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Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bei Annulierungen innergemeinschaftlicher Flüge müssen nicht länger mehr am Sitz der Fluggesellschaft oder am Ort der Vertragsschliessung, sondern können vom Fluggast jetzt wahlweise am Abflugs- oder Ankunftsort geltend gemacht werden.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8128.htm
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