Was durchaus geht (Zoll hat es mir bestätigt):
Auf dem Hinflug im Duty Free in ZRH eine Stange kaufen, diese am Zielort in der EU (nehmen wir als Beispiel AGP) anbrechen und den Rest ins AUFGEGEBENE Gepäck des Rückfluges zusammen mit der Quittung.
Dann auf dem Rückflug in ZRH wieder eine Stange im Duty Free kaufen, wieder Beleg aufbewahren. Wird man im Heimatort dann kontrolliert, wurde die 1. Stange ja bereits in AGP in die Eu eingeführt und auf dem Heimweg im Gepäck nur innergemeinschaftlich transportiert.
Das ganze kann formaljuristisch nur dann Probleme machen, wenn Du die angebrochene Stange im Handgepäck hast, denn kann könnte der Zoll annehmen, dass es sich hierbei um eine 3. Stange handelt, Du die erste also bereits in AGP geraucht oder verschenkt hast und nun 1 ganze und 1 angebrochene Stange einführen willst.
Das Gänze habe ich zig Male in meiner Nürnberger Zeit 2007 bis 2011 so gemacht und wurde mehrmals in NUE kontrolliert - immer sauber und von den Zollmöpsen bestätigt, dass das so okay ist.
Wenn es natürlich billiger ist, in einem EU-Land versteuerte Kippen zu kaufen anstatt im Duty Free, dann gelten die Vorschriften des persönlichen Bedarfes. ACHTUNG: dieser ist nicht immer bei 4 Stangen wie oben geschrieben sondern aus bestimmten Ländern (Neue EU-Mitglieder, hauptsächlich im Osten) ist diese Menge auf 1-2 Stangen reduziert. Die Liste dieser Länder steht auf
www.zoll.de
Bei Fragen: Immer zu - Zollthemen gehören bei Minus täglichen Brot im Beruf...