U2: Easyjet bremst Rollstuhlfahrer aus

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Eine Saubande, diese Airline. Unpünktlich, unzuverlässig, unhöflich, diskriminierend udn wenn jemand meint, sie sei billig, dann hat er keine Ahnung.

1 Gepäckstück CHF 38.-- !!!! Buchung mit Kreditkarte, ungeachtet der Höhe des betrages CHF 16.-- (und man kann ja praktisch nur mit kreditlkarte bezahlen)! Entschädigung bei verspätung nur mit Anwalt oder hoffentlich jetzt mit EUClaim !

So kosten z.B. die Flüge BSL - NCE im Schnitt zwischen 200.-- und 350.-- CHF. Mit LX geht es zum gleichen Preis......
 

covalin

Erfahrenes Mitglied
03.11.2009
1.474
2
Am Schanzgraben
Im Juni gab es ja auch schon so einen ähnlichen Fall. Es ist doch immer das Gleiche, die Politiker reißen sich dann publicity-wirksam das Maul auf und was ist das Endergebnis? Null, nada, niente, nix...

Hier kann nur der gezielte Boykott solcher Fluglinien eine Änderung herbeiführen. Verlass Dich auf Politiker und Du bist verlassen! Vor Politikern habe ich jegliche Achtung verloren.(n)
 

LX1111

Erfahrenes Mitglied
16.05.2009
340
0
54
CH
Darf ich darauf hinweisen, dass es sich um ein "querschnittsgelähmter Passagier" handelt.
Würde mich etwas mehr für die Hintergründe interessieren. Die Person betonte, dass er keine Hilfe brauche. Ist dies objektiv gesehen korrekt? Hat es die Person darauf ankommen lassen?

Eine vorschnelle Aburteilung von Easyjet hat ohne Kenntnis der Sachlage wird Easyjet nicht gerecht.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Die Hintergründe sind doch recht einfach.

Easyjet schließt in seinen Geschäftsbedingungen und der Erweiterung, den "Bestimungen des Lufttransportführers", ausdrücklich aus, Personen mit besonderen Bedürfnissen ohne Begleitperson zu befördern.
Und einen körperliche Behinderung, führt dazu ein solcher Passagier mit besonderen Bedürfnissen zu sein.

In so fern hat sich das Personal an die eigenen Bestimmungen gehalten.
In wie weit diese mit dem geltenden Recht vereinbar sind, ist jedoch eine andere Frage.
 

covalin

Erfahrenes Mitglied
03.11.2009
1.474
2
Am Schanzgraben
Darf ich darauf hinweisen, dass es sich um ein "querschnittsgelähmter Passagier" handelt.
Würde mich etwas mehr für die Hintergründe interessieren. Die Person betonte, dass er keine Hilfe brauche. Ist dies objektiv gesehen korrekt? Hat es die Person darauf ankommen lassen?

Eine vorschnelle Aburteilung von Easyjet hat ohne Kenntnis der Sachlage wird Easyjet nicht gerecht.

Da hast Du selbstverständlich recht. Aber das ist ja nur ein Tropfen in dem schon übervollen Faß. Wer untersuchen läßt, ob nicht Münzautomaten an den WC-Türen installierbar wären, dessen Transportunternehmen, dass er selber im Anfall geistiger Umnachtung Fluglinie nennt, werde ich immer boykottieren.

Meine Frau ist zweimal ReiherAir geflogen, dass erste und gleichzeitig das letzte Mal. Ihre Erlebnisse haben mich in meiner Ablehnung nur noch bestärkt.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Da hast Du selbstverständlich recht. Aber das ist ja nur ein Tropfen in dem schon übervollen Faß. Wer untersuchen läßt, ob nicht Münzautomaten an den WC-Türen installierbar wären, dessen Transportunternehmen, dass er selber im Anfall geistiger Umnachtung Fluglinie nennt, werde ich immer boykottieren.

Meine Frau ist zweimal ReiherAir geflogen, dass erste und gleichzeitig das letzte Mal. Ihre Erlebnisse haben mich in meiner Ablehnung nur noch bestärkt.

Nun geht es aber hier im Easyjet. Du sprichst (sowohl bei den Münztoiletten als auch in Deinen Erfahrungen) von Ryanair.

Auch Lufthansa hat einen Gummiparagraphen in den ABB bezüglich Beförderung von behinderten Personen.
Besondere Betreuung
7.2.
7.2.1. Die Beförderung von behinderten Personen, schwangeren Frauen, kranken Personen oder anderen, die besondere Betreuung benötigen, muss vorher telefonisch angemeldet werden. Fluggäste, die uns auf die Notwendigkeit besonderer Betreuung bei Kauf des Flugscheins hingewiesen haben und von uns zur Beförderung angenommen worden sind, werden von der Beförderung nicht auf Grund ihres Betreuungsbedarfs ausgeschlossen.

Wer nicht anmeldet fliegt also nicht. Und wer anmeldet, wird gegebenenfalls auf die Notwendigkeit einer Begleitperson hingewiesen.

Insofern sehe ich das wie LX111 - ohne Details zu kennen wäre ein Urteil hier mehr als fahrlässig.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.270
1.096
Nun geht es aber hier im Easyjet. Du sprichst (sowohl bei den Münztoiletten als auch in Deinen Erfahrungen) von Ryanair.

Auch Lufthansa hat einen Gummiparagraphen in den ABB bezüglich Beförderung von behinderten Personen.


Wer nicht anmeldet fliegt also nicht. Und wer anmeldet, wird gegebenenfalls auf die Notwendigkeit einer Begleitperson hingewiesen.

Insofern sehe ich das wie LX111 - ohne Details zu kennen wäre ein Urteil hier mehr als fahrlässig.

Also meine schwangere Frau (steht ja auch in den AGB) mussten wir nie anmelden, war nie ein Thema.