Expedia Inc. - Gerichtsstand in Deutschland?

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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
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Unter welchen Voraussetzungen kann man Expedia Inc. in Deutschland verklagen, wenn man über die Seite ein Hotel gebucht hat, die Buchung storniert wurde und Expedia nun das Geld einbehält und ausschließlich einen Gutschein anbietet?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.415
In Deutschland verklagen kannst Du Sie (ohne lange drüber nachgedacht zu haben) m.E. recht einfach und sei es über den Gerichtsstand der Niederlassung, den Gerichtsstand des Vermögens oder irgendeinen Verbrauchergerichtsstand. Das Problem ist, den Brüdern überhaupt was zustellen zu lassen. Die verkaufen zwar alles übers Internet, aber irgendwie kriege ich meine Klageschriften nicht in den Computer hinein :p. Alle meine Fälle mit Ebookers, hotels.com und Expedia aus dem letzten Jahr wurden über Amex gelöst. Aber Rechtsfreund kexbox kann das sicher besser.
 
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sweet

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25.02.2014
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Selbst wenn man mit Expedia im b2b Geschäft tätig ist und von den Provisionen erhält, kommt das alles immer aus den USA.
Wende dich mal per email an expedia.agenten@discover-fra.com
Die sind für Expedia im Vertrieb + Support in Dtld. zuständig, eigentlich nicht für andere Sachen, aber oft hilft es ja einen vernünftigen Menschen zu erreichen anstatt es bei einem 0,8,15 Call Center Agenten irgendwas zu erreichen.
 

AirForce

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21.01.2020
296
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Deutschland
...Das Problem ist, den Brüdern überhaupt was zustellen zu lassen...

Laut AGB haben die ne Adresse in Portugal:

Lokale Postanschrift:

Expedia.de

c/o Telepeformance

Av Alvaro Pais 2

1600-873 Lisboa

Portugal


Welchen Verbrauchergerichtsstand gibt es denn da? Brauchen die dafür nicht eine Niederlassung in der EU? Ob der Briefkasten in Lissabon dafür reicht, weiß ich nicht.
 

LH88

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08.09.2014
15.394
8.898
Laut AGB haben die ne Adresse in Portugal:

Lokale Postanschrift:

Expedia.de

c/o Telepeformance

Av Alvaro Pais 2

1600-873 Lisboa

Portugal


Welchen Verbrauchergerichtsstand gibt es denn da? Brauchen die dafür nicht eine Niederlassung in der EU? Ob der Briefkasten in Lissabon dafür reicht, weiß ich nicht.

Das ist ja noch nicht einmal ein eigener Briefkasten.
 
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maex

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10.10.2009
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Allerdings ist die Expedia.com GmbH wohl kein Vertragspartner für den Endkunden.

Aus dem letzten Jahresabschluss:

„Die Expedia.com GmbH erbringt Dienstleistungen für die Konzernunternehmen der Expedia-Gruppe. Die einzige Umsatzquelle der Expedia.com GmbH sind die von den Konzernunternehmen der Expedia-Gruppe vereinnahmten Servicegebühren.“
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
6.709
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Offenbar kann man Expedia Inc. nach Art. 18 VO (EU) 1215/2012 am heimischen Wohnsitz verklagen.

Das ist nicht das Thema. Ich brauche dafür noch nicht einmal eine EU, sondern alleine § 23 ZPO und damit kann ich die Expedia Inc. in Deutschland überall verklagen, wo die Vermögen haben (z.B. in München, weils da eine Tochtergesellschaft gibt). Das Problem ist, Du musst denen die Klage auch zustellen können. Rein physisch muss das Papier (aka Klageschrift) auf dem amtlichen Wege zu denen kommen. Und der Weg führt über die USA mit allem Aufwand, der dazu gehört.
 
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AirForce

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21.01.2020
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Deutschland
Rein physisch muss das Papier (aka Klageschrift) auf dem amtlichen Wege zu denen kommen. Und der Weg führt über die USA mit allem Aufwand, der dazu gehört.

Das ist klar. Aber welcher Aufwand soll das sein? Ne Briefmarke drauf und ab die Post. Ich meine, es gäbe Rechtsprechung, nach der man die Klage nicht übersetzen lassen muss, sofern die Beklagte auch ihre Dienste auf Deutsch anbietet.
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
6.709
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Das ist klar. Aber welcher Aufwand soll das sein? Ne Briefmarke drauf und ab die Post. Ich meine, es gäbe Rechtsprechung, nach der man die Klage nicht übersetzen lassen muss, sofern die Beklagte auch ihre Dienste auf Deutsch anbietet.

"ich meine...".
"Ne Briefmarke drauf und ab die Post..."


ROFL. Gut dass die Justiz nicht nach Stammtischparolen funktioniert. Nein, beim deutschen Gericht einreichen und das macht dann alle Arbeit für Dich. Du musst es nur bezahlen und es dauert. Und oft genug funktioniert es nicht, weil gerade amerikanische Stellen nicht immer so arbeiten, wie es vorgesehen ist.

Google mal einfach "Auslandszustellung" und "USA" und Du wirst Erleuchtung finden.
 

LH88

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08.09.2014
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Das ist nicht das Thema. Ich brauche dafür noch nicht einmal eine EU, sondern alleine § 23 ZPO und damit kann ich die Expedia Inc. in Deutschland überall verklagen, wo die Vermögen haben (z.B. in München, weils da eine Tochtergesellschaft gibt). Das Problem ist, Du musst denen die Klage auch zustellen können. Rein physisch muss das Papier (aka Klageschrift) auf dem amtlichen Wege zu denen kommen. Und der Weg führt über die USA mit allem Aufwand, der dazu gehört.

Funktioniert in so einem Fall nicht die öffentliche Zustellung - sorry wenn das eine doofe Frage ist, die Neugier treibt mich an.
 
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AirForce

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21.01.2020
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Deutschland
...Nein, beim deutschen Gericht einreichen und das macht dann alle Arbeit für Dich. Du musst es nur bezahlen und es dauert. Und oft genug funktioniert es nicht, weil gerade amerikanische Stellen nicht immer so arbeiten, wie es vorgesehen ist...

Zum Glück musste ich das noch nie machen. Aber wäre mal eine interessante Erfahrung.
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
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Funktioniert in so einem Fall nicht die öffentliche Zustellung - sorry wenn das eine doofe Frage ist, die Neugier treibt mich an.

Öffentliche Zustellung funktioniert, wenn ein Schuldner ganz verschwunden ist, nicht dann, wenn man zu bequem ist den vorgesehenen Weg zu gehen. Und hier hat man halt einen Vertragspartner in den USA und an den kann zugestellt werden - auch wenn es mühsam ist.
 
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