ANZEIGE
Unter welchen Voraussetzungen kann man Expedia Inc. in Deutschland verklagen, wenn man über die Seite ein Hotel gebucht hat, die Buchung storniert wurde und Expedia nun das Geld einbehält und ausschließlich einen Gutschein anbietet?
...Das Problem ist, den Brüdern überhaupt was zustellen zu lassen...
Laut AGB haben die ne Adresse in Portugal:
Lokale Postanschrift:
Expedia.de
c/o Telepeformance
Av Alvaro Pais 2
1600-873 Lisboa
Portugal
Welchen Verbrauchergerichtsstand gibt es denn da? Brauchen die dafür nicht eine Niederlassung in der EU? Ob der Briefkasten in Lissabon dafür reicht, weiß ich nicht.
Das ist ja noch nicht einmal ein eigener Briefkasten.
Was ist denn mit diesem Eintrag?
Expedia.com GmbH
Amtsgericht München HRB 127834
FÜRSTENRIEDER STR. 21,
D-80687 MÜNCHEN
https://www.northdata.de/Expedia.com+GmbH,+München/HRB+127834
Was ist denn mit diesem Eintrag?
Expedia.com GmbH...
Offenbar kann man Expedia Inc. nach Art. 18 VO (EU) 1215/2012 am heimischen Wohnsitz verklagen.
Rein physisch muss das Papier (aka Klageschrift) auf dem amtlichen Wege zu denen kommen. Und der Weg führt über die USA mit allem Aufwand, der dazu gehört.
Das ist klar. Aber welcher Aufwand soll das sein? Ne Briefmarke drauf und ab die Post. Ich meine, es gäbe Rechtsprechung, nach der man die Klage nicht übersetzen lassen muss, sofern die Beklagte auch ihre Dienste auf Deutsch anbietet.
Das ist klar. Aber welcher Aufwand soll das sein? Ne Briefmarke drauf und ab die Post. Ich meine, es gäbe Rechtsprechung, nach der man die Klage nicht übersetzen lassen muss, sofern die Beklagte auch ihre Dienste auf Deutsch anbietet.
Muss man nicht die Zustellung nachweisen können?
Das ist nicht das Thema. Ich brauche dafür noch nicht einmal eine EU, sondern alleine § 23 ZPO und damit kann ich die Expedia Inc. in Deutschland überall verklagen, wo die Vermögen haben (z.B. in München, weils da eine Tochtergesellschaft gibt). Das Problem ist, Du musst denen die Klage auch zustellen können. Rein physisch muss das Papier (aka Klageschrift) auf dem amtlichen Wege zu denen kommen. Und der Weg führt über die USA mit allem Aufwand, der dazu gehört.
...Nein, beim deutschen Gericht einreichen und das macht dann alle Arbeit für Dich. Du musst es nur bezahlen und es dauert. Und oft genug funktioniert es nicht, weil gerade amerikanische Stellen nicht immer so arbeiten, wie es vorgesehen ist...
Funktioniert in so einem Fall nicht die öffentliche Zustellung - sorry wenn das eine doofe Frage ist, die Neugier treibt mich an.