, z.B. bei der erheblichen Differenz zwischen dem Minderverbrauch wenn du (mit sagen wir mal 75kg) nicht mitfliegst und dem Mehrverbrauch wenn dein Koffer 5kg mehr wiegt...

Bleibt halt nur die Möglichkeit, Airlines mit derartigem Geschäftsgebaren zu meiden. Nur gehen einem dann irgendwann die Optionen aus.

Ich denke nachwievor es hat nie einen Equipment Change gegeben und meine Ticket war einfach das, welches am günstigsten downgradbar war...
Ich vermute eher eine Kombination, da man durch Equipment Change gezwungen war einige Passagiere downzugraden, hat man sich die mit den einfachsten/preiswertesten Tickets rausgesucht.
Solange der Gesetzgeber dieses betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorgehen zulässt und sogar belohnt, wird sich das auch nicht ändern.

Am Ende liegt es vermutlich am Datenschutz, dass man keine andere Auswahl treffen darf (wer zuerst kommt, mahlt zuerst, wer zuletzt gebucht hat wird runtergestuft)

Also ist Ihre Saga class 35$ pro Platz wert....
Das könnte in der Tat eine realistische Zahl sein.
Ist ja im Prinzip kaum mehr als Premium Economy, und Leistungen wie Loungezugang oder andere Gepäcklimits hast du ja in Anspruch nehmen können.
Die genauen Kosten hängen von so vielen Faktoren ab, die sind kaum exakt bestimmbar. Hat FI z.B. nur das gesetzliche Minumum an Cabin Crew an Bord, oder nehmen sie mehr für den Service in der Saga Class mit?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.171
3.154
Generell ist der Verbraucherschutz in den USA definitiv viel wirksamer als bei uns.
USA VW Kunden konnten z.B. problemlos ihren "Schummeldiesel" wieder zum Händler bringen und bekamen ihr Geld zurück.
Das lag schlicht daran, dass VW als ausländischer Hersteller bei einer Straftat erwischt wurde. Boeing z.B. wurde auch mit viel mehr Rücksicht behandelt.

In DE hingegen war fossile Träumerei 16 Jahre lang das Ziel der Politik.

Aber Du hast schon Recht, in den USA lassen sich die Behörden nichts vormachen (s. FIFA).
Das hat allerdings, wenn überhaupt, nur indirekt mit Verbraucherschutz zu tun.
 
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