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Easyjet hat für Reisen in diesem Sommer eine weitrechende Flex-Garantie für Reisen eingeführt. Diese gilt bis 30.09.2021. Dabei entfällt die Umbuchungsgebühr – und unter gewissen Voraussetzungen sind sogar kostenlose Erstattungen möglich.
Umbuchungen von Easyjet-Flügen sind noch kurzfristiger kostenlos möglich. Fluggäste könnten ihre Flüge nun ohne Umbuchungsgebühr jederzeit bis zu zwei Stunden vor Abflug umbuchen – eine erhebliche Verbesserung gegenüber der vorherigen Kulanzregel, welche gebührenfreie Umbuchungen nur bis zwei Wochen vor Abflug ermöglicht hatte. Die Umbuchungen sind zu beliebigen Zielen im Easyjet-Streckennetz möglich; bei einem höheren Preis für die neuen Flüge muss die Differenz bezahlt werden.
Für alle Reisenden, die Bedenken bezüglich möglicher Corona-Beschränkungen haben, dürfte das Rückerstattungsangebot interessant sein.
Den Erstattungsanspruch im Fall von Flugstreichungen ergänzt Easyjet um ein Erstattungsversprechen bei Reisebeschränkungen. Wenn die Reise von einem Lockdown mit Reiseverbot oder einer obligatorischen Hotelquarantäne in diesem Sommer beeinträchtigt wird, kann der Flug auch erstattet werden, selbst wenn der Flug weiterhin durchgeführt wird. Alternativ ist eine Umbuchung zu einem Ziel im selben Land möglich – über den Kundenservice auch ohne Preisunterschied.
Die vollständigen Details und Bedingungen können unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://www.easyjet.com/de/pledge
Umbuchungen von Easyjet-Flügen sind noch kurzfristiger kostenlos möglich. Fluggäste könnten ihre Flüge nun ohne Umbuchungsgebühr jederzeit bis zu zwei Stunden vor Abflug umbuchen – eine erhebliche Verbesserung gegenüber der vorherigen Kulanzregel, welche gebührenfreie Umbuchungen nur bis zwei Wochen vor Abflug ermöglicht hatte. Die Umbuchungen sind zu beliebigen Zielen im Easyjet-Streckennetz möglich; bei einem höheren Preis für die neuen Flüge muss die Differenz bezahlt werden.
Für alle Reisenden, die Bedenken bezüglich möglicher Corona-Beschränkungen haben, dürfte das Rückerstattungsangebot interessant sein.
Den Erstattungsanspruch im Fall von Flugstreichungen ergänzt Easyjet um ein Erstattungsversprechen bei Reisebeschränkungen. Wenn die Reise von einem Lockdown mit Reiseverbot oder einer obligatorischen Hotelquarantäne in diesem Sommer beeinträchtigt wird, kann der Flug auch erstattet werden, selbst wenn der Flug weiterhin durchgeführt wird. Alternativ ist eine Umbuchung zu einem Ziel im selben Land möglich – über den Kundenservice auch ohne Preisunterschied.
Die vollständigen Details und Bedingungen können unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://www.easyjet.com/de/pledge