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EuGH - Gerichtsurteil Lastschrift

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scrollymouse

Reguläres Mitglied
08.09.2019
48
18
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Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich klargestellt, dass ein Händler der Lastschrift als Zahlungsmethode anbietet, diese nicht ausschließlich auf inländische (deutsche Kunden) anbieten darf, sonder allen Kunden unabhängig von Herkunft oder des verwenden Kontos zur Verfügung stellen muss, oder die Lastschrift gänzlich als dem Programm nehmen.

Falls die Lastschrift aufgrund der Komplikationen bezüglich des Zahlungsausfallrisikos bei einigen Händlern wegfallen würde, wäre das doch ein guter Grund endlich auf die echten Debitkarten von VISA und Mastercard zu setzen.

Da bei Bezahlung mit der Debitkarte mittels der auf der Karte aufgedruckten Kreditkartennummer sofort die Kontodeckung geprüft wird, würde sich die Beibehaltung des Lastschriftverfahren z.B. mit Auslagerung des Zahlungsrisikos auf einen Dienstleister wie z.B. Klarna erübrigen.

Auch wäre der Datenschutz besser gewährleistet, wenn nur ein Datenaustausch zwischen Händler und Bank erfolgt und nicht noch ein zusätzlicher Dienstleister im Spiel ist.

Wäre wirklich schön, wenn dieses Urteil ein Umdenken bei den Banken bewirken würde und diese endlich mit der Ausgabe von Debitkarten der Marken Mastercard und VISA beginnen würden. Die Girocard könnte doch als zusätzliches System wie in Dänemark die Dankort für den Einsatz im Inland im Geschäft zusätzlich auf die Debitkarte programmiert werden.

Damit wären doch auch die Interessen der Deutschen Kreditwirtschaft berücksichtigt und die so ausgegeben Karten könnten auch durch die Kreditkartennummer international ohne Zwischenschaltung anderer Dienstleister zu Zahlung genutzt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.115
1.647
Ich befürchte, dass Urteil wird für uns in Deutschland ähnliche Konsequenzen wie PSD II haben. Gut gemeint, aber dann schlecht gemacht für den Verbraucher.(n) Durch PSD II brauchen wir bei vielen Banken bei jedem Einloggen eine TAN, obwohl eigentlich alle 90 Tage reicht.(n) Und das Urteil wird meiner Meinung nach nicht zur Verbeitung von Visa und Mastercard Debit führen. Stattdessen werden Kreditkartenzahlungen weiter zunehmen oder die Datenkraken Paypal, Klarna, etc. in noch höherem Ausmaß gefüttert werden!!
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.798
1.219
MUC, BSL
Dass das für einige Kunden Einschränkungen bedeuten wird mag ja sein, aber das ist letztendlich nur die Konsequenz dessen, dass die deutschen Banken es beinahe sträflich verbummelt haben ein zeitgemäßes Debitverfahren aufzulegen bzw. das sogar aktiv behindert haben.

Die Kritik an die EU zu richten ist hier genauso falsch wie bei der Einloggeschichte bei der PSD II: wenns die Banken verkacken dann sind sie erstmal selbst schuld.
 
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Reaktionen: reinke

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ich befürchte, dass Urteil wird für uns in Deutschland ähnliche Konsequenzen wie PSD II haben
Dafür hätte es nicht erst dieses Urteils bedurft.

Für weite (nicht alle!) Teile der Wirtschaft ist das Urteil insofern belanglos, dass die EU diese Diskriminierung explizit schon bereits seit Dezember 2018 von Gesetzes wegen mit der Geoblocking-Verordnung (Art. 5) verboten hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Die Kritik an die EU zu richten ist hier genauso falsch wie bei der Einloggeschichte bei der PSD II: wenns die Banken verkacken dann sind sie erstmal selbst schuld.

Warum haben die Banken es verkackt ?
War doch bisher alles prima was das Einloggen betrifft.
Eventuelle Schäden gingen zu Lasten der Banken, also um welches Problem hat sich die EU hier gekümmert ?
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.798
1.219
MUC, BSL
Es ging mir darum, dass es ja durchaus auch Banken gibt die es hinbekommen, dass man nur alle 90 Tage eine TAN eingeben muss und nicht wie, vom User mattes77 moniert, bei jedem Login.

Die PSDII sieht es als ausreichend an wenn es nur alle drei Monate geschieht, entsprechend sind Abweichungen zu Ungunsten der Usability auch den Banken anzulasten. Bauer und Badehose...

Ganz davon abgesehen war der Bezug zur PSDII auch nur eine Randnotiz.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.115
1.647
Es ging mir darum, dass es ja durchaus auch Banken gibt die es hinbekommen, dass man nur alle 90 Tage eine TAN eingeben muss und nicht wie, vom User mattes77 moniert, bei jedem Login.

Die PSDII sieht es als ausreichend an wenn es nur alle drei Monate geschieht, entsprechend sind Abweichungen zu Ungunsten der Usability auch den Banken anzulasten. Bauer und Badehose...

Ganz davon abgesehen war der Bezug zur PSDII auch nur eine Randnotiz.

Ich mache ja auch nicht die EU mit PSD II verantwortlich. Denn wie es aussieht, werden wohl die VR-Banken und Sparkassen tatsächlich die 90 Tage nutzen. Die ING, die Hypo und die Deutsche bank dagegen wahrscheinlich immer eine TAN verlangen. Ist ja auch nachvollziehbar. Weil bei kostenpflichtigen TANs kann man ja zusätzlich verdienen. Die VR-Banken und Sparkassen haben ja im Laufe des Jahres vielfach schon die Gebühren erhöht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ich befürchte, dass das Urteil für die deutschen Kunden mal wieder genau die gegenteilige Wirkung entfaltet. Und es dann weniger kundenfreundliche Lösungen gibt. Oder die kundenfreundliche Lastschrift durch Verfahren, die in erster Linie Datenkraken Material liefern, ersetzt wird!
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.798
1.219
MUC, BSL
Nein, das sollte kein persönlicher Angriff werden. Ich wollte lediglich ausdrücken, dass der Lösungsansatz m.M.n. Druck auf die Banken durch die Kunden beinhalten wird.
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.069
994
Ich mache ja auch nicht die EU mit PSD II verantwortlich. Denn wie es aussieht, werden wohl die VR-Banken und Sparkassen tatsächlich die 90 Tage nutzen. Die ING, die Hypo und die Deutsche bank dagegen wahrscheinlich immer eine TAN verlangen. Ist ja auch nachvollziehbar. Weil bei kostenpflichtigen TANs kann man ja zusätzlich verdienen. Die VR-Banken und Sparkassen haben ja im Laufe des Jahres vielfach schon die Gebühren erhöht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ich befürchte, dass das Urteil für die deutschen Kunden mal wieder genau die gegenteilige Wirkung entfaltet. Und es dann weniger kundenfreundliche Lösungen gibt. Oder die kundenfreundliche Lastschrift durch Verfahren, die in erster Linie Datenkraken Material liefern, ersetzt wird!
Für TANs darf nur dann Geld verlangt werden, wenn erfolgreich eine Überweisung ausgeführt wird. Sonst nicht. Gab da mal ein Urteil.
 

sommerp

Erfahrenes Mitglied
07.08.2016
251
2
Ich mache ja auch nicht die EU mit PSD II verantwortlich. Denn wie es aussieht, werden wohl die VR-Banken und Sparkassen tatsächlich die 90 Tage nutzen. Die ING, die Hypo und die Deutsche bank dagegen wahrscheinlich immer eine TAN verlangen. Ist ja auch nachvollziehbar. Weil bei kostenpflichtigen TANs kann man ja zusätzlich verdienen. Die VR-Banken und Sparkassen haben ja im Laufe des Jahres vielfach schon die Gebühren erhöht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ich befürchte, dass das Urteil für die deutschen Kunden mal wieder genau die gegenteilige Wirkung entfaltet. Und es dann weniger kundenfreundliche Lösungen gibt. Oder die kundenfreundliche Lastschrift durch Verfahren, die in erster Linie Datenkraken Material liefern, ersetzt wird!

Deutsche Bank ist sehr entspannt.
Es gab doch ein Update der Deutsche Bank App. Man kann seinem Gerät vertrauen, braucht nur einmal eine Phototan und soll sonst keine mehr benötigen. Zumindest am iphone.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.389
6.563
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Dass manche Banken für jedes Login eine TAN verlangen, dürfte i.A. an der einfachen Anpassbarkeit ihrer bisherigen IT-/Ablaufstruktur auf diese neue Lösung liegen. Es wird einfach in der Loginprozedur eine TAN-Abfrage integriert. Das ist viel einfacher als jetzt noch zusätzlich eine Logik einzubauen und Informationen vorzuhalten, die entscheiden, wann es denn nun erforderlich ist, um PSD2 zu erfüllen. Einfach immer abfragen ist rechtlich und technisch die einfachste Lösung; natürlich nicht unbedingt die kundenfreundlichste (wenn auch sehr einfach zu kommunizieren, was auch ein Faktor sein mag).
Nehmt es als ein weiteres Produktmerkmal hin, in dem sich Banken unterscheiden, und wählt Eure Bank eben ab sofort auch nach diesem Merkmal aus. Nur so lernen die Banken, welche Dinge für Kunden akzeptabel sind und welche nicht.

Zum Urteil: ja, ich denke es wird dazu führen, dass weniger Händler Lastschrift anbieten und dass andere Zahlungsarten - und das werden jetzt nicht primär Kreditkarten sein - stattdessen neu angeboten werden. Ich denke dass die Profiteure Klarna, Paypal, evtl. noch Sofortüberweisung sein werden.
Anderseits ist das Urteil konsequent und überfällig. Wenn ich im Onlineshop in EU-Land A einkaufe, wäre ich angepisst, wenn Zahlungsart X nur für Kunden/Konten aus Land A angeboten werden würde, obgleich sie grundsätzlich auch für mein Land möglich wäre (vergl. IBAN-Diskriminierung).
Bietet Paypal eigentlich Lastschrift EU-weit an?