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Ja noch "keine Anklagen", sag mir mal wie das Rechtssystem funktioniert.
Ja noch "keine Anklagen", sag mir mal wie das Rechtssystem funktioniert.
Es gibt im Strafrecht Offizialdelikte, bei denen die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln muss. Das wäre hier gegeben. Ebenfalls gegeben wäre ein erhebliches öffentliches Interesse.Ja noch "keine Anklagen", sag mir mal wie das Rechtssystem funktioniert.
In dem Artikel/Gutachten steht ja gerade drin, dass die Schlange und die Siko dahinter untrennbar zusammen gehören, dass sie eben NICHT getrennt sind.
Siehe oben.
Wo steht das?In dem Artikel/Gutachten steht ja gerade drin, dass die Schlange und die Siko dahinter untrennbar zusammen gehören, dass sie eben NICHT getrennt sind.
Wo steht das?
Das Thema scheint Dich ja doch aufgeschreckt zu haben, dafür, dass die Meinung so "abwegig" ist.
“Die sich davor bildende Warteschlange“ ist die Warteschlange, die bei der Siko endet.Bei Zimmerman/Stolz:
"Die Sicherheitskontrolle selbst ist unstreitig eine öffentliche Aufgabe. Die sich davor bildende Warteschlange steht mit ihr als typische Folge in einem untrennbaren inneren Zusammenhang. Entsprechend hat das OLG Frankfurt a.M. die zivilrechtliche Haftung des Staates für Verzögerungen in der Warteschlange bejaht (Urt. v. 27.1.2022, Az. 1 U 220/20). Wenn aber der Staat für ungebührlich lange Wartezeiten haftet, muss auch deren Vermeidung (durch gute Organisation der Schlange) in seinen Verantwortungsbereich fallen."
Das halte ich im Ergebnis sogar für vertretbar, allerdings streitet das angegebene Urteil nicht für diese Auffassung. Es bestätigt vielmehr die meine, dass der Betreiber der Sicherheitskontrolle (nur) dafür sorgen muss, dass die Passagiere ihren Flug nicht verpassen - rein digital, Flug erreicht/Flug nicht erreicht.
Die Schlüsse, die die Verfasser aus dieser Einordnung ziehen kann ich jedoch - s.o. - nicht teilen.
Ich habe den Artikel gelesen. Du meinst, sinngemäß daraus zitiert zu haben. Aus meiner Sicht hast Du falsch zitiert.
Da steht nichts von dem drin, was Du gesagt hast.Lies mal Deinen Vorredner, der zitiert die Stelle.
“Die sich davor bildende Warteschlange“ ist die Warteschlange, die bei der Siko endet.
Der Fast Track hat eine eigene Warteschlange, die beim Zugang zum Fast Track endet.
Zwischen dem Ende der Fast Track-Schlange und dem Anfang der Siko-Schlange ist i.d.R. keine Schlange.
Wo steht, dass beides dieselbe Warteschlange ist oder dass für die Warteschlange am Fast Track dieselben Normen anzuwenden sind, wie für die Warteschlange der Siko?
Du hast geschrieben:Beschwere Dich bitte beim Autor der Studie, nicht bei mir, wenn es Dir nicht passt.
Das hast Du aus dem Artikel gelesen. Und da frage ich Dich: Wo steht das?In dem Artikel/Gutachten steht ja gerade drin, dass die Schlange und die Siko dahinter untrennbar zusammen gehören, dass sie eben NICHT getrennt sind.
Nein. Eine Schlange hat einen Anfang und ein Ende. Zwei Schlange haben zwei Anfänge und zwei Enden.Du siehst das zu gegenständlich und damit zu begriffsjuristisch. "Die Warteschlange" ist nicht das sich schlängelnde Etwas vor jeder einzelnen Kontrollstelle. "Die Wartestelle" ist die Gesamtheit der Wartenden in einem Flughafen. Ggf. in (baulich -> Terminals/organisatorisch -> Einzelgates) getrennten Bereichen.
Der Autor äußert seine Meinung dazu gar nicht. Und im Urteil steht auch nichts davon.Du bist der Meinung, sie gehören nicht zusammen, er ist der Meinung sie gehören untrennbar zusammen und nennt ein Urteil dazu. Mir ist das egal. Denke, was Du möchtest.
Wer beim Bürgeramt einen Reisepass beantragt, dem bringt die theoretische Gleichbehandlung mit anderen Antragstellern wenig, wenn er keinen Termin bekommt, weil er ihn sich nicht leisten kann
Was soll die Wichtigtuerei mit "ungenannten" Flughäfen?Nicht jeder kann Lordrichter sein.
Habe spaßeshalber aktuell an mehreren, ungenannten deutschen Airports mit und ohne "Korruption" Spuren genutzt und alle gingen schnell. Am schnellsten ging übrigens "normal ohne Termin".