Entsendungsbescheinigung

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slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Nein, es geht nicht um A1 , die Bescheinigung für China ist VRC/D 101. Es geht auch nicht darum, ob diese benötigt wird. (Siehe TK Info),
sondern wer das Ding vor Ort in China überhaupt sehen möchte. Muss ich das bei der Einreise (Immigration) vorlegen oder führt das nur zu Verwirrungen
und Wartezeiten ?
 
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hotfly

Erfahrenes Mitglied
17.09.2019
856
361
NUE
Habe mir den Thread eben mal angesehen.
Nach ungezählten Dienstreisen muss ich gestehen, dass ich das noch nie gehört habe. ...und daher auch nie gemacht habe. Wie andere anscheinend auch:
interessant, dass man nach 20 Jahren Geschäftsreisen erfahren muss, dass man 20 Jahre eine Bescheinigung gebraucht hätte?
Hat mir in den letzten 30 Jahren auch noch nie einer gesagt.


Irgendwas habe ich mal gehört... Es geht wohl darum

[FONT=&quot]"[...] wenn Sie regelmäßig [...] Ihre Tätigkeit ausüben. [...]"
[/FONT]
Siehe https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_...tailseiten/beschaeftigung_ag_deutschland.html

Wenn ich auf Dienstreise gehe, übe ich - wohin ich auch immer reise - dort nicht meine Tätigkeit aus (erbringe keine Wertschöpfung), sondern bin nur zu Gesprächen / Abstimmungen dort. Also nur zum rumlabern braucht man keine Bescheinigung. Oder? Oder ist das was anderes?
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Also nur zum rumlabern braucht man keine Bescheinigung. Oder? Oder ist das was anderes?

Das hört sich mal gut an, was anderes mache ich auch nicht - nur muss ich noch Essen gehen und ab und an schrecklich saufen (damit haben sie mich vor ca. 30 Jahren gekriegt - heutzutage kann ich darauf verzichten).
 

slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Einfach mal den Link der TK anklicken, dann weiss man worum es geht. https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/ausland/film-mitarbeiter-entsenden-2030078 Dinge ändern sich, auch wenn man etwas schon seit 30 Jahren so macht. Es geht um Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und das the Krankenkasse informiert werden muss. Mit Wertschöpfung hat das nichts zu tun.
Wer gern Vorschriften ignoriert , lässt es eben und hat dann u.U. die im Link genannten Nachteile. Wie auch schon im anderen Thread von anderen Leuten dargelegt, können die Strafen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer hoch sein. Wer das Risiko heldenhaft für seinen AG übernimmt kann sich gut fühlen.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob sich auch vor Ort im Ausland jemand darum schert oder ob der Schrieb nur aus Sicht der Krankenkasse erforderlich ist.
 
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slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
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