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Ein Bekannter hat bei Easyjet einen Hin- und Rückflug TXL nach PMI gebucht. Der Hinflug sollte am morgigen Samstag fliegen; nun hat EZY ca. 30 h vor dem Abflug die Annulierung mitgeteilt wg. Streik der französischen Fluglotsen. Offenbar ist EZY nicht willens oder fähig, um Frankreich herum zu fliegen.
In dem Standardschreiben, das übrigens ausschließlich auf Englisch verfasst ist, bietet EZY die Option einer Erstattung oder einer kostenlosen Umbuchung.
Die Umbuchung soll man direkt über easyjet.com vornehmen (fair enough); dort werden allerdings für Sa. keine Verbindungen angeboten.
Flüge für Sonntag werden angeboten; die Frage ist allerdings, ob diese nicht ebenso storniert werden wegen des Streiks.
Easyjet bietet keine Option, über z.B. IT oder UK am Samstag mit einer Umsteigeverbindung um Frankreich herum zu fliegen.
EZY schreibt: "In accordance with EU261 regulations, you will not be entitled to claim for compensation as a result of the industrial action. You will be entitled to claim for reasonable expenses, further information is detailed on our website. Reimbursement of expenses can be claimed by submitting your receipts using our Webform and selecting ‘expenses claims’ in the drop down list."
Kann sich EZY tatsächlich auf höhere Gewalt berufen und damit eine Kompensationsforderung vermeiden, obwohl sie es nicht schaffen, ein Umrouten zu organisieren, wenn das Problem mehr als 24h im voraus bekannt ist und vor allem weder das Ausgangs- noch das Zielland betroffen sind?
Die wichtigste Frage: muss man auf einen Flug von Easyjet umbuchen, oder kann mein Bekannter auch versuchen, auf eigene Faust für Sa. eine Ersatzbeförderung zu erlangen, und die Kosten dafür dann Easyjet in Rechnung stellen?
Was könnt Ihr raten?
PS: Fallen eigentlich nicht stornierbare Hotelzimmer auch unter "expense claims"?
In dem Standardschreiben, das übrigens ausschließlich auf Englisch verfasst ist, bietet EZY die Option einer Erstattung oder einer kostenlosen Umbuchung.
Die Umbuchung soll man direkt über easyjet.com vornehmen (fair enough); dort werden allerdings für Sa. keine Verbindungen angeboten.
Flüge für Sonntag werden angeboten; die Frage ist allerdings, ob diese nicht ebenso storniert werden wegen des Streiks.
Easyjet bietet keine Option, über z.B. IT oder UK am Samstag mit einer Umsteigeverbindung um Frankreich herum zu fliegen.
EZY schreibt: "In accordance with EU261 regulations, you will not be entitled to claim for compensation as a result of the industrial action. You will be entitled to claim for reasonable expenses, further information is detailed on our website. Reimbursement of expenses can be claimed by submitting your receipts using our Webform and selecting ‘expenses claims’ in the drop down list."
Kann sich EZY tatsächlich auf höhere Gewalt berufen und damit eine Kompensationsforderung vermeiden, obwohl sie es nicht schaffen, ein Umrouten zu organisieren, wenn das Problem mehr als 24h im voraus bekannt ist und vor allem weder das Ausgangs- noch das Zielland betroffen sind?
Die wichtigste Frage: muss man auf einen Flug von Easyjet umbuchen, oder kann mein Bekannter auch versuchen, auf eigene Faust für Sa. eine Ersatzbeförderung zu erlangen, und die Kosten dafür dann Easyjet in Rechnung stellen?
Was könnt Ihr raten?
PS: Fallen eigentlich nicht stornierbare Hotelzimmer auch unter "expense claims"?