U2: Easyjet streicht Flug: welche Handlungsoptionen?

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Ein Bekannter hat bei Easyjet einen Hin- und Rückflug TXL nach PMI gebucht. Der Hinflug sollte am morgigen Samstag fliegen; nun hat EZY ca. 30 h vor dem Abflug die Annulierung mitgeteilt wg. Streik der französischen Fluglotsen. Offenbar ist EZY nicht willens oder fähig, um Frankreich herum zu fliegen.
In dem Standardschreiben, das übrigens ausschließlich auf Englisch verfasst ist, bietet EZY die Option einer Erstattung oder einer kostenlosen Umbuchung.
Die Umbuchung soll man direkt über easyjet.com vornehmen (fair enough); dort werden allerdings für Sa. keine Verbindungen angeboten.
Flüge für Sonntag werden angeboten; die Frage ist allerdings, ob diese nicht ebenso storniert werden wegen des Streiks.
Easyjet bietet keine Option, über z.B. IT oder UK am Samstag mit einer Umsteigeverbindung um Frankreich herum zu fliegen.
EZY schreibt: "In accordance with EU261 regulations, you will not be entitled to claim for compensation as a result of the industrial action. You will be entitled to claim for reasonable expenses, further information is detailed on our website. Reimbursement of expenses can be claimed by submitting your receipts using our Webform and selecting ‘expenses claims’ in the drop down list."
Kann sich EZY tatsächlich auf höhere Gewalt berufen und damit eine Kompensationsforderung vermeiden, obwohl sie es nicht schaffen, ein Umrouten zu organisieren, wenn das Problem mehr als 24h im voraus bekannt ist und vor allem weder das Ausgangs- noch das Zielland betroffen sind?

Die wichtigste Frage: muss man auf einen Flug von Easyjet umbuchen, oder kann mein Bekannter auch versuchen, auf eigene Faust für Sa. eine Ersatzbeförderung zu erlangen, und die Kosten dafür dann Easyjet in Rechnung stellen?
Was könnt Ihr raten?


PS: Fallen eigentlich nicht stornierbare Hotelzimmer auch unter "expense claims"?
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
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7
Wien
Bei Easyjet muss man selbst sich um alles kümmern und dann einklagen.
Uns wurde auch VIE EDI im März gestrichen, wegen Unwetter in EDI.
Am selben Tag brachte uns jedoch Jet2 auf SZG EDI fast pünktlich (30min) nach EDI.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.979
6.195
Irgendwelche konkreten Tipps zum Vorgehen? Wie stellt man sicher, dass der Rückflug nicht wg. no-show storniert wird?
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
7
Wien
Bei Easyjet wird der Return nicht storniert. Konnte EDI VIE Problemlos nutzen.

Nach abgeschlossener Reise würde ich einen Anwalt konsultieren. User Umsteiger ist da einer der "Foren" anwälte.
 

aeronavtis

Erfahrenes Mitglied
28.09.2017
296
5
Hatte Anfang des Jahres eine Stornierung mit Easyjet wegen Wetter. Da easyjet selbst erst 4 Tage später wieder einen Platz frei hatte, habe ich selbständig einen Alternativflug bei einer anderen Airline gebucht (TAP). Die Kosten dafür und für das notwendig gewordene Hotel habe ich über das web-Formular geltend gemacht. Wurde komplett übernommen.
 
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