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Und nun aus besagtem aktuellen Anlass:
Was passiert, wenn jemand noch vor dem 30.6. einen Flug für danach upgradet, und besagten Flug dann umbuchen möchte (auf einen anderen MIT Verfügbarkeit)?
Fällt das eVoucher dann beim Umbuchungsprozess in die ewigen Abgründe des heiligen Franzes (und für den neuen Flug muss dann auch ein neues eVoucher verwendet werden), oder lässt der Umbuchungsprozess eine Übertragung des verfallenen eVouchers auf den neuen Flug zu?
Hier müsste nun eigentlich 2 Tage vor Tag X eine Regelung festgelegt sein...
Wir buchen "Fake Tickets" (meist in Y Interkont - jedenfalls voll flexibel) mit freien Upgradeplätzen und entwerten so die eVoucher.
Wenn das Ticket nun storniert wird, werden die eVoucher zurueck in das M&M Konto gebucht.
Sie verfallen dann, zum Ende des Quartals, in dem sie wieder auf das M&M Konto gebucht wurden.
Beispiel: Flug 15NOV13 FRA -YYZ in Y, mit eVoucher upgegraded. Cancel des Tickets am 10.11. - eVoucher werden am 31.12.13 (Ende des Q4) verfallen.
Und können dann neu eingesetzt werden.
Praxistipp (leidige Selbsterfahrung): Fake Fluege NICHT auf das Ende eines Quartals legen (beliebt bei uns Ende September) ;-) Das ist doof.