Entschädigung Turkish

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Sonix

Neues Mitglied
20.04.2017
12
0
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Hi

EIn Arbeitskollege hat im Oktober MUC-IST-MUC gebucht. 8 Tage vor Abflug bekam er die Mitteilung, dass sich sein Rückflug um 2 Tage verschieben werde (ursprünglich geplanter Aufenthalt in der Türkei war 7 Tage)
Steht hier eine Entschädigung im Raum?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.234
3.251
Auf dem Rückweg leider nein.

Er könnte höchstens versuchen evtl. in der Türkei eine Entschädigung zu bekommen. Auch eine evtl. Umbuchung könnte er versuchen.

Allerdings wundert es mich, dass TK da 2 Tage lang IST-MUC nicht bedient.

Das Problem ist halt, dass es im Zweifel sehr schwierig ist evtl. Ansprüche in der Türkei gegenüber einem türkischen Staatsunternehmen durchzusetzen.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.056
1.562
KUL (bye bye HAM)
Zwischen der Tuerkei und der EU gibt es das SHY Abkommen, welches sehr nahe an den EU Fluggastrecht angelehnt ist. Auf Basis dessen kann er claimen, auch wenn der Abflug in der Tuerkei ist.
 
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