Erstattung bei Ausfall eines Stopovers?

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Geosimmi

Neues Mitglied
04.02.2025
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Hallo,
bei gravierenden Flugverspätungen gibt es ja eine Entschädigung. Aber weiß evtl. jemand, wie es ist, wenn zwar die Ankunftszeit am Zielort eingehalten wird, aber durch die Annullierung und Verschiebung eines vorherigen Fluges ein geplanter Stopover ausfällt?

Unser Fall:
Wir wollten vorgestern Abend von Krabi über Bangkok nach Dubai fliegen und hatten extra einen späten Weiterflug nach Düsseldorf gebucht, um uns Dubai anzuschauen. Normalerweise wären wir gestern Nacht um 1.05 Uhr von Bangkok weitergeflogen, um 4.55 Uhr in Dubai gewesen und dort um 14.40 Uhr weiter nach Düsseldorf geflogen (beides mit Emirates). Als wir in Krabi für den Flug nach Bangkok eincheckten, wurde uns aber mitgeteilt, dass der Flug von Bangkok nach Dubai gecancelt worden sei und wir erst am nächsten Morgen (gestern) um 9.30 Uhr weiterfliegen könnten. Wir haben in der Nacht noch 2 Stunden auf dem Flughafen in Bangkok zugebracht und mit 2 Emirates-Mitarbeitern verhandelt, ob ein früherer Weiterflug möglich sei, ggf. auch mit einer anderen Fluggesellschaft, aber es war nichts zu machen. So kamen wir erst um 13.15 Uhr in Dubai an und mussten um 14.40 Uhr weiterfliegen.
Für den Stopover hatten wir schon die Auffahrt auf das Burj Khalifa gebucht (ca. 90 €), die natürlich so kurzfristig nicht mehr stornierbar war, und mit dem späteren Weiterflug war der Rückflug auch ca. 200 € teurer gewesen, als wenn wir den nächstmöglichen Weiterflug gebucht hätten.
Und abgesehen vom Finanziellen haben wir eine gute und vielleicht unwiederbringliche Gelegenheit verpasst, Dubai kurz anzuschauen. (Wir sind um/über 60 und planen z. Z. keine weitere Reise nach Ostasien, sondern eher nach Nord- und Südamerika, solange wir das noch können.)
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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An solchen Fällen wird deutlich sichtbar, wie doof und praxisfern die ständige Argumentation ist, man habe nur A nach B gebucht, alles andere sei irgendwie Bonus oder Schicksal. Ist schon ein richtiges Paradigma geworden, hat aber oft mit dem ursprünglich bezahlten Kundenwunsch nichts zu tun.
 

Geosimmi

Neues Mitglied
04.02.2025
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Danke für eure Antworten!
Ja, ich hatte schon befürchtet, dass es nur auf die Ankunftszeit am End-Ziel ankommt. Obwohl ich finde, dass bei der langen Aufenthaltszeit von fast 10 Stunden (die ja absichtlich so gebucht waren) Dubai auch ein Ziel war, und das haben wir verspätet erreicht. 😔
 

Geosimmi

Neues Mitglied
04.02.2025
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Doch. Im Sinne der Airline der Transport von A nach B. Aus Sicht der Airline sogar u.U. zu besseren Konditionen. Da wäre es sinnvoller gewesen, das Stopoverprogramm zu buchen.

chrini1, was heißt denn "das Stopoverprogramm buchen"? Da bucht man dann nicht einfach einen späteren Weiterflug, sondern etwas, wo man ausdrücklich dazu sagt, dass man das Zwischenziel anschauen will? Und dann hätte man auch Anspruch auf eine Entschädigung, wenn das nicht klappt?
Wie oder wo macht man das denn? Gibt es da extra etwas direkt bei den Fluggesellschaften? Woher weiß man denn, bei welchern? Muss man alle in Frage kommenden durchsuchen? Wir hatten bei booking.com gebucht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Sehr ärgerlich, aber Laienmeinung: da wird nix zu machen sein. Außer vllt Emirates anschreiben und hoffen, dass es ein Goodie gibt. War das alles auf einem Ticket ab Krabi oder der Weiterflug ab Dubai separat? Falls letzteres habt ihr eher verdammt viel Glück gehabt 🧐

KAFlieger, ja, es war alles zusammen auf einem Ticket.
Der Flug von Krabi nach Bangkok war offiziell auch von Emirates, nur durchgeführt von Bangkok Airways.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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chrini1, was heißt denn "das Stopoverprogramm buchen"? Da bucht man dann nicht einfach einen späteren Weiterflug, sondern etwas, wo man ausdrücklich dazu sagt, dass man das Zwischenziel anschauen will? Und dann hätte man auch Anspruch auf eine Entschädigung, wenn das nicht klappt?
Wie oder wo macht man das denn? Gibt es da extra etwas direkt bei den Fluggesellschaften? Woher weiß man denn, bei welchern? Muss man alle in Frage kommenden durchsuchen? Wir hatten bei booking.com gebucht.

Korrekt, ist aber in der Regel mit einer Übernachtung verbunden. Gibt es bei vielen Airlines.

U.A. Qatar, Gulf Air, EK, etc.

Grundsätzlich empfehle ich wie die meisten hier, die Buchung direkt bei der Airline. Über OTA können diese Programme in der Regel nicht gebucht werden.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Der Flug von Krabi nach Bangkok war offiziell auch von Emirates, nur durchgeführt von Bangkok Airways.

Nein, es war ein Bangkok Airways Flug, der Dir von Emirates ggf. als Codeshare verkauft wurde. Ist aber fluggastrechtlich unerheblich, da dieser ja nicht verspätet war und genauso wie der Emirates-Flug außerhalb der EU gestartet ist.
 

Geosimmi

Neues Mitglied
04.02.2025
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Korrekt, ist aber in der Regel mit einer Übernachtung verbunden. Gibt es bei vielen Airlines.

U.A. Qatar, Gulf Air, EK, etc.

Grundsätzlich empfehle ich wie die meisten hier, die Buchung direkt bei der Airline. Über OTA können diese Programme in der Regel nicht gebucht werden.

Das kannte ich bisher noch nicht.
Allerdings hätten wir sowieso nicht noch in Dubai übernachten können, weil mein Mann heute schon wieder arbeiten musste. Nur ob wir gestern Mittag oder Abend zu Hause waren, war egal. Und ich dachte, die knapp 10 Stunden reichen, um einen Eindruck zu bekommen (hatte gelesen, dass es sich ab 8 Stunden Aufenthalt lohnt, in die Stadt zu fahren).

Ich hatte übrigens sogar versucht, alles bei Emirates zu buchen, aber dort wurde die Variante über Bangkok nicht angeboten (obwohl es ja, wie oben schon geschrieben, offiziell auch ein Emirates-Flug war, nur durchgeführt von Bangkok Airways), sondern nur direkt von Krabi nach Dubai (von 22.45 - ca. 3.00 Uhr). Das wäre ja eigentlich sogar besser gewesen, aber dieser Flug war mit einer Boeing 737 Max 8, und da warnte unser Sohn, dass die schon mehrmals abgestürzt ist. Das wissend wollten wir es lieber nicht provozieren. 🤷‍♀️
 
Zuletzt bearbeitet:

Geosimmi

Neues Mitglied
04.02.2025
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Nein, es war ein Bangkok Airways Flug, der Dir von Emirates ggf. als Codeshare verkauft wurde. Ist aber fluggastrechtlich unerheblich, da dieser ja nicht verspätet war und genauso wie der Emirates-Flug außerhalb der EU gestartet ist.

Den Begriff "Codeshare" kannte ich auch noch nicht, aber dieses "durchgeführt von" kennen wir schon von anderen Flügen.

Der Flug von Krabi nach Bangkok war übrigens auch verspätet. 🙃 Aber nur eine gute Stunde (22.30 statt 21.15 Uhr), und das war in der Tat unerheblich, denn wir hätten trotzdem den Flug von Bangkok nach Dubai um 1.05 Uhr mitbekommen.
 

Geosimmi

Neues Mitglied
04.02.2025
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Ist eh alles unerheblich.

Wenn es denn Ansprüche gäbe dann nur nach dem Recht der VAE. Viel Spaß dabei, irgendwas gegenüber der Staatsairline durchzusetzen.

Ich hab's ja schon aufgegeben. 🙁
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Danke an euch alle, dass ihr mich entsprechend aufgeklärt habt. 👍🙂
 

Japandi

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
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885
BRN
Bei geplanten Aufenthalten während der Reise gibt es auch beim EU Fluggastrecht - was hier sowieso nicht gilt - nichts zu holen. Das ist ein blinder Fleck, da überall nur von einer Reise A nach B ausgegangen wird.

Was du aber definitiv versuchen solltest ist, dir die Kosten zurückzuerstatten (die Auffahrt auf den Burj Khalifa). Einen rechtlichen Anspruch dürftest du hier zwar auch nicht haben, aber auf Kulanz könnte vielleicht etwas gehen. Einen Versuch ist es imho wert.
 
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