Einzeltickets als Gesamtreise bei OTA, Problematisch?

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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
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Guten Morgen, weiß jemand wie es sich verhält wenn ich bei z.B. Expedia einen Flug von A nach C buche. Diese Flugreise wird mit einem Zwischenstopp in B aber als eine Reise verkauft.
Aus eigener Recherche weiß ich, daß kein Durchchecken des Gepäcks möglich ist, da es bei den ausführenden Gesellschaften keinerlei Zusammenarbeit gibt. Was passiert wenn ich durch ein knappes Umsteigen (Verspätung des ersten Legs) den Anschlußflug verpasse? Ist der OTA hier haftbar zu machen? Es fehlt übrigens der Hinweis, daß es sich um 2 Einzeltickets handelt!!
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.177
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Ja, das ist mir klar. Nach meiner Recherche habe ich keinen Ota gefunden, außer vlt dem Hamburger Büro von Opodo, welches sein Impressum in Deutschland hätte. Ich laße die Finger davon, Ärger bei Dely ist vorprogrammiert
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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Ja, das ist mir klar. Nach meiner Recherche habe ich keinen Ota gefunden, außer vlt dem Hamburger Büro von Opodo, welches sein Impressum in Deutschland hätte. Ich laße die Finger davon, Ärger bei Dely ist vorprogrammiert
Das kommt schon noch ein bisschen darauf an welche Airlines in welcher Reihenfolge beteiligt sind, und wo wieviel Zeit zum umsteigen bleibt.
 

travelgaygent

Neues Mitglied
04.04.2022
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Guten Morgen, weiß jemand wie es sich verhält wenn ich bei z.B. Expedia einen Flug von A nach C buche. Diese Flugreise wird mit einem Zwischenstopp in B aber als eine Reise verkauft.
Aus eigener Recherche weiß ich, daß kein Durchchecken des Gepäcks möglich ist, da es bei den ausführenden Gesellschaften keinerlei Zusammenarbeit gibt. Was passiert wenn ich durch ein knappes Umsteigen (Verspätung des ersten Legs) den Anschlußflug verpasse? Ist der OTA hier haftbar zu machen? Es fehlt übrigens der Hinweis, daß es sich um 2 Einzeltickets handelt!!
Nein, theoretisch haftet weder OTA noch richtiges Reisebüro dafür, wenn es dir zwei separate Tickets verkauft. Allerdings gibt es die neuen Pauschalreisegesetze, die auf der EU-Pauschalreiserichtlinie basieren, erst seit Kurzem und wohl noch zu wenige Präzedenzfälle um tatsächlich sicher zu sein, wie die Gerichte entscheiden würden, wenn jemand mal bis zum Äußersten gehen und durch alle Instanzen klagen würde. Manche in der Branche behaupten sogar, dass du aufgrund der neuen Gesetzeslage als Reiseanbieter überhaupt nicht aus der Haftung raus kommst: Sobald ein Kunde sich einbildet, er kaufe alles aus einer Hand, tust du dir als Anbieter schwer zu behaupten, es seien einzelne Transaktionen

Long story short: Sicht von Experia = selbst Schuld und wird jede Haftunt ablehnen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Travelgaygent spricht vermutlich von den „Verbundenen Reiseleistungen“:


Ich bezweifele, dass es sich darum handeln würde.

Die Definition der "Verbundenen Reiseleistung" spricht ganz klar von verschiedenen Arten:

Die verbundene Reiseleistung besteht gemäß § 651w BGB aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise.

Eine Umsteigeverbindung stellt aber sicherlich keine zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen dar.
 
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