Eurowings verweigert Entschädigung bei Gepäckschaden

ANZEIGE

Mashimaro

Aktives Mitglied
09.03.2012
111
0
HAM
ANZEIGE
Guten Abend,

bei meinem jüngsten Flug mit Eurowings habe ich in HAM einen meiner Koffer (RIMOWA Bolero Polycarbonat) mit zwei Rissen wieder in Empfang nehmen dürfen.

Umgehend habe ich am Flughafen eine Schadensmeldung erstellen lassen und auch der mir ausgehändigten Anweisung (Koffer zu "Thomas Teich Koffer Service" einschicken) entsprechend Folge geleistet.

Nach knapp sechs Wochen Wartezeit wurde mir der Koffer heute wieder zugestellt. Dem Koffer lag ein Schreiben bei, dass jener ein Totalschaden sei der nicht reparabel ist. Da der Koffer nach den Bestimmungen von Eurowings keinen Zeitwert mehr habe, könne man auch leider keinerlei Entschädigung zahlen. Korrekt, der Koffer war nicht neu und ist schon einige Jahre alt, war aber in einem gepflegten und guten Zustand.

Aus meiner Kundenperspektive wurde mir mein voll funktionstüchtiger Koffer derart beschädigt, dass er nicht mehr nutzbar ist und ich werde dafür keinerlei Entschädigung erhalten. Über diesen Sachverhalt bin ich nun halt nicht besonders glücklich.

Frage:
Wie sind Eure Erfahrungen bei einem solchen Fall, bzw. seht Ihr noch eine Möglichkeit einen Ersatz, bzw. mindestens eine anteilige Entschädigung zu erhalten?

Ich freue mich auf Eure Expertise,
Mashimaro
 
Zuletzt bearbeitet:

mannheimflyer

Aktives Mitglied
14.05.2010
131
0
Schreibe an den LH Vorstand ne Beschwerde, hatte so etwas auch schon und dann habe ich Ne Erstattung bekommen.
 

Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
1.068
296
Natürlich nicht, habe nur mehrere Boleros und musste erst mal die Seriennummern vergleichen. Der Koffer aus dem oben geschilderten Fall wurde 2009 gekauft.
Auch wenn ich keine Erfahrung mit der LH-Gruppe habe, aber bei SK läge die Entschädigung in diesem Fall wahrscheinlich bei etwa 20%, was wohl etwa 100€ wären. Ich weiß nicht, ob das dich zufrieden stellen würde, aber vielleicht hilft es bei der Erwartungshaltung.
 

Mashimaro

Aktives Mitglied
09.03.2012
111
0
HAM
Nun ja, natürlich würde mich ein solcher Betrag "zufriedener" stimmen, stehe ich doch (wenn ich einen vergleichbaren Koffer in Betracht ziehe) dank der Beschädigung meines Koffers nun vor einer Investition von ca. 550€.

Die oben beschriebene Problemstellung ist allerdings, dass laut des von Eurowings beauftragten Dienstleisters der Fall abgeschlossen sei und keine Entschädigung geleistet wird.

Daher die Frage nach der empfohlenen weiteren Vorgehensweise & Möglichkeiten.
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.991
2.218
MUC
Nun ja, natürlich würde mich ein solcher Betrag "zufriedener" stimmen, stehe ich doch (wenn ich einen vergleichbaren Koffer in Betracht ziehe) dank der Beschädigung meines Koffers nun vor einer Investition von ca. 550€.

Die oben beschriebene Problemstellung ist allerdings, dass laut des von Eurowings beauftragten Dienstleisters der Fall abgeschlossen sei und keine Entschädigung geleistet wird.

Daher die Frage nach der empfohlenen weiteren Vorgehensweise & Möglichkeiten.

Sauber: Vorstand bzw. Social Media Team anschreiben, alternativ / anschließend Anwalt konsultieren und ggf. klagen

Weniger sauber: fast neuen, beschädigten Koffer auf ebay kaufen und bei der nächsten Reise reklamieren ;)
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.945
1.419
EW einfach direkt über das Kontaktformular auf deren Homepage kontaktieren. Da gibt es in der Auswahl auch den Punkt Gepäck. Frist setzen und abwarten. Passiert nach Fristablauf nichts musst du selber überlegen ob du rechtliche Schritte einleitest oder nicht. Nach dem Versenden des Kontaktformulares bekommst du eine Eingangsbestätigung mit der erwarteten Bearbeitungszeit. An diese Zeitangabe halten sie sich meistens.
 
  • Like
Reaktionen: Mashimaro

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Ab wollte einem
Mandanten für einen 9 Jahre alten alurimowa 50€ (!) zahlen. Klage erhoben mit Beifugung diverser Ebay Auktionen, dass man nicht mal 9 Jahre alten polycarbonat für 50€ erhält und 280 € erfolgreich rausgeholt.
Als engagierter Staatsbürger und Wähler die Zusatzfrage:
Wieviel Aufwand hat unser Staat hier für den "Gewinn" von 230€ getrieben? Wo fehlen die Richter? Führende Richter, u.A. Herr Papier, sprechen in der Öffentlichkeit schon von Staatsversagen, da (angebliche) Bagatelldelikte im Strafrecht nicht mehr verfolgt werden.
Als Staatsbürger fordere ich eine Versetzung von Richtern vom Zivil- in den Strafbereich und Einstellung solcher Bagatell-Fälle, wie den hier geschilderten.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.945
1.419
Als engagierter Staatsbürger und Wähler die Zusatzfrage:
Wieviel Aufwand hat unser Staat hier für den "Gewinn" von 230€ getrieben? Wo fehlen die Richter? Führende Richter, u.A. Herr Papier, sprechen in der Öffentlichkeit schon von Staatsversagen, da (angebliche) Bagatelldelikte im Strafrecht nicht mehr verfolgt werden.
Als Staatsbürger fordere ich eine Versetzung von Richtern vom Zivil- in den Strafbereich und Einstellung solcher Bagatell-Fälle, wie den hier geschilderten.
Und soll man dann auf seine berechtigten Ansprüche verzichten oder wie?? Diese Masse an Zivilprozessen liegt ja nicht am Kläger (meistens ebenfalls Bürger dieses Staates) sondern an der arroganten Verweigerungshaltung diverser Airlines. Des Rätsels Lösung wäre die Einstellung von mehr Richtern und eine Beschleunigung der Bürokratie, die mit solchen Prozessen zusammenhängt und sich häufig deutlich länger zieht als notwendig.
 
  • Like
Reaktionen: unseen_shores

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.791
1.102
Naja,
wenn man die Beschaffung eines neuen Koffers als Investment bezeichnet und dieses von der Airlinen (mit-)finanziert haben will, indem man ein 8 Jahre altes Teil als "wie neu" darstellt, dann ist die Bezeichnung "berechtigte Ansprüche" schon eine recht kreative Sichtweise. Aber offensichtlich funktioniert es.
 
  • Like
Reaktionen: Wuff

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Und soll man dann auf seine berechtigten Ansprüche verzichten oder wie??
... oder eine gesetzliche Regelung muss her, dass bei Streitwerten bis zu beispielsweise 2.000 zwingend ein (privates) Schlichtungsverfahren und/oder Schiedsgericht angewendet werden MUSS. Erst wenn diese Schlichtung scheitert, sollte man ein "richtiges" Gericht anrufen dürfen, und zwar mit tatsächlich kostendeckenden Gebühren und nicht staatlich subventioniert.

Edit: Für einen Streit um 230€ die staatlich subventionierte Gerichtsbarkeit anzurufen, gilt für mich grenzwertig, sorry, als Unverschämtheit.
So ein Betrag gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, der nicht sozialisiert werden darf. Zumal bei einem offensichtlich altersschwachen Koffer, der keine Belastung mehr vertragen hat. Und einen Hartz4 Empfänger wird es hier ja sicher nicht getroffen haben.

Um die Airlines daran zu hindern, so etwas potentiell zu deren Gunsten auszunutzen, gibt es heute ja den "Pranger" (Facebook, VFT). Wenn sie das systematisch machen würden, werden sie sicher den einen oder anderen Kunden verlieren. Und sich daher ein Fehlverhalten gründlich überlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.193
12.487
Trans Balkan Express
... oder eine gesetzliche Regelung muss her, dass bei Streitwerten bis zu beispielsweise 2.000 zwingend ein (privates) Schlichtungsverfahren und/oder Schiedsgericht angewendet werden MUSS. Erst wenn diese Schlichtung scheitert, sollte man ein "richtiges" Gericht anrufen dürfen, und zwar mit tatsächlich kostendeckenden Gebühren und nicht staatlich subventioniert.

Wieso? Du betrachtest Dich selbst als kritischer Staatsbürger, forderst aber ein "privates" Schiedsgerichtsverfahren. Warum soll ohne Not, dass staatliche Gewaltmonopol ausgehölt werden bzw. sich der Staat aus bestimmten Bereichen der Justiz zurückziehen?

Verfahren wie von kexbox machen nicht die Hauptsache der bei Gericht anhhängigen Verfahren aus. Ein Amtsrichter in einem zivilrechtlichen Referat trägt nicht dazu bei, dass bestimmte strafrechtlichen Delikte nicht mehr verfolgt werden, auch hat er keinen Einfluss auf die Länge der asylrechtlichen Verfahren, die derzeit zur Überlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beitragen. Die Amtsgerichte in Ziviolsachen sind von der Überlasung der Justiz i.d.R. nicht bzw. nicht so stark betroffen.

Fassen wir zusammen: eine Airline oder ihr Erfüllungsgehilfe beschädigt einen Koffer, lehnt einen berechtigten Anspruch mit fadenscheiniger Begründung ab (in der Hoffnung, dass sich der Geschädigte nicht wehrt). Du willst den Geschädigten nun an ein privates Schiedsgericht verweisen. Dann verlieren die Betroffenen wirklich ihr Vertrauen in die Justiz. Im Übrigen ist es so, nach Klageerhebung wird in der Regel ein Vergleich angeboten. Der Richter muss nicht entscheiden und für die Verfahren werden (wenn auch geringe) Gerichtskosten bezahlt.
 
  • Like
Reaktionen: Snow

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
@unseen_shores

Im Grundsatz gebe ich dir ja sogar Recht.

Aber wenn ich schon als Staatsbürger das Vertrauen verliere, dann lieber bei Bagatellfällen im Zivilbereich, als wie derzeit im Strafbereich. Wenn der Staat schon Bagatellfälle im Strafbereich nicht mehr verfolgt, dann verzichte im Zweifel lieber auf meine 230€ für einen maroden Koffer als auf die Bestrafung des Diebes meines neuen Fahrrads im Wert von 500€. Aus Presseberichten, bin nicht selbst betroffen.

Herr Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts: "Wenn Bagatellfälle im Strafbereich nicht mehr verfolgt werden, dann ist das ein Staatsversagen und es besteht die Gefahr, dass die Bürger Gewaltmonopol des Staates anzweifeln".
 
Zuletzt bearbeitet:

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.165
1.724
KUL (bye bye HAM)
Edit: Für einen Streit um 230€ die staatlich subventionierte Gerichtsbarkeit anzurufen, gilt für mich grenzwertig, sorry, als Unverschämtheit.
So ein Betrag gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, der nicht sozialisiert werden darf. Zumal bei einem offensichtlich altersschwachen Koffer, der keine Belastung mehr vertragen hat. Und einen Hartz4 Empfänger wird es hier ja sicher nicht getroffen haben.

Um die Airlines daran zu hindern, so etwas potentiell zu deren Gunsten auszunutzen, gibt es heute ja den "Pranger" (Facebook, VFT). Wenn sie das systematisch machen würden, werden sie sicher den einen oder anderen Kunden verlieren. Und sich daher ein Fehlverhalten gründlich überlegen.

Grundsätzlich gilt vor Gericht die Gleichheit, somit ist es egal ob der Kläger vom Schlage Fürst aus der Wüste einen Kratzer an seinem Elfenbein-Rimowa hat oder jemand dem Hartz4-Empfänger 230€ schuldet und ihn wirklich negativ in seinem Leben beeinflusst.

Schon im Mittelalter war die Gruppensteinigung nur zur Unterhaltung, aber nicht als Mittel der Gerechtigkeit zu gebrauchen. Selbiges gilt auch für die Hexenverbrennung. Daher setzt die Rechtsprechung, eine objektive Bewertung des Sachverhaltes voraus und nicht eine emotionale Anklage auf Fratzebuck.