Erstattung bei OTA-Fehler (trip.com) der Annulierung

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Lennox

Neues Mitglied
05.06.2024
1
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Hallo zusammen,

hat jemand dazu Erfahrungen:

Am Freitag (31.5) Abend wollte ich mit 2 Personen von HAM > AMS und Sonntag (2.6) zurück AMS > HAM mit Eurowings. Flug hatte ich im Dezember 2023 gebucht.

Etwa 48h vor Ablug erhielt eine erste Annulierungsemail von Trip.com (erstmal nur Hinflug, später auch Rückflug). Ich konnte weder über Trip-com noch EW einen Ersatzflug buchen. Trip.com-Kundenservice hat dann einfach meine Flüge storniert obwohl ich um eine "richtige" Lösung gefragt habe. Mehrmals den Kundenservice angeschrieben. Bin immer noch mit dem Kundenservice diesbezüglich im Austausch.

In der Zwischenzeit habe ich rausgefunden, dass der Flug seit Ende März gar nicht mehr aus hamburg stattfindet, war somit sehr verwundert. Ich musste selbständig Trip.com auf den annullierten Rückflug 2 Tage später hinweisen.

Am Donnerstag(30.05) war ich aus beruflichen Gründen am Flughafen Hamburg und habe direktmit dem EW-Kundenservice gesprochen um eine Lösung zu finden. Ziemlich ratlos konnten die mir nur mitteilen, dass EW an trip.com schon Mitte März (über 10 Wochen vor Abflug) die Annulierung kommuniziert haben. Mir wurden dann einfach nur die Zettel zum Schadenersatz und Flugentschädigung ausgehändigt.

Trip.com hat dies bisher nicht bestätigen wollen und beharren darauf, dass sie mir unverzüglich das mitgeteilt haben. Meine Flugkosten sind mir schon vollständig erstattet wurden. Telefonisch sagte man mir, ich solle eine Flugentschädigung bei EW anfordern.

Am Ende bin ich mit einem Mietwagen nach AMS. Sowohl Kundenservice EW als auch Trip.com fragen nach meinen "Mehrkosten" als Schadensersatz. Auf die bitte einer Flugentschädigung (4x250 Euro) und Hinweis auf das EW-Kiwi.com Urteil hat EW mir nur mitgeteilt, dass sie fristgerecht (über 2 Wochen) die Annullierung an den Reiseveranstalter kommuniziert hat. Von wem gibt es denn nun eine Flugentschädigung, kann man die bei Trip.com überhaupt anfordern?

Ist das so rechtens? Bin ich da in einem Graubereich und erhalte keine Erstattung/Entschädigung nach dem EU-Fluggastrecht?
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
23.365
12.422
www.red-travels.com
passte das nicht in den allgemeinen Thread?


Entschädigung von EW, sie müssen nachweisen, dass sie dir die Änderung mitgeteilt haben. Musst du wohl zum Anwalt und Klagen...
 

spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
1.098
839
BER - NYC
Der richtige Platz für diese Frage wäre dort:

Ansonsten ein paar Learnings:
  1. Flüge wenn immer möglich direkt bei Airline buchen
  2. Third-Party App (z.B. App in the Air, Flighty, Flightaware, TripIt) oder Airline-App zum tracken der Flüge nutzen

Außerdem:
  • Trip.com ist hier nicht Reiseveranstalter sondern tritt als Reisebüro auf
  • Trip.com sollte m.W.n. verpflichtet sein nachzuweisen dass sie es rechtzeitig kommuniziert haben, wenn sie das nicht könnten solltest du m.W.n. anspruch auf die 250 haben und das müssen dann EW und Trip unter sich auskaspern. Aber ohne anwalt wirst du da nicht weit kommen
  • Ich würde vermuten dass EW verpflichtet ist deine Ersaatzbeförderung zu ersetzen
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hier auch noch ein artikel von @kexbox https://travel-dealz.de/blog/flug-annulliert-reiseburo-airline-ansprechpartner/
 

Loveyou

Erfahrenes Mitglied
01.04.2014
1.447
249
In der Tat teilt trip.com leider gestrichene Flüge nicht immer aktiv mit. Man kann aber bei trip.com immer den Flugstatus nachschauen und dort sieht man dann, das der Flug plötzlich "weg" ist. Dies muss man dann den Kundenservice aktiv mitteilen, erst dann werden sie tätig. Wenn man sich den Flugstatus regelmäßig anschaut kann dann nichts überraschendes passieren.
In meinem Fall ist da nichts schlimmes passiert.
Eine Entschädigung nach Fluggastrechten wird Dir nicht zustehen, da EW i.d.R. den Flug gegenüber Trip rechtzeitig vierzehn Tage vorher abgesagt hat.
Fragt sich also , ob es einen Schadenersatzanspruch gegenüber trip gibt. Da fragt es sich ob man verpflichtet ist regelmäßig den Flugstatus zu überprüfen oder nicht. Da sollte man natürlich auch in die AGB's bzw. t&c's schauen.

Wie ist denn der Vorgang bei Dir weitergegangen? Sicherlich interessant für uns Alle!