Fast Lanes vor der Sicherkeitskontrolle an deutschen Flughäfen unzulässig?

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Ja noch "keine Anklagen", sag mir mal wie das Rechtssystem funktioniert.
Es gibt im Strafrecht Offizialdelikte, bei denen die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln muss. Das wäre hier gegeben. Ebenfalls gegeben wäre ein erhebliches öffentliches Interesse.

Dieser vermutete Rechtsbruch soll in Deutschland seit Jahrzehnten jedes Jahr millionenfach begangen werden. Wahrscheinlich von den Staatsanwaltschaften auch. Er wurde jedoch noch nie verfolgt. Neue einschlägige Gesetze, Auslegungen etc. gibt es nicht zur Sache.

Der Autor des besagten Artikels steht damit nicht nur gegen die Mehrheitsmeinung, er steht eher gegen die Gesamtmeinung.

Und er lässt, wie Du auch, wichtige Aspekte des Themas aus. Dazu gehört, dass es gar keinen Fast Track bei den Schlangen der Siko gibt. Es gibt nur Fast Tracks vor den Schlangen der Siko.

Man kann Fast Tracks ja für falsch halten. Das mag man auch rechtlich untermauern können. Aber die Sichtweise, es handele sich um eine tagtäglich reihenweise gegangene, aber nicht mal im Ansatz verfolgte Straftat, ist nun einmal ein paar Nummern zu schräg.

Verschwörer des jüngsten Reichsbürger-Putsches sind der Meinung, dass die Flutkatastrophe im Ahrtal der Vertuschung diente und durch die “eigentliche Regierung” herbeigeführt wurde, um die Bunker zu fluten und zu säubern, in denen diese über 600 Kinder ermorden ließen, aus deren Blut ein Lebenselixier für ewiges Leben hergestellt sein soll.

Das hätte einen geringeren Vertuschungsaufwand - weil nur einmalig und regional - als die Verschwörungstheorie zum Fast Track.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Bei Zimmerman/Stolz:

"Die Sicherheitskontrolle selbst ist unstreitig eine öffentliche Aufgabe. Die sich davor bildende Warteschlange steht mit ihr als typische Folge in einem untrennbaren inneren Zusammenhang. Entsprechend hat das OLG Frankfurt a.M. die zivilrechtliche Haftung des Staates für Verzögerungen in der Warteschlange bejaht (Urt. v. 27.1.2022, Az. 1 U 220/20). Wenn aber der Staat für ungebührlich lange Wartezeiten haftet, muss auch deren Vermeidung (durch gute Organisation der Schlange) in seinen Verantwortungsbereich fallen."

Das halte ich im Ergebnis sogar für vertretbar, allerdings streitet das angegebene Urteil nicht für diese Auffassung. Es bestätigt vielmehr die meine, dass der Betreiber der Sicherheitskontrolle (nur) dafür sorgen muss, dass die Passagiere ihren Flug nicht verpassen - rein digital, Flug erreicht/Flug nicht erreicht.

Die Schlüsse, die die Verfasser aus dieser Einordnung ziehen kann ich jedoch - s.o. - nicht teilen.

Das Thema scheint Dich ja doch aufgeschreckt zu haben, dafür, dass die Meinung so "abwegig" ist.

Ich schreibe hier naturgemäß nur zu Fragen, die mich interessieren. Das ist hier der Fall; man mag es mir nachsehen, dass ich als Jurist, der sich privat für Luftfahrt interessiert, hier angesprochen fühle. Insoweit Du mir eine persönliche Befassung unterstellen willst, muss ich Dich enttäuschen: Ich bin letztes Jahr auf meinen 59 Flügen (kleines Licht, ich weiß) durch fünf deutsche Sicherheitskontrollen gegangen. Zweimal hatte ich Priorität, da ich mit Kleinkindern unterwegs war, zweimal war ich statusloser Schütze Arsch in der Schweineklasse, und ein einziges Mal durfte ich mich mit dem Goldkärtchen wichtig machen, um etwa zwei Minuten früher am Gate abzuschimmeln.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Bei Zimmerman/Stolz:

"Die Sicherheitskontrolle selbst ist unstreitig eine öffentliche Aufgabe. Die sich davor bildende Warteschlange steht mit ihr als typische Folge in einem untrennbaren inneren Zusammenhang. Entsprechend hat das OLG Frankfurt a.M. die zivilrechtliche Haftung des Staates für Verzögerungen in der Warteschlange bejaht (Urt. v. 27.1.2022, Az. 1 U 220/20). Wenn aber der Staat für ungebührlich lange Wartezeiten haftet, muss auch deren Vermeidung (durch gute Organisation der Schlange) in seinen Verantwortungsbereich fallen."

Das halte ich im Ergebnis sogar für vertretbar, allerdings streitet das angegebene Urteil nicht für diese Auffassung. Es bestätigt vielmehr die meine, dass der Betreiber der Sicherheitskontrolle (nur) dafür sorgen muss, dass die Passagiere ihren Flug nicht verpassen - rein digital, Flug erreicht/Flug nicht erreicht.

Die Schlüsse, die die Verfasser aus dieser Einordnung ziehen kann ich jedoch - s.o. - nicht teilen.
“Die sich davor bildende Warteschlange“ ist die Warteschlange, die bei der Siko endet.

Der Fast Track hat eine eigene Warteschlange, die beim Zugang zum Fast Track endet.

Zwischen dem Ende der Fast Track-Schlange und dem Anfang der Siko-Schlange ist i.d.R. keine Schlange.

Wo steht, dass beides dieselbe Warteschlange ist oder dass für die Warteschlange am Fast Track dieselben Normen anzuwenden sind, wie für die Warteschlange der Siko?
Ich habe den Artikel gelesen. Du meinst, sinngemäß daraus zitiert zu haben. Aus meiner Sicht hast Du falsch zitiert.

Du müsstest nichts weiter tun, als die konkrete Stelle zu zitieren, nach der Du sinngemäß zitieren wolltest.
 

Airsicknessbag

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“Die sich davor bildende Warteschlange“ ist die Warteschlange, die bei der Siko endet.

Der Fast Track hat eine eigene Warteschlange, die beim Zugang zum Fast Track endet.

Zwischen dem Ende der Fast Track-Schlange und dem Anfang der Siko-Schlange ist i.d.R. keine Schlange.

Wo steht, dass beides dieselbe Warteschlange ist oder dass für die Warteschlange am Fast Track dieselben Normen anzuwenden sind, wie für die Warteschlange der Siko?

Du siehst das zu gegenständlich und damit zu begriffsjuristisch. "Die Warteschlange" ist nicht das sich schlängelnde Etwas vor jeder einzelnen Kontrollstelle. "Die Wartestelle" ist die Gesamtheit der Wartenden in einem Flughafen. Ggf. in (baulich -> Terminals/organisatorisch -> Einzelgates) getrennten Bereichen.
 

thbe

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27.06.2013
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Beschwere Dich bitte beim Autor der Studie, nicht bei mir, wenn es Dir nicht passt.
Du hast geschrieben:
In dem Artikel/Gutachten steht ja gerade drin, dass die Schlange und die Siko dahinter untrennbar zusammen gehören, dass sie eben NICHT getrennt sind.
Das hast Du aus dem Artikel gelesen. Und da frage ich Dich: Wo steht das?

Der Autor des Artikels ignoriert diesen Punkt. Und dass, obwohl er einer der relevantesten Punkte ist. Die Flughäfen organisieren den Fast Track extra so, damit dieser nicht für die “der Siko vorgelagerten Schlange” (Einzahl) - sondern separat - durchgeführt wird.

Flughafenbetreiber haben am Flughafen Hausrecht. Das ist zwar eingeschränkt, aber für diesen Aspekt reicht es aus. Der Autor argumentiert ausschließlich zur Siko-Schlange. Da gibt es aber gar keinen Fast Track.

Man kann ja der Meinung sein, dass alle Schlangen vor Siko und Passkontrolle den direkten Schlangen vor Siko und Passkontrolle gleichzusetzen sind und damit den Anforderungen hoheitlicher Aufgaben unterliegen. Doch dazu wäre mal eine Begründung schön. Der Autor liefert jedenfalls keine.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Du bist der Meinung, sie gehören nicht zusammen, er ist der Meinung sie gehören untrennbar zusammen und nennt ein Urteil dazu. Mir ist das egal. Denke, was Du möchtest.
 
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thbe

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27.06.2013
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Du siehst das zu gegenständlich und damit zu begriffsjuristisch. "Die Warteschlange" ist nicht das sich schlängelnde Etwas vor jeder einzelnen Kontrollstelle. "Die Wartestelle" ist die Gesamtheit der Wartenden in einem Flughafen. Ggf. in (baulich -> Terminals/organisatorisch -> Einzelgates) getrennten Bereichen.
Nein. Eine Schlange hat einen Anfang und ein Ende. Zwei Schlange haben zwei Anfänge und zwei Enden.

Warum spricht das OLG von “Die sich davor bildende Warteschlange”, wenn es mehrere Warteschlange oder sogar die “Gesamtheit der Wartenden in einem Flughafen” meint?

Nach Deiner Sichtweise wäre auch eine Bevorzugung am Check-in und am Gate unzulässig, denn dass die Schlange dort ist Teil der “Gesamtheit der Wartenden in einem Flughafen”.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Du bist der Meinung, sie gehören nicht zusammen, er ist der Meinung sie gehören untrennbar zusammen und nennt ein Urteil dazu. Mir ist das egal. Denke, was Du möchtest.
Der Autor äußert seine Meinung dazu gar nicht. Und im Urteil steht auch nichts davon.

Das hast Du Dir alles ausgedacht.
 
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HAM76

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21.09.2009
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HAM
Wer beim Bürgeramt einen Reisepass beantragt, dem bringt die theoretische Gleichbehandlung mit anderen Antragstellern wenig, wenn er keinen Termin bekommt, weil er ihn sich nicht leisten kann

Unser Bürgeramt hat exakt einen Nachmittagstermin in der Woche. Für einen Kinderreisepass muss das Kind anwesend sein, weil die Fingerabdrücke genommen werden müssen. Gleichzeitig besteht Schulpflicht in Deutschland. Eine Beantragung eines Passes und die Abholung ist nur mit vorhergehenden Termin möglich, der ein bis mehrere Monate im voraus gebucht werden muss. Aufgrund der beruflichen Tätigkeit bin ich an diesem verfügbaren Nachmittagstermin immer unterwegs und meine +1 im Regelfall auch.

Das hat zur Folge, dass wir einen Reisepass für +0,5 mindestens zwei Ferien vor Nutzung beantragen müssen, mithin, die Laufzeit des Reisepasses um 10% verkürzt wird. Anders ausgedrückt, Erwachsene, die nicht der Schulpflicht unterliegen, bekommen im Vergleich zu Schulkindern eine Mehrleistung, ausschließlich aufgrund der in der Verantwortung des Bürgeramtes liegende Organisation der Termine.

Wenn ich der Argumentation des Autors folgen würde, müsste ich davon ausgehen, dass unsere Staatsanwaltschaft aus dem Gebäude neben dem Bürgeramt, die Verantwortlichen im Bürgeramt zur Rechenschaft hätte ziehen müssen, weil das Amt einzelnen Gruppen einen unberechtigten Vorteil verschafft und damit gegen das Gleichbehandlungsverbot verstößt.

:unsure:
 

fhanfi

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20.03.2013
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allerdings BER im Einzelfall grenzwertig: Siko 2, Priolane 3 Kontrollen offen, "Regeluäre" Lane 2 Kontrollen 5 Minuten später: Priolane 4 Kontrollen und "regulär 1 Kontrolle.
Praktische Umsetzung durch "verschieben" des Flatterbandes 2 Meter vor der eigentlichen Siko...
 
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pemko

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03.03.2015
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TXL
Wer lang genug wartet, der kriegt auch noch eine Gegenmeinung.


Und auch dieser Artikel weist systematische Schwächen auf und beleuchtet Fast Lanes eher populärwissenschaftlich.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Nicht jeder kann Lordrichter sein.
Habe spaßeshalber aktuell an mehreren, ungenannten deutschen Airports mit und ohne "Korruption" Spuren genutzt und alle gingen schnell. Am schnellsten ging übrigens "normal ohne Termin".