Fehlender Gepäckinhalt und keine Rückmeldung nach Swiss/Lufthansa-Flug

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Fifty3

Aktives Mitglied
02.08.2022
110
52
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Hallo zusammen,

ich bin im September von Japan nach Deutschland geflogen (Tokyo-Zürich mit Swiss, Zürich-Frankfurt mit Lufthansa). Mein Gepäck kam erst einen Tag verspätet an, und dabei fehlte ein Schmuckkästchen.

Trotz mehrfacher Nachfragen habe ich bisher keine Rückmeldung von Lufthansa erhalten. Hat jemand Tipps, wie ich hier schneller zu einer Lösung komme? Überlege bereits, den Fall zu eskalieren oder die Schlichtungsstelle einzuschalten. Amex Versicherung ist bereits informiert (Flug wurde über Punkte gebucht / Gebühren mit Amex gezahlt) die warten jedoch auf Lufthansa Rückmeldung.

Vielen Dank für eure Hilfe!
 

Poppy

Aktives Mitglied
19.06.2021
127
142
Mein Gepäck kam erst einen Tag verspätet an, und dabei fehlte ein Schmuckkästchen.

Das gehört nicht in den Koffer!!! Hast du eine Reisegepäckversicherung?
Hat der Koffer Aufbruchspuren?
Was sagt denn die AGB dazu?
Hast du schon eine Anzeige wegen Diebstahl gestellt?
Das muss auch der örtlichen Polizei gemeldet werden.
 

Fifty3

Aktives Mitglied
02.08.2022
110
52
Das gehört nicht in den Koffer!!! Hast du eine Reisegepäckversicherung?
Hat der Koffer Aufbruchspuren?
Was sagt denn die AGB dazu?

Das muss auch der örtlichen Polizei gemeldet werden.
Reisegepäck über die Amex platinum ist vorhanden.

Polizei habe ich noch nicht gemeldet sollte ich wohl machen. Allerdings warte ich bei 2 anderen fällen bereits über ein Jahr das sich da was tut…
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
435
287
Hallo zusammen,

ich bin im September von Japan nach Deutschland geflogen (Tokyo-Zürich mit Swiss, Zürich-Frankfurt mit Lufthansa). Mein Gepäck kam erst einen Tag verspätet an, und dabei fehlte ein Schmuckkästchen.

Trotz mehrfacher Nachfragen habe ich bisher keine Rückmeldung von Lufthansa erhalten. Hat jemand Tipps, wie ich hier schneller zu einer Lösung komme? Überlege bereits, den Fall zu eskalieren oder die Schlichtungsstelle einzuschalten. Amex Versicherung ist bereits informiert (Flug wurde über Punkte gebucht / Gebühren mit Amex gezahlt) die warten jedoch auf Lufthansa Rückmeldung.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Schlichtung kann ja nicht schaden um Druck zu machen
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.285
1.263
TXL
Wie hast Du eigentlich die Verlustmeldung bei der Airline eingereicht, wenn ohne Anzeige? Das wäre der natürliche erste Schritt und dann bei der Airline mit Bestätigung über die gestellte Anzeige melden. Und dann ggf. bei der Versicherung.
 
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Reaktionen: krwaul

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.931
13.291
Polizei habe ich noch nicht gemeldet sollte ich wohl machen. Allerdings warte ich bei 2 anderen fällen bereits über ein Jahr das sich da was tut…

Was genau soll sich da tun? Nach einer gewissen Zeit, je nach Überlastung der Staatsanwaltschaft früher oder später, bekommt man eine Nachricht über die Einstellung des Verfahrens. "ein Täter konnte nicht ermittelt werden."
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.285
1.263
TXL
Nur weil am Ende nichts passiert, heißt es nicht, dass eine Anzeige nicht erforderlich ist. Im Gegenteil - sie wird regelmäßig von Airline und Versicherung zur Bearbeitung eines Falles genutzt. (Ausnahmen können vorkommen, sind aber eher als Fehler einzustufen.)
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.285
1.263
TXL
Wo steht denn im Montrealer Abkommen etwas von einer Verpflichtung zur Erstattung einer Strafanzeige?
Im Montrealer Übereinkommen steht vieles, aber nicht alles. Es heißt ja zurecht lediglich "Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr". Der Rest ist bspw nationales Zivilrecht... 🤓
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.962
5.970
Und wo steht im nationalen Zivilrecht, dass es Voraussetzung für den Anspruch gegenüber der Airline ist, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.931
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Nur weil am Ende nichts passiert, heißt es nicht, dass eine Anzeige nicht erforderlich ist. Im Gegenteil - sie wird regelmäßig von Airline und Versicherung zur Bearbeitung eines Falles genutzt. (Ausnahmen können vorkommen, sind aber eher als Fehler einzustufen.)

Das mag sein, und deshalb sollte man, um alle Eventualitäten abzudecken, auch immer anzeigen. Aber halt nicht in der Erwartung, dass sich "etwas tut".
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.285
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TXL
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Das mag sein, und deshalb sollte man, um alle Eventualitäten abzudecken, auch immer anzeigen. Aber halt nicht in der Erwartung, dass sich "etwas tut".
Die Erwartung habe ich nicht. Es geht tatsächlich um die Eventualitäten.

Und das ist auch die Antwort auf diese Frage:

Und wo steht im nationalen Zivilrecht, dass es Voraussetzung für den Anspruch gegenüber der Airline ist, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten?

Nirgends. Es ist eine Beweisfrage.