Erstattung von Steuern und Gebühren / Tax Refund: bei welcher Airline gibt es was?

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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.604
4.907
München
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Nachfolgend eine Hilfestellung, um bei den teilweise undurchsichtigen und unterschiedlichen Erstattungsregeln bei Tax Refunds für Durchblick zu sorgen.

Grundsätzlich gehen immer mehr Airlines dazu über die Treibstoffzuschläge als Bestandteil des Tarifes anzusehen.

Achtung: Die Regeln der Airlines können sich jederzeit ändern!

Grundregel:
Nicht genutzte Steuern und Gebühren bei in Deutschland ausgestellten Tickets können erstattet werden. Keine Erstattung von Steuern und Gebühren ist bei bereits angeflogenen Tickets möglich, falls der anwendbare one-way Preis höher als der ticketierte round-trip Preis sein sollte.

Ausnahmen:

Aegan
Kerosinzuschlag bei non-ref Tickets nicht erstattbar

Air Canada
Kerosinzuschlag und US, ZP, XG, XF, XQ, RC Tax bei non-ref Tickets nicht erstattbar

Air France / KLM
Ab Ausstellungsdatum 15. Mai 2009 Kerosinzuschlag bei non-ref Tickets nicht erstattbar

American Airlines
US-Verkaufssteuern bei non-ref Tickets nicht erstattbar
Q-Surcharge bei non-ref Tickets nicht erstattbar

British Airways
Kerosinzuschlag bei non-ref Tickets nicht erstattbar

Continental Airlines
Kerosinzuschlag bei non-ref Tickets nicht erstattbar

Delta Airlines
Kerosinzuschlag bei non-ref Tickets nicht erstattbar

LOT
Ab Ausstellungsdatum 20. Mai 2009: Kerosinzuschlag bei non-ref Tickets nicht erstattbar

Lufthansa
XF-Taxen bei non-ref Tickets nicht erstattbar

Martinair
Kerosinzuschlag bei non-ref Tickets nicht erstattbar

Sri Lankan
Kerosinzuschlag bei non-ref Tickets nicht erstattbar

US Airways
US-Verkaufssteuern bei non-ref Tickets nicht erstattbar
Kerosinzuschlag bei non-ref Tickets nicht erstattbar
 

Iberworld

...liebt fliegen
18.04.2009
1.974
1
EDCJ
www.ich-liebe-fliegen.de
Wenn ich darf, noch ein paar Lowcost/"Charter"ergänzungen :D

Da alle Preise OW berechnet werden, Erstattung auch bei angeflogenen Tickets.

airberlin
Taxanteil wird erstattet, der Kerosinzuschlag nicht.

Condor
Taxanteil wird erstattet, der Kerosinzuschlag nicht.

easyJet
abzüglich 30 Euro (pro Leg/Buchung?) werden die Taxes erstattet (ob komplett, keine Ahnung)

germanwings
abzüglich 5,50 Euro pro Leg werden zumindest echte Taxes erstattet, der Großteil erfundener Surcharges ist nicht erstattbar.

Ryanair
abzüglich 20 Euro (pro Leg/Buchung?) werden die Taxes erstattet (ob komplett, keine Ahnung)

TUIfly
abzüglich 15 Euro pro Buchung wird alles erstattet.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.604
4.907
München
Wenn ich darf, noch ein paar Lowcost/"Charter"ergänzungen :D

Darfst Du :)

airberlin
Taxanteil wird erstattet, der Kerosinzuschlag nicht.

Der Kerosinzuschlag ist bei Air Berlin weiterhin erstattbar - zumindest bei Reisebürobuchungen.

Condor
Taxanteil wird erstattet, der Kerosinzuschlag nicht.

Der Kerosinzuschlag ist bei Condor weiterhin erstattbar - zumindest bei Reisebürobuchungen. Nur XF-Taxen sind nicht erstattbar.
 

Iberworld

...liebt fliegen
18.04.2009
1.974
1
EDCJ
www.ich-liebe-fliegen.de
Okay, bezog sich jetzt immer auf Websitebuchungen. :) Da bekommt man es nur mit viel Gewalt wieder :D

Gedankenzitat airberlin "Flugzeug wurde aufgrund der Buchungszahlen betankt, daher müssen sie zahlen" Das mein nicht vorhandenes Gewicht dann weniger Sprit verbraucht und beim nächsten Flug weniger getankt werden muss, interessierte sie nicht. :doh:

Reisebürobuchungen sind aufgrund der verschiedenen Tax aber eh manchmal besser.