Bahn-Sammelthread

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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.237
628
LEJ
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Servus

Kann man eigentlich für TGV Fahrten nach Frankreich auch Reseriverungen ohne Fahrkarte buchen? wenn ich das Online machen will kommt nur immer das es nicht möglich ist.
Weil drei Leute wollen nach Paris aber einer Fährt in München los und zwei in Donauwörth die in Augsburg zusteigen wenn ich zwei Tickets buch können die Sitze iin unterschiedlichen Wagen sein wie krieg ich das gelöst?

Hat von euch jemand ne Idee?
Danke
Am Schalter buchen, die sollten das eigentlich hinbekommen mit platzschafer Buchung.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
aber scheinbar ist das Angebot mal wieder personalisiert nicht an alle BC-Inhaber rausgegangen 🤔 BC25 1. Kl. Business hat's nicht bekommen
Ist das überhaupt von der Bahncard abhängig?
Ich habe die E-Mail heute morgen auch gefunden und habe aktuell gar keine Bahncard, nur eine Probe BC25 1. Klasse die im April gültig wird, aus der Lottoaktion die es vor einer Weile gab.
Aber die reicht doch nicht aus oder?

Kann es sein dass die DB aktuell ein technisches Problem hat?

Ich versuche seit etwa einer Stunde Tickets für Großeltern zu buchen und nachdem ich die Sitzplätze reservieren will geht die Buchung nicht weiter, das ist übrigens nicht auf eine Zugverbindung beschränkt sondern auch ganz andere Start-Ziel-Verbindungen an anderen Tagen zeigen den selben Fehler.
Erst dachte ich es würde an Digicel liegen aber auch die Kabelleitung hat das Problem.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.222
16.319
www.red-travels.com
Ist das überhaupt von der Bahncard abhängig?
Ich habe die E-Mail heute morgen auch gefunden und habe aktuell gar keine Bahncard, nur eine Probe BC25 1. Klasse die im April gültig wird, aus der Lottoaktion die es vor einer Weile gab.
Aber die reicht doch nicht aus oder?

Kann es sein dass die DB aktuell ein technisches Problem hat?

Ich versuche seit etwa einer Stunde Tickets für Großeltern zu buchen und nachdem ich die Sitzplätze reservieren will geht die Buchung nicht weiter, das ist übrigens nicht auf eine Zugverbindung beschränkt sondern auch ganz andere Start-Ziel-Verbindungen an anderen Tagen zeigen den selben Fehler.
Erst dachte ich es würde an Digicel liegen aber auch die Kabelleitung hat das Problem.

+1 ohne BC und ohne Status aber mit BC Probe ab März hat auch nix.

zum technischen Problem: Wartungsarbeiten finden in der Regel nachts statt, vielleicht hast du das falsche Zeitfenster zum buchen erwischt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
m technischen Problem: Wartungsarbeiten finden in der Regel nachts statt, vielleicht hast du das falsche Zeitfenster zum buchen erwischt.
Aber zeigt das die DB nicht immer an?
Sonst steht doch immer auf der Website das es am so und so vielten von X Uhr bis Y Uhr Wartungsarbeiten gibt, davon finde ich im Moment gar nichts auch nicht in der App und bisher war es dann so dass schon gar nicht die Buchung eingeleitet werden konnte.

Ergänzung gerade entdeckt:
Hinweis: Wegen Wartungsarbeiten vom 31. Januar ab 23 Uhr bis zum 1. Februar 5 Uhr ist die Nutzung von bahn.de nur eingeschränkt möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Das waere aber erst morgen und fuer einen Zahlendreher also wenn 31 statt 30 entstanden wäre ist die Zeit bis zum 1.2. zu lang.
 
Zuletzt bearbeitet:

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.239
930
+1 hat das Angebot erhalten (BC25 2..Klasse) und hat dummerweise eine Buchung zum Supersparpreis 13,60 € als nächste Fahrt....:LOL:
Ich selbst BC50 Business hab nix
Was die nächste Fahrt ist, kann man doch durch Teilnahme an der Aktion selbst steuern, oder nicht?
 

dunni

Aktives Mitglied
09.01.2015
229
156
Zitat aus der E-Mail:
Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen mindestens 48 Stunden zwischen Ihrer Anmeldung zur Aktion und Ihrer Buchung liegen müssen.
Bestehende Buchungen dürften davon also nicht erfasst sein, es muss schon eine neue innerhalb des Aktionszeitraums sein.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
die Störung ist komischerweise immer noch da, obwohl ich mehre Netze (Digicel und TELBO) und mehreren Systemen versucht habe, immer wenn es darum ging die Sitzplätze zu wählen ging nichts mehr.

Ich habe nun per Hotline buchen lassen, die konnten sich den Fehler auch nicht erklären.
Tja manchmal ist die DB IT eben suspekt und für Überraschungen gut.
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
Mal angenommen ich kaufe im Sparpeis eine Verbindung von U-Bahnhof, via Hbf, dann ICE. Die U-Bahnfahrt ist ja dann in der Reiseverbindung auf dem Onlineticket zur Info aufgeführt, ist laut Bahn eine "Nicht im Ticketpreis enthaltene Strecke", ist aber eigentlich über das City Ticket schon im Ticketpreis enthalten.

Nun fällt die U-Bahn aus und ich verpasse den ICE laut Zugbindung. Darf ich laut FGR den nächsten ICE nehmen. Falls nicht, sind die da in der Regel am Schalter am Hbf kulant mit dem "Zugbindung aufgehoben" Stempel?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.698
8.492
FRA / FMO
Mal angenommen ich kaufe im Sparpeis eine Verbindung von U-Bahnhof, via Hbf, dann ICE. Die U-Bahnfahrt ist ja dann in der Reiseverbindung auf dem Onlineticket zur Info aufgeführt, ist laut Bahn eine "Nicht im Ticketpreis enthaltene Strecke", ist aber eigentlich über das City Ticket schon im Ticketpreis enthalten.

Nun fällt die U-Bahn aus und ich verpasse den ICE laut Zugbindung. Darf ich laut FGR den nächsten ICE nehmen. Falls nicht, sind die da in der Regel am Schalter am Hbf kulant mit dem "Zugbindung aufgehoben" Stempel?
Ist nicht Teil der FGR da nicht Teil des Tickets.
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
Das hatte ich schon befürchtet.

Wobei ich das formal verwirrend finde. Das City Ticket, das man als Teil des Tickets kauft, ist nicht "Teil des Tickets"?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Wobei ich das formal verwirrend finde. Das City Ticket, das man als Teil des Tickets kauft, ist nicht "Teil des Tickets"?
Das ist korrekt, aber Bus und U-Bahn sind eben keine EVU und nicht Teil der Deutschen Bahn, daher sind hier keine Ansprüche aufgrund der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gegeben.

Daher ist in einem solchen Fall auch keine Kulanz zu erwarten.

Anders sieht es aus wenn die S-Bahn ausfällt/verspätet ist, dann ist die Aufhebung der Zugbindung eigentlich nie ein Problem, bzw. man kontaktiert den Zugchef des nächsten Fernverkehrszuges.
 

Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
182
MUC
Lohnen sich eurer Erfahrung nach eigentlich Einsprüche beim Servicecenter Fahrgastrechte? Werden die bearbeitet?

Hatte so einen Fall noch nie, diesmal dann allerdings gleich völlig absurd.

Ein Teil der gebuchten Verbindung wurde Ende letzten Jahres, aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle, kurzfristig im SEV durchgeführt, mit erheblich längerer Fahrzeit. Unterwegs haben wir (2 Tickets) die Reise abgebrochen, da sinnlos und sind zum Startbahnhof zurückgefahren (Die Verspätung am Zielort hätte vmtl. bei über 2 Stunden gelegen). Diese Möglichkeit geben die Fahrgastrechte eindeutig her und auch in der DB App ist diese Situation bei Antragstellung explizit wählbar.

Ein Ticket wurde nun mit 120 Minuten Verspätung und somit 50% Erstattung bewertet, das andere mit 1 Minute und 0€ Erstattung. Eigentlich sollte es für beide 100% geben.....
Frage mich wirklich wie die, in einem, eigentlich recht eindeutigen Fall, zu diesem Ergebnis kommen.
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.008
7.240
Lustig, genau heute hatte ich einen ähnlichen Fall. Internationales Ticket, über eine Stunde Verspätung auf deutscher Seite und Fahrtabbruch im Ausland. Weil es die Option Fahrtabbruch nur mit Rückkehr zum Ausgangspunkt gibt, habe ich online diese Variante gewählt. Trotzdem war heute ein Brief im Postkasten, wonach mir wegen über 120 Minuten 50% ersetzt werden. Das ist mehr als mir wegen der Verspätung (25%) zustehen würde, aber weniger als ich aufgrund des eingereichten Falls erhalten sollte.
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
Das ist korrekt, aber Bus und U-Bahn sind eben keine EVU und nicht Teil der Deutschen Bahn, daher sind hier keine Ansprüche aufgrund der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gegeben.

Daher ist in einem solchen Fall auch keine Kulanz zu erwarten.

Anders sieht es aus wenn die S-Bahn ausfällt/verspätet ist, dann ist die Aufhebung der Zugbindung eigentlich nie ein Problem, bzw. man kontaktiert den Zugchef des nächsten Fernverkehrszuges.
Danke, dann wie befürchtet ab der nächstgelegenen, unpraktischen S-Bahn buchen und 30min mehr einplanen.

Aus Verbrauchersicht ist der Unterschied zwischen S-Bahn und U-Bahn natürlich schwer. Weißt du, oder jemand anderes, warum U-Bahnen keine EVU sind? Ich schätze mal Betreiber (U-Bahn, Regionalbahn, Tram etc.) können sich kaum aussuchen ob sie EVU sein wollen oder nicht, und da scheint es ja irgendwelche formellen Kriterien zu geben.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.552
9.362
LEJ
Kurz meine Erfahrungen

1. "Zug zum Flug" über LH (LEJ-FRA) gebucht und LH-olci gemacht. Wegen schlechtem Wetter einen anderen Zug Halle-FRA gnommen. War beim Schaffner kein Thema. Aussage vom Schaffner, weil er keine Lesegrät dabei hatte in etwa "bis die LH-EDV das alles hat, sitzen sie längst im Flugzeug und fliegen, da passiert nix"
2. Sparpreis DB (BER) Berlin-Halle gebucht. Am HBF Berlin zwei Stunden Zeit. Am Hauptbahhof in Berlin am Schalter nett gefragt und die Zugbindung war aufgehoben.
3. FRA-Halle als Sparpreis gebucht. Info der DB "ihr Zug FRA-Frankfurt hat Verspätung" und damit ist die Zugbindung aufgehoben. Also die einfach mit früheren Zug FRA-Frankfurt gefahren (das geht am FRA sehr gut) und einen früheren Zug dann ab Frankfurt genommen. Beim Schaffner kein Thema.
Es klappt mit etwas Glück ohne Probleme beim Sparpreis oder bei einem LH-Ticket mit Zugbindung.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.696
15.561
Aus Verbrauchersicht ist der Unterschied zwischen S-Bahn und U-Bahn natürlich schwer. Weißt du, oder jemand anderes, warum U-Bahnen keine EVU sind? Ich schätze mal Betreiber (U-Bahn, Regionalbahn, Tram etc.) können sich kaum aussuchen ob sie EVU sein wollen oder nicht, und da scheint es ja irgendwelche formellen Kriterien zu geben.

Es geht mehr darum, ob sie im DB-Tarif fahren. Es gibt auch Nicht-Eisenbahnen, die das tun, z.B. in Mannheim die OEG und die RHB: Außerhalb der Stadt fahren sie als Eisenbahn nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen, innerhalb nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen. Trotzdem, also obwohl sie in der Stadt Straßenbahn und nicht Eisenbahn sind, sind sie im DB-Tarif. Etwas kurios (und dem Normalkunden sehr schwer ersichtlich) zu besichtigen ist das, wenn eine Fahrkarte von Mannheim Neuostheim über den Hbf irgendwohin ins DB-Netz führt: Mit der Straßenbahnlinie 5, also der OEG, dargestellt als "RNV 5" gibt es einen durchgehenden Preis, mit der Straßenbahnlinie 6, dargestellt als "STR 6", nur einen Teilstreckenpreis.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Lohnen sich eurer Erfahrung nach eigentlich Einsprüche beim Servicecenter Fahrgastrechte? Werden die bearbeitet?
Ja sicher lohnen sich die Einsprüche kann aber eben dauern, in der Regel dauert es dann vier Wochen wenn dann die Entscheidung immer noch nicht ganz passt kann es auch in die nächste Runde gehen.

Ich hatte schon Brieffreundschaften die 5 oder 6 Mal hin und her gingen, bis das Problem gelöst wurde.

Einfach die Antwort aus einem FGR Umschlag aus dem RZ oder Servicepoint stecken und ab in den nächsten Briefkasten, was auch funktionieren kann ist die Antwort digital als Beleg mit einem anderen anderen Online-Claim auf der Website per Upload zu senden, hier hängt es aber von den geisten Fähigkeiten des Sachbearbeiters ab, ich hatte schon von der einfachen Bearbeitung bis zu Hinweisen dass der Sachverhalt ja gar nicht zum eben eingereichten Fall passt alles dabei.
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
Es geht mehr darum, ob sie im DB-Tarif fahren. Es gibt auch Nicht-Eisenbahnen, die das tun, z.B. in Mannheim die OEG und die RHB: Außerhalb der Stadt fahren sie als Eisenbahn nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen, innerhalb nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen. Trotzdem, also obwohl sie in der Stadt Straßenbahn und nicht Eisenbahn sind, sind sie im DB-Tarif. Etwas kurios (und dem Normalkunden sehr schwer ersichtlich) zu besichtigen ist das, wenn eine Fahrkarte von Mannheim Neuostheim über den Hbf irgendwohin ins DB-Netz führt: Mit der Straßenbahnlinie 5, also der OEG, dargestellt als "RNV 5" gibt es einen durchgehenden Preis, mit der Straßenbahnlinie 6, dargestellt als "STR 6", nur einen Teilstreckenpreis.
Ja, aber...: Flixtrain fährt nicht im DB-Tarif, ist nach meinem Verständnis ein EVU und wenn ich Fahre habe ich auch Fahrgastrechte. Ich kann die nicht mit der DB auf einem Ticket kaufen, aber das ist ein anderes Thema. Wenn ich das könnte, hätte ich vermutlich auch durchgehende Fahrgastrechte beim Umstieg?
Ich schätze mal Flixtrain hat sich das nicht freiwillig EVU mit Fahrgastrechten.
Was mich interessiert, ist, was die formalen Hintergründe sind, dass z.B. die MVG zumindest mit ihren U-Bahnen kein EVU ist. Im "Allgemeinen Eisenbahngesetz" steht: "Dieses Gesetz gilt für Eisenbahnen. Es gilt nicht für andere Schienenbahnen wie Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen, Bergbahnen und sonstige Bahnen besonderer Bauart." Ich erkenne es nicht, aber vielleicht kann man das so lesen, dass da U-Bahnen nicht drunter fallen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Was mich interessiert, ist, was die formalen Hintergründe sind, dass z.B. die MVG zumindest mit ihren U-Bahnen kein EVU ist.
Nun EU Fahrgastrechte Verodnung hat da eben gewisse Definition und bietet im Artikel 2 Absatz 5 auch diese Möglichkeit:
Mit Ausnahme der in Absatz 3 genannten Bestimmungen kann ein Mitgliedstaat Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs und Regionalverkehrs von der Anwendung dieser Verordnung ausnehmen. Um zwischen Schienenpersonenverkehrsdiensten des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs und Regionalverkehrs zu unterscheiden, wenden die Mitgliedstaaten die Definitionen an, die in der Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft ( 3 ) vorgesehen sind.

Daher kann eben die U-Bahn die ja eben in der Regel auf den Stadtverkehr begrenzt ist ausgenommen werden, daher ist es nicht die Frage ob die MVG nicht auch ein EVU sein kann, sondern ob es auch ein EVU ist, welches der EU VO unterliegt.
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
Super, danke für die Erklärung.

Ich träume immer noch von dem Tag, an dem ich die gesamte Reisekette Bus, U-Bahn, ICE, Flugzeug, Zug im EU Ausland durchbuchen kann (oder privat vernünftig versichern kann). Nicht unbedingt mit Entschädigungsansprüchen, aber zumindest mit Ersatzbeförderung wenns schief geht.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Ich träume immer noch von dem Tag, an dem ich die gesamte Reisekette Bus, U-Bahn, ICE, Flugzeug, Zug im EU Ausland durchbuchen kann (oder privat vernünftig versichern kann).
Das dürfte aber leider unmöglich sein, weil eben viel zu viele fremde Unternehmen beteiligt sind.
Das Risiko ist dann auch ein Problem wenn eben der Bus nur 1,50 kostet aber dann das 4000 Euro Ticket ausgleichen muss, dann dürften die Bedingungen für eine Ersatzbeförderung so streng sein, dass der Busfahrer schon mit Vorsatz in die Mauer fahren müsste damit das funktioniert.

Ansonsten gibt es ja, wenn auch etwas eingeschränkt schon, das Rail&Fly Ticket das in Verbindung mit der Flugreise gebucht wird, aber auch hier sind Bedingungen zu erfüllen, wie zum Beispiel, dass die Ankunft am Flughafen mehr als drei Stunden vor Abflug geplant sein muss.

Aber ja diese Thematik und der Düsseldorfer Zoll hat mich bewogen ab der zweiten Reise AB immer ab Stuttgart zu buchen, statt den Teil mit der DB zu fahren.
 
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