Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.707
5.918
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Moin,
Kurze Frage ob ich nen Denkfehler habe.
Gebucht: DUS nach Stuttgart, Abfahrt kurz nach 23 Uhr, Ankunft 3:33 Uhr.
Halt Düsseldorf Hbf entfällt, da Zug über Solingen umgeleitet wird. Alternativen gehen nur (deutlich) früher, was für mich aber leider keine Option ist, da fixer Termin, der nicht vor 22:45 Uhr endet.
Gehe ich nun richtig mit der Annahme, dass die DB mir eine Übernachtung in Düsseldorf schuldet und ich am nächsten Morgen zurück fahren kann?

Gibt es keine andere Verbindung? Dann greit m.E. das, was hier steht:
Also im Zweifelsfall kurzfristig nach einer Übernachtmöglichkeit fragen (um 23 Uhr ist die Bahn-Information in Düsseldorf Hbf noch besetzt? Oder geht es um Düsseldorf Flughafen), weil ja die Verbindung entfällt. Wenn sie nichts anbieten, hast Du Anrecht auf Erstattung. Sie können ja nicht erwarten, dass Du die Nacht im Bahnhof Düsseldorf oder irgendwo auf einem Unterwegshalt verbringst.
 

trawler

Erfahrenes Mitglied
22.12.2015
405
85
BRE HAM BER
Das beim Kauf die verspätete Ankunft bekannt war und somit dann für die schon bekannte Verspätung keine FGR geltend gemacht werden können.
Was ja sowieso gegen die Bahn AGB/FGR/[insert right Textschnipsel here] sprechen würde. Meinem Verständnis nach ist es nur dann rechts FGR geltend zu machen, wenn bei Buchung eine Verspätung nicht absehbar war. Irgendwo hatte ich das so oder so ähnlich auch mal gelesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.376
1.849
Irgendwo hatte ich das so oder so ähnlich auch mal gelesen.
Einfach einen Blick in die EU VO werfen Artikel 19 Abs. 9 ist da sehr eindeutig:

"Fahrgäste haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie bereits vor dem Fahrkartenkauf über eine Verspätung informiert wurden oder wenn bei ihrer Ankunft am Zielort eine Verspätung aufgrund der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder mit geänderter Streckenführung weniger als 60 Minuten beträgt"

Genau genommen begrenzt sich diese Regelung aber nur für die pauschalen Entschädigungen von 25/50%, die übrigen Rechte werden hierdurch nicht grundsätzlich eingschränkt.

Aber wenn die bereits bekannte Verspätung im PDF festgehalten wird, kann dies sehr vorteilhaft wenn dann eine weiter ansteigende Verspätung dann zu einer neuen Erhöhung von 60 oder mehr Minuten führt.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.917
2.763
Corona-Land
Was ist das für eine Sch....
Wie kann man das umgehen/wiederherstellen? (Kommt wohl, wenn man zwei oder drei Mal einen benutzten Code eingibt)

Die Gutscheineinlösung steht vorübergehend nicht zur Verfügung​

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.917
2.763
Corona-Land
Habe noch über 20 Rest-Gutscheine (20ct bis 7 Euro) aus der Zeit, wo man max 5 Gutscheine einlösen konnte.

Wie kann man am besten die Gültigkeit prüfen, ohne in diese Falle zu geraten?
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.497
3.452
Der nächste Automat ist eine Stunde mit dem ÖPNV entfernt. Habe kein Deutschland Ticket.
Bei dem Beträgen ist es sicher verschmerzbar, wenn man es bis zum nächsten Besuch an dem Automaten aufschiebt.
Ansonsten würde ich mich bei den nächsten Buchungen einfach vom größten zum kleinsten Gutschein durchhangeln. Geht der größte ist ein Teilproblem erledigt, geht er nicht nutzt man ggf. den nächst kleineren.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.376
1.849
hat eigentlich jemand eine Idee wie beim SFR für die gleiche Reise die eigentlich nur einmal eingereicht wurde, gleich zwei Unterschiedliche Vorgangsnummern einmal 24F und 24V entstehen und diese dann einmal 1381 Minuten zu 50% und dann nochmal 1357 Minuten Verspätung zu 50% erstattet wurden.

Beim SFR wurde nur ein Onlineantrag auf Erstattung gestellt, allerdings was es die Reise welche die Fahrpreisnacherhebung ausgelöst hatte, so ging natürlich eine Beschwerde an den Kundendialog und je ein Vorgang war beim EBA und der Schlichtungsstelle anhängig.

Laut Datum wurde der Fall mit 24V einem Tag vor dem 24F Fall bearbeitet, wirklich bemerkenswerte Arbeitsweise dieses Ladens und die Verspätungen werden offenbar wirklich gewürfelt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.376
1.849
Falls es ins Clearing läuft oder falls aus einer anderen Ecke der teilnehmenden Verkehrsunternehmen noch mal jemand etwas hin schickt.
Nun es ging es wegen der FN natürlich eine Beschwerde an den Kundendialog, dort wurde natürlich erwähnt dass die Fahrkarte wegen der Fahrgastrechte an einem anderen Tag genutzt wurde, aber nur außer ein wenig geblubber dass man sich an die FN Stelle wenden soll stand dort nichts drin.

Und die FN stelle kam ja immer mit "Zugbindung aufgehoben Fahrkarte muss aber am gleichen Tag genutzt werden" um die Ecke warum sollten die also das SFR einschalten?

Das einzige was ich mir vorstellen könnte wäre eben ein Nebeneffekt des Schlichtungsverfahrens, aber auch das passt nicht so richtig, denn dann wäre es von der Aktivierung des Schlichtungsverfahrens bis zur Bearbeitung nur 14 bzw. 15 Tage vergangen, dass erscheintlich doch eindeutig zu schnell.

Der Klassiker für eine übermässge Erstattung ist ja, wenn entweder die erste Erstattung zu niedrig war, weil nur 25% statt 50% erstattet wurden und per Einspruch die fehlenden 25% reklamiert wurden und dann noch mal 50% erstattet werden, oder wenn man nach einer Ablehnung das EBA einschaltet und der eigene Widerspruch dann doch irgendwan als berechtigt angesehen wird.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
604
261
Weil man dort jeglichen Scheiß abkippen kann, ohne dass jemand groß nachfragt.
Oder Typen brauchen was auf Papier wegen der Verspätung wenn die ne Verspätung unter 60 raus kriegen darfst ja auch nicht nen Tag später fahren?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nun es ging es wegen der FN natürlich eine Beschwerde an den Kundendialog, dort wurde natürlich erwähnt dass die Fahrkarte wegen der Fahrgastrechte an einem anderen Tag genutzt wurde, aber nur außer ein wenig geblubber dass man sich an die FN Stelle wenden soll stand dort nichts drin.

Und die FN stelle kam ja immer mit "Zugbindung aufgehoben Fahrkarte muss aber am gleichen Tag genutzt werden" um die Ecke warum sollten die also das SFR einschalten?

Das einzige was ich mir vorstellen könnte wäre eben ein Nebeneffekt des Schlichtungsverfahrens, aber auch das passt nicht so richtig, denn dann wäre es von der Aktivierung des Schlichtungsverfahrens bis zur Bearbeitung nur 14 bzw. 15 Tage vergangen, dass erscheintlich doch eindeutig zu schnell.

Der Klassiker für eine übermässge Erstattung ist ja, wenn entweder die erste Erstattung zu niedrig war, weil nur 25% statt 50% erstattet wurden und per Einspruch die fehlenden 25% reklamiert wurden und dann noch mal 50% erstattet werden, oder wenn man nach einer Ablehnung das EBA einschaltet und der eigene Widerspruch dann doch irgendwan als berechtigt angesehen wird.
Oh oh oh fährst du etwas du solche Tricks billiger als du solltest? das is aber total böse .... ha ha ha
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
604
261
Den Satz verstehe ich leider nicht. Vielleicht wäre es mit der Nutzung von Satzzeichen deutlicher?
Na ohne Verspätung darfst du das Ticket nicht an einem anderen Tag nutzen klar oder?
Aber wer stellt das fest?
Können die FN Typen das oder muss da das Servicecenter das machen?
 

JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
282
408
Ludwigshafen am Rhein
Ich weiß leider nicht, "die FN Typen" sind und was das SC FGR damit zu tun haben soll.
Leider kann ich euch in dem Fall keine Hilfestellung anbieten.

Grundsätzlich fällt mir auf, dass hier viel Polemik herrscht und wenig sachliche Diskussion. Das finde ich schade.
 
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