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Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich klargestellt, dass ein Händler der Lastschrift als Zahlungsmethode anbietet, diese nicht ausschließlich auf inländische (deutsche Kunden) anbieten darf, sonder allen Kunden unabhängig von Herkunft oder des verwenden Kontos zur Verfügung stellen muss, oder die Lastschrift gänzlich als dem Programm nehmen.
Falls die Lastschrift aufgrund der Komplikationen bezüglich des Zahlungsausfallrisikos bei einigen Händlern wegfallen würde, wäre das doch ein guter Grund endlich auf die echten Debitkarten von VISA und Mastercard zu setzen.
Da bei Bezahlung mit der Debitkarte mittels der auf der Karte aufgedruckten Kreditkartennummer sofort die Kontodeckung geprüft wird, würde sich die Beibehaltung des Lastschriftverfahren z.B. mit Auslagerung des Zahlungsrisikos auf einen Dienstleister wie z.B. Klarna erübrigen.
Auch wäre der Datenschutz besser gewährleistet, wenn nur ein Datenaustausch zwischen Händler und Bank erfolgt und nicht noch ein zusätzlicher Dienstleister im Spiel ist.
Wäre wirklich schön, wenn dieses Urteil ein Umdenken bei den Banken bewirken würde und diese endlich mit der Ausgabe von Debitkarten der Marken Mastercard und VISA beginnen würden. Die Girocard könnte doch als zusätzliches System wie in Dänemark die Dankort für den Einsatz im Inland im Geschäft zusätzlich auf die Debitkarte programmiert werden.
Damit wären doch auch die Interessen der Deutschen Kreditwirtschaft berücksichtigt und die so ausgegeben Karten könnten auch durch die Kreditkartennummer international ohne Zwischenschaltung anderer Dienstleister zu Zahlung genutzt werden.
Falls die Lastschrift aufgrund der Komplikationen bezüglich des Zahlungsausfallrisikos bei einigen Händlern wegfallen würde, wäre das doch ein guter Grund endlich auf die echten Debitkarten von VISA und Mastercard zu setzen.
Da bei Bezahlung mit der Debitkarte mittels der auf der Karte aufgedruckten Kreditkartennummer sofort die Kontodeckung geprüft wird, würde sich die Beibehaltung des Lastschriftverfahren z.B. mit Auslagerung des Zahlungsrisikos auf einen Dienstleister wie z.B. Klarna erübrigen.
Auch wäre der Datenschutz besser gewährleistet, wenn nur ein Datenaustausch zwischen Händler und Bank erfolgt und nicht noch ein zusätzlicher Dienstleister im Spiel ist.
Wäre wirklich schön, wenn dieses Urteil ein Umdenken bei den Banken bewirken würde und diese endlich mit der Ausgabe von Debitkarten der Marken Mastercard und VISA beginnen würden. Die Girocard könnte doch als zusätzliches System wie in Dänemark die Dankort für den Einsatz im Inland im Geschäft zusätzlich auf die Debitkarte programmiert werden.
Damit wären doch auch die Interessen der Deutschen Kreditwirtschaft berücksichtigt und die so ausgegeben Karten könnten auch durch die Kreditkartennummer international ohne Zwischenschaltung anderer Dienstleister zu Zahlung genutzt werden.
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