Emirates löst eigenen Gutschein nicht ein - Kompensation, die am Ende wohl doch keine ist

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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
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Eigentlich wollte Peter Siegmann für sich und seine Frau einen Flug buchen – doch die arabische Fluglinie „Emirates“ weigerte sich, den vorhandenen Gutschein einzulösen. Die Begründung: Der „Emirates“-Supervisor, der besagten Gutschein 2008 ausgestellt hat, ist nicht mehr im Unternehmen – und hat seine Befugnisse überschritten.

Hamburger Paar empört: "Emirates" löst eigenen Gutschein nicht ein | Panorama
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Kriegen sie jetzt ein Upgrade oder Meilen? Oder die Meilen zum Upgraden? Komischer Artikel.
 

Awas!

Erfahrenes Mitglied
11.07.2011
484
143
EK sitzt seit einiger Zeit auf sehr "hohem Ross". Statt dem Typen den Gutschein einzulösen, nehmen sie negative Presse in Kauf.
Man kann sich schon vorstellen, wie das wird, wenn sie einige andere Airlines aus dem Markt verdrängt haben.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
21
MUC
Hm, ehrlich gesagt, fehlen mir da sehr viele Informationen, um mitreden zu können. Was ist ursprünglich vorgefallen? Was ist die (versprochene) Kompensation? Hatte der Supervisor Vertretungsmacht oder nicht? Gemäß "Hamburger Morgenpost" würde ich vermuten, dass hier ein klassischer Fall von Anscheinsvollmacht – Wikipedia (vielleicht sogar Duldungsvollmacht) vorliegt; wenn nicht, müsste Herr Siegmann den Ex-Supervisor als Falsus Procurator verklagen.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Bis zu einem gewissen Wert X hat aber ein Supervisor normalerweise immer Entscheidungsbefugnis. Das steht ja in fast jedem Arbeitsvertrag, vom Werkstattleiter im Autohaus bis zum Schichtleiter im Kundenservice. Hier muesste man die Details kennen. Dennoch ist es eine Peinlichkeit quasi so offen zuzugeben, dass man seine Angestellten nicht im Griff hat und solche personellen Dinge nicht vernuenftig regelt.

Hatte neulich mal so etwas aehnliches mit Cathay Pacific. Es ging um eine Downgrade Kompensation und CX wollte mir partout kein Cash (Ich habe 300 EUR gefordert) sondern nur einen Voucher anbieten. Und zwar direkt durch deren Hausanwalt in Frankfurt! Ich habe die Sache dann absichtlich ein halbes Jahr hingezogen und auf jedes Schreiben geantwortet und wieder Arbeit verursacht. Total ca 9x Schriftwechsel. Ich hoffe zutiefst CX musste fuer jede Korrespondenz bezahlen. Am Ende habe ich den Voucher angenommen und am Airport mit einem legalen Mittel gegen Cash eingetauscht. Deppen!
 
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Theisener

Erfahrenes Mitglied
Mich als Kunde interssiert doch überhaupt nicht, ob mir der Angestellte von EK solch einen "Gutschein" oder "Versprechen" geben durfte oder nicht.
Ich habe es schriftlich und vor einem dt. Gericht sehe ich hier eigentlich überhaupt kein Problem.

Bisher habe ich EK immer als sehr kulant kennen gelernt - warum sich hier EK quer stellt, verstehe ich nicht.
 

edelweiss

Verhinderter Altpapiersammler
28.03.2010
1.453
0
VIE
Bis zu einem gewissen Wert X hat aber ein Supervisor normalerweise immer Entscheidungsbefugnis. Das steht ja in fast jedem Arbeitsvertrag, vom Werkstattleiter im Autohaus bis zum Schichtleiter im Kundenservice. Hier muesste man die Details kennen. Dennoch ist es eine Peinlichkeit quasi so offen zuzugeben, dass man seine Angestellten nicht im Griff hat und solche personellen Dinge nicht vernuenftig regelt.

Hatte neulich mal so etwas aehnliches mit Cathay Pacific. Es ging um eine Downgrade Kompensation und CX wollte mir partout kein Cash (Ich habe 300 EUR gefordert) sondern nur einen Voucher anbieten. Und zwar direkt durch deren Hausanwalt in Frankfurt! Ich habe die Sache dann absichtlich ein halbes Jahr hingezogen und auf jedes Schreiben geantwortet und wieder Arbeit verursacht. Total ca 9x Schriftwechsel. Ich hoffe zutiefst CX musste fuer jede Korrespondenz bezahlen. Am Ende habe ich den Voucher angenommen und am Airport mit einem legalen Mittel gegen Cash eingetauscht. Deppen!

Wenn man die Zeit aufbringt, eine lohnende Sache. Habe mir in vergleichbarer Angelegenheit einmal überlegt, eine meiner Ansicht nach fragwürdige Forderung, eine Art Konventionalstrafe in hunderten Einzelüberweisungen zu tilgen, damit die Buchhaltung des "rechthabenden" Konzerns wenigstens Arbeit hat. Mit etwas Schriftverkehr von Dritten dazu. Also Leute, die von Drittkonten auch einen EUR übernehmen, dass aber zu meinen Gunsten auf das Konto des Konzerns überweisen. Und natürlich schriftlich darauf hinweisen.
Habe es dann wegen des Aufwands dann doch gelassen und mit saurer Miene überwiesen. Es ging um einen ähnlichen Betrag und ums Prinzip.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Ich habe es schriftlich und vor einem dt. Gericht sehe ich hier eigentlich überhaupt kein Problem.

Bisher habe ich EK immer als sehr kulant kennen gelernt - warum sich hier EK quer stellt, verstehe ich nicht.

Ich denke, es liegt daran, daß die Ausstellung des ursprünglichen Gutscheins keinerlei präjudizielle Bewandtnis besitzen wird. EK hat ihn nicht aus Schadensersatz- oder Haftpflichtgründen, sondern lediglich aus Kulanz gegenüber dem Kunden für den zu spät gelieferten Koffer ausgestellt. Daran wird wohl auch ein mögliches Beschreiten des Rechtswegs scheitern, denn Kulanz ist eine freiwillige, nicht einklagbare Leistung.

Ärgerlich ist es natürlich trotzdem und kein Rumesblatt für EK.
 

farainsr

Aktives Mitglied
07.01.2011
113
1
Bei EK sitzen die Gutscheine nicht mehr so locker. In 2011 geht, was die Upgrades anbelangt, kaum noch etwas.
Auch bei annullierten Flügen kann man den 600 Euro hinterherlaufen.

Das Recht einzuklagen ist bei dem Verein mit Sitz in Dubai auch so eine Sache... Hier in D gibt es nur eine "Regionalvertretung".

Edit:
Man könnte überlegen, ob EK nicht aus einem vorvertraglichen Verhältnis (eco Ticket) in die Pflicht genommen werden kann.

P.S. Sehr effektiv: VAE Inkasso!
 
Zuletzt bearbeitet:

reretlom

Erfahrenes Mitglied
28.09.2009
530
18
Tiefgraben
Ich bin ja kein Jurist, verstehe aber die Diskussion nicht wirklich. EK haftet wohl dritten gegenüber für Tätigkeiten/Zusagen seiner Mitarbeiter in vollem Umfang. Insbesondere doch dann wenn der betroffene Mitarbeiter den Anschein erweckte für diese Art von Zusagen authorisiert zu sein......
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
21
MUC
Ich bin ja kein Jurist, verstehe aber die Diskussion nicht wirklich. EK haftet wohl dritten gegenüber für Tätigkeiten/Zusagen seiner Mitarbeiter in vollem Umfang. Insbesondere doch dann wenn der betroffene Mitarbeiter den Anschein erweckte für diese Art von Zusagen authorisiert zu sein......

Nein, so ist es Gottseidank nicht in Deutschland. Es geht nicht darum, ob der Mitarbeiter den Anscheint erweckt, sondern ob die Firma das autorisierte oder mitbekam/mitbekommen hätte müssen und evtl. duldete. Ansonsten kannste nämlich den Mitarbeiter verklagen, nicht die Firma.
 

mercedes

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
329
0
Bei EK sitzen die Gutscheine nicht mehr so locker. In 2011 geht, was die Upgrades anbelangt, kaum noch etwas.
Auch bei annullierten Flügen kann man den 600 Euro hinterherlaufen.

Das Recht einzuklagen ist bei dem Verein mit Sitz in Dubai auch so eine Sache... Hier in D gibt es nur eine "Regionalvertretung".

Edit:
Man könnte überlegen, ob EK nicht aus einem vorvertraglichen Verhältnis (eco Ticket) in die Pflicht genommen werden kann.

P.S. Sehr effektiv: VAE Inkasso!

Das mit den Upgrades kann ich nich bestätigen wir liegen heuer bei drei Flügen MUC-BKK bei 50% Upgrades,das mit der Kulanz naja wir haben im März 10 Stunden Aufenthalt in Dubai trotz richtiger Buchungsklasse wurde uns ein Hotel Voucher für Dubai vorerst verweigerd,erst nach Intervention in Frankfurt wurde dieser aus Kulanz ausgestellt.
 

Awas!

Erfahrenes Mitglied
11.07.2011
484
143
,
Das Recht einzuklagen ist bei dem Verein mit Sitz in Dubai auch so eine Sache... Hier in D gibt es nur eine "Regionalvertretung".
EK ist schon vor dem BGH verklagt worden. Es ging um einen Flug, der von Manila über DXB nach D führte. Der Flug Manila-Dubai war arg verspätet, der Anschluss in DXB weg.
Ging um die Frage, ob das ein einziger Flug war, der in der EU ankam (und dann der EU Richtlinie unterfallen wäre).
Hat der BGH nicht so gesehen, meinte, das seien 2 Flüge, EK hat obsiegt.
 

farainsr

Aktives Mitglied
07.01.2011
113
1
EK ist schon vor dem BGH verklagt worden. Es ging um einen Flug, der von Manila über DXB nach D führte. Der Flug Manila-Dubai war arg verspätet, der Anschluss in DXB weg.
Ging um die Frage, ob das ein einziger Flug war, der in der EU ankam (und dann der EU Richtlinie unterfallen wäre).
Hat der BGH nicht so gesehen, meinte, das seien 2 Flüge, EK hat obsiegt.

Ja, die Konstellation hat sogar der EuGH schon abgelehnt...
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Das mit den Upgrades kann ich nich bestätigen wir liegen heuer bei drei Flügen MUC-BKK bei 50% Upgrades,das mit der Kulanz naja wir haben im März 10 Stunden Aufenthalt in Dubai trotz richtiger Buchungsklasse wurde uns ein Hotel Voucher für Dubai vorerst verweigerd,erst nach Intervention in Frankfurt wurde dieser aus Kulanz ausgestellt.

Ich glaube hier ging es um Kompensation und nicht operational Upgrades und Misconnects...
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Für den Kunden auf alle Fälle sehr unverständlich. Auch seltsam dass es jetzt zwei Unterschriften braucht - ich habe noch ne Kopie von einem analogen Schreiben (upgrade wegen irrop) und da ist nur die Unterschrift von Frau Petrini drauf.

Btw, eine andere Fluggesellschaft, nämlich DHL Express, hat mich heute mit ner Kiste Wein entschädigt, weil der Fahrer letzten Freitag keinen Bock hatte mir ein Paket aus Hong Kong zuzustellen und einfach gescannt hat, dass keiner in der Firma war. Nur blöd, dass ich straight edge bin.