ebookers.de - Rückerstattung Flug-Taxen

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betty soller

Aktives Mitglied
06.02.2012
157
0
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Habe bei ebookers.de einen Flug mit einem falschen Datum gebucht. Das gebuchte Datum ist total nutzlos fuer mich. Weiss jemand, ob ebookers.de die Flug-Taxen vollstaendig erstattet bei Nichtantritt oder Storno? Kann keine diesbezueglichen AGBs finden. Bei ebookers.ch bekommt man die ganzen Taxen zurueck (im Gegensatz zu den Airlines).
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
733
546
Das ist unglücklich.

Generell erstatten inzwischen fast alle Airlines den Kersosinzuschlag (YQ oder YR Tax) nicht mehr. Bei Reisen in die USA sind lt. Gesetz auch viele US-Steuern bei nichterstattbaren Tarifen ebenfalls nicht erstattbar.

https://faq.ebookers.de/app/answers/detail/a_id/12376/kw/stornierung sagt aus, dass für jede Stornierung ebookers ein Serviceentgelt erhebt, lt. AGB http://www.ebookers.de/info/page?id=BookingTerms gelten bei Flug+Hotel-Kombi separate AGB, da ebookers als Veranstalter auftritt: http://www.ebookers.de/info/page?id=BookingTerms#veranstalter sagt daher klar aus, dass ebookers alles erstattet, was es von den Leistungsträgern zurückkriegt (also ein Paar Euro an Steuern) und diese abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 100 EUR and Dich auszahlt. Sprich, Du kriegst nichts. ist halt leider keine "nur Flug" Buchung... Generell finde ich es angemessen eine Gebühr zu verlangen, da Du ebookers ja einen Aufwand verursachst, einen Refund des Tickets durchzuführen, die Steuern zurückzuholen, an Dich weiterzuleiten, zu verbuchen etc. Aber 100 EUR sind ja schon happig :)

Du könntest probieren direkt bei der Airline den Refund durchzuführen. Dann hast Du den Stress an der Backe. Die Airline weiss ja nicht, dass es eigentlich eine "Veranstalterrreise" ist, für die ist das nur ein normales Flugticket. Du könntest sowieso erstmal warten und noshow sein. Vielleicht erfährt Dein Flug ja eine Streichung, Flugzeitenänderung usw. Und dann kommst Du ohnehin kostenfrei aus der Nummer raus...
 
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Reaktionen: alexanderxl

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Wie lang ist's schon her? Manche Airlines lassen bei buchungsfehlern mit sich reden in den ersten 24-48 h. So konnte ich schon bei Jetblue umbuchen.
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.992
47
Mit dem Lufthansa Code kannst du auf der Lufthansa Seite mal ausprobieren, zu canceln. Da ist extra ein Button und in den ersten 24 Stunden kostenfrei.

Jedenfalls sofort die Airline anrufen, um keine Fristen zu versäumen
 

hicom300

Erfahrenes Mitglied
18.02.2010
253
37
FRA
Mit dem Lufthansa Code kannst du auf der Lufthansa Seite mal ausprobieren, zu canceln. Da ist extra ein Button und in den ersten 24 Stunden kostenfrei.

Jedenfalls sofort die Airline anrufen, um keine Fristen zu versäumen

Also ich hatte das auch vor ca. 3 Monaten mal bei der LH versucht, da ich eine Destination falsch gebucht hatte.Die nette Dame sagte mir , das eine Stornierung innerhalb 24h kostenfrei sei, aber nur von dem Veranstalter der den Flug gebucht hat in Auftrag gegeben werden könne.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
733
546
Genau, ein Ticket kann noch vor 24 Uhr bei allen Airlines die über BSP abrechnen (also keine Low Cost carrier) kostenfrei gevoidet werden, danach bei vielen Airlines binnen 24 Stunden, da hier eine Kulanzregelung existiert. Sollte aber in der Tat durch die buchende Agentur erfolgen.

Man sollte aber im Hinterkopf behalten dass die ebookers Flug+Hotel-Angebote genaugenommen keine Nur-Flug-Geschichten sind, insofern die Bedingungen von ebookers als Veranstalter gelten, und selbst wenn die Airline selbst binnen 24 Stunden erstattet, dann ist das Geld ja immer noch bei ebookers, die dann abzüglich der 100 EUR Gebühr lt. AGB zumindtest diesen Betrag auszahlen sollten, evtl. zzgl. Einsparungen beim Hotel, falls Du nachweisen kannst dass dieses kostenfrei storniert werden konnte.
 

idefix_1984

Aktives Mitglied
03.02.2011
103
0
Ist es nicht so, dass wenn der Reisetermin vorüber ist, die Airline dir die Taxen unter Abzug einer viel kleineren Bearbeitungsgebühr auch direkt ausbezahlen kann? Habe da etwas schwach in Erinnerung, dass vorhergehende Änderungen nur mit Einverständnis des Reisebüros gemacht werden können. Wenn diese 24h verstrichen sind, würde ich mit dem Rückerstattungungsantrag warten, bis der Flug auch wirklich verstrichen ist.
 

MJay

Aktives Mitglied
01.03.2010
136
1
MUC
Generell kann auch ein solcher Vertrag nach meiner Ansicht bei Vorliegen eines Irrtums angefochten werden (Schadenersatz ggfs. aussen vor). Wie das natürlich bei Flugbuchungen und den -gesellschaften umgesetzt wird, da halte ich mich mangels Erfahrung heraus. Eventuell ist diese 24h-Frist der Versuch diese Irrtümer in eine Struktur zu fassen, die wohl auch einen Großteil der Irrtümer abdecken sollte. Allerdings sollte auch ein später entdeckter Irrtum hier theoretisch nicht schädlich sein, wenn auch die Begründung natürlich zunehmend schwieriger wird.
 

betty soller

Aktives Mitglied
06.02.2012
157
0
Ist es nicht so, dass wenn der Reisetermin vorüber ist, die Airline dir die Taxen unter Abzug einer viel kleineren Bearbeitungsgebühr auch direkt ausbezahlen kann? Habe da etwas schwach in Erinnerung, dass vorhergehende Änderungen nur mit Einverständnis des Reisebüros gemacht werden können. Wenn diese 24h verstrichen sind, würde ich mit dem Rückerstattungungsantrag warten, bis der Flug auch wirklich verstrichen ist.

Ich glaube ich werde es so machen. Mal schauen was rauskommt.
 

Tiberius

Aktives Mitglied
28.11.2010
150
3
Ich glaube ich werde es so machen. Mal schauen was rauskommt.

Sag dann Bescheid was rauskommt, würde mich interessieren.

Zum Vergleich: bei einem anderen Büro (Opodo) habe ich eine Reise wegen Irrtums (auch wenn ich fast glaube, dass es denen ihr Fehler war) innerhalb von Stunden angefochten. Es geschah dann lediglich die normale Stornoabwicklung. Auf Rückfragen keine Antwort die kein unbrauchbarer Standardtext war - für Rechtsstreit war mir das wgn. knapp 100€ zu dumm.

In der heutigen Welt habe ich kaum Hoffnung, dass dir da bereitwillig entgegen gekommen wird.
Ganz im Gegenteil: man erlebt eher, dass die Leute nicht mal wenn sie einem mangelhafte Ware liefern Geld zurück erstatten wollen. In einem solchen Fall lasse ich es aber gerne auf einen Rechtsstreit ankommen.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Mir ist das damals bei fluege.de passiert, hatte zum Glück gleich nach der Buchung das falsche Datum bemerkt. Auch wenn ich es nicht für möglich gehalten hätte, ein Anruf und die Buchung war kostenfrei storniert.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
möchte keinen neuen thread eröffnen weil das thema gleich und nur der anbieter unterschiedlich ist.

habe bei flugladen.at einen aerosvit flug gebucht, diesen aber nicht antreten können. wie gehe ich nun am besten vor um die taxen und gebühren rückerstattet zu bekommen. hat jemand einen ansprechpartner dort der mir unbürokratisch weiterhelfen könnte?
 

betty soller

Aktives Mitglied
06.02.2012
157
0
ebookers.ch

Sag dann Bescheid was rauskommt, würde mich interessieren..

Hatte noch einen Flug, den ich nicht angetreten habe, von Lot/ebookers.ch gefunden. Mal angefragt, und siehe da: Taxen/Gebühren wurden vollständig und ohne Abzug erstattet.

Glaube aber, dass es bei ebookers.de anders ist, denn letztere verlangen ja keine Buchungsgebühr. Werde dann (im Oktober) berichten, was/ob ich von ebookers.de auch was zurück bekam.
 

magmax

Erfahrenes Mitglied
01.06.2009
314
0
Generell kann auch ein solcher Vertrag nach meiner Ansicht bei Vorliegen eines Irrtums angefochten werden (Schadenersatz ggfs. aussen vor). Wie das natürlich bei Flugbuchungen und den -gesellschaften umgesetzt wird, da halte ich mich mangels Erfahrung heraus. Eventuell ist diese 24h-Frist der Versuch diese Irrtümer in eine Struktur zu fassen, die wohl auch einen Großteil der Irrtümer abdecken sollte. Allerdings sollte auch ein später entdeckter Irrtum hier theoretisch nicht schädlich sein, wenn auch die Begründung natürlich zunehmend schwieriger wird.
ich weiss nicht wie die Rechtslage in D ist aber in Österreich ist der Motivirrtum des Käufers kein Grund für die rückwirkende Auflösung eines Vertrages? Oder welche Art von Irrtum würdest du hier argumentieren wollen?
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.992
47
ich weiss nicht wie die Rechtslage in D ist aber in Österreich ist der Motivirrtum des Käufers kein Grund für die rückwirkende Auflösung eines Vertrages? Oder welche Art von Irrtum würdest du hier argumentieren wollen?

ich vermute mal, da die Airlines/Veranstalter jederzeit einen Vertrag wegen Irrtums anfechten können, da ihnen der Preis "versehentlich" zu niedrig war, sollte hier im Zuge der Gleichberechtigung (Falsches Datum getippt) wegen Irrtum genauso handelbar sein.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.066
1.687
die YQ gibt's zurück wenn man sich auf die Hinterfüße stellt und eine gerichtige Verfügung austellen lässt - kostet allerdings glaube ich 20 EUR - macht nur bei Langstrecke Sinn...

Info: die Einbehaltung der YQ ist rechtswidrig, weil beim Kauf die YQ als "Steuern und Gebühren" verkauft wird, bei Erstattung dann auf die IATA Regel verwiesen wird. Gab schon ein paar Klagen, die aber nicht rechtswirksam sind bzw.nur Einzefallgültigkeit.... Saubande!!

ähh wieso Österreich?Ist ebookers.ch jetzt Österreich??
 

betty soller

Aktives Mitglied
06.02.2012
157
0
die YQ gibt's zurück wenn man sich auf die Hinterfüße stellt und eine gerichtige Verfügung austellen lässt - kostet allerdings glaube ich 20 EUR - macht nur bei Langstrecke Sinn...

Kannst du dieses Vorgehen bitte Erklären? Was ist eine gerichtliche Verfügung? Wie kommt man an diese?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.066
1.687
Kannst du dieses Vorgehen bitte Erklären? Was ist eine gerichtliche Verfügung? Wie kommt man an diese?

kann sein, daß es analoge Verfahren in AT oder CH gibt... wie gesagt macht ggf. Sinn bei €270 YQ oder mehr, den 70-100 von den günstigen tickets innerhalb Europas wohl eher weniger - leider spielt LH hier darauf, daß eben 20000 Stornierer pro Tag nicht alle zum Gericht rennen - 20.000 mal im Schnitt 100 EUR YQ machen aber auch wieder 2.000.000 EUR/Tag (keine Ahnung ob 20.000 Stornos pro Tag kommen?)