AY: Finnair: Flug storniert, extra Gepäck nicht erstattbar?

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asiaexplorer

Neues Mitglied
24.06.2020
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Hallo Forum,

ich habe im Februar 3 Business Class Tickets für den Sommer PEK-FRA-PEK mit Finnair gebucht. Ich habe flexible Tickets gebucht, die komplett storniert und erstattet werden können.
Da wir schon länger nicht mehr in Deutschland waren, habe ich auch extra 4 zusätzliche Gepäckstücke gebucht. Kosten fast 300 €.
Da sich die Corona Situation in Deutschland aktuell nicht bessert, haben wir unsere Sommerpläne umgeschmissen und die Flüge storniert.

Nun wurde mir von Finnair mitgeteilt, dass ich zwar die Ticketgebühr erstattet bekomme, zusätzliches Gepäck jedoch nicht erstattungsfähig sei.
Bei der Buchung kann ich mich nicht erinnern, dass mir das angezeigt wurde. Jedoch steht es wohl so in den AGB.

Aber ist dies so rechtens? Können die die 300 € einfach behalten, ohne Leistung und ohne, dass ich den damit verbundenen Flug überhaupt wahrnehme?

Bevor ich dahingehend weitere Schritte einleite, wollte ich mich kurz hier erkundigen, ob jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder einen Hinweis für mich hat.

Vielen Dank

Asiaexplorer
 

kexbox

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Neuss
www.drboese.de
Das finde ich bei Flex-Tickets schon AGB-rechtlich heikel, Zusatzkosten für mit dem Flug verbundene Leistungen dann erstattungslos verfallen zu lassen.

Hast Du denn schon storniert? Ansonsten warte doch, ob Dir Corona hilft und noch eine Annullierung dazwischenkommt.

Im Übrigen: #klagenhilft
 

asiaexplorer

Neues Mitglied
24.06.2020
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Danke für deine Antwort.

Leider habe ich schon storniert. Ehrlich gesagt hatte ich gar nicht daran gezweifelt, dass mir auch die Kosten für das Extra Gepäck erstattet werden. Die Info habe ich erst mit folgender Mail bekommen, nachdem ich storniert habe.

Bei einem Betrag von bis zu 100 € hätte ich vielleicht noch ein Auge zugedrückt, aber bei 300 € finde ich das schon sehr unverständlich. Zumindest hätte meiner Meinung nach darauf klarer hingewiesen werden müssen. Selbst in dem Receipt der Gepäckbuchung steht davon nichts.

Hello,

Thank you for your refund request for reservation XXXXXX. Please note that additional services (e.g. seat, baggage, meal, etc.) are non-refundable.

Please note that it is not possible to reply to this automated message. For any further questions, please contact Our Customer Service https://www.finnair.com/en/customer-care-and-contact-information.


With kind regards,
Customer Refunds, Finnair
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
1. Nochmal Frist zur Erstattung setzen
2. Zum Anwalt oder selbst Klage erheben
3. Recht wahrscheinlich Erstattung erhalten, entstandene Kosten hat dann auch Finnair zu erstatten.
 

rcs

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06.03.2009
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Interessanterweise haben die meisten Airlines keine expliziten Regelungen zur Erstattbarkeit der Zusatzleistungen in den ABB aufgeführt. Das ist mal eine interessante Frage, was dann überhaupt die Vertragsgrundlage für die Zusatzleistungen ist... o_O
 

asiaexplorer

Neues Mitglied
24.06.2020
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Interessanterweise haben die meisten Airlines keine expliziten Regelungen zur Erstattbarkeit der Zusatzleistungen in den ABB aufgeführt. Das ist mal eine interessante Frage, was dann überhaupt die Vertragsgrundlage für die Zusatzleistungen ist... o_O

Du hast Recht. In den ABB steht es auch gar nicht drin. Ich habe aber herausgefunden, dass es folgende Bedingungen für Online Buchungen gibt: Bedingungen

Dort steht:
Reise-Extras sind nicht auf andere Passagiere übertragbar, können nicht geändert werden und sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, Finnair konnte den erworbenen Service nicht bereitstellen.
Auf diese Seite gelangt man, wenn man vor dem Bezahlprozess, wo man Hinweise zu den Geschäftsbedingungen findet auf " Weitere Informationen finden Sie unter „Bedingungen“. " klickt.

Da habe ich bei der Buchung jedoch nicht drauf geklickt und mir alles durchgelesen.

Auch finde ich es etwas schwammig formuliert, denn rein technisch "können sie mir ja den Service nicht mehr bereitstellen"... weil ich halt storniert habe. Trotzdem ist es ja Finnair, die mir den Service nun nicht mehr bereit stellen will.
 

rcs

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Das ist natürlich ungünstig, wenn man die Bedingungen nicht durchliest. Nach deutschem Recht könnte dies aber eben eine überraschende Klausel sein und diese AGB ggf. unwirksam sein.

Die einzige Frage, die sich mir stellt: Unterliegt das Ticket von China nach Deutschland dann chinesischem, finnischen oder deutschem Recht?

Der von @kexbox vorgeschlagene Weg hat denke ich nur mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Erfolgschance, wenn man die Erstattung in Deutschland nach deutschem Recht durchsetzen könnte.
 

asiaexplorer

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24.06.2020
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Die einzige Frage, die sich mir stellt: Unterliegt das Ticket von China nach Deutschland dann chinesischem, finnischen oder deutschem Recht?
Gute Frage. Ich habe das Ticket auf der deutschen Website erworben und mit einer deutschen Kreditkarte bezahlt. Ticketwährung war jedoch CNY.

Sehe auch, dass dies als Klage, wenn überhaupt, nur in Deutschland zum Erfolg führen kann. Alles andere wäre mir auch zu umständlich. Habe schon eine Anwaltskanzlei, die auf Fluggastrecht spezialisiert ist, kontaktiert und um eine Einschätzung gebeten. Mal sehen, was die sagen.
 

rcs

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Wenn das Ticket in CNY ausgestellt und auch der CNY-Betrag der Kreditkarte belastet wurde, ist der Point of Sale seitens Finnair definitiv China.
 

asiaexplorer

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24.06.2020
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Wenn das Ticket in CNY ausgestellt und auch der CNY-Betrag der Kreditkarte belastet wurde, ist der Point of Sale seitens Finnair definitiv China.

Ok. Vielen Dank für die Info. Dann lohnt sich wohl der Aufwand nicht. Ich warte trotzdem noch kurz die Rückmeldung von der Kanzlei ab und werde dann, je nachdem, das Geld wohl abschreiben... Und nächstes Mal die Bedingungen wohl besser lesen.
 

rcs

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Mit anderen Worten: Für einen Flug PEK-HEL-FRA siehst Du also ganz klar eine Gerichtsbarkeit in Deutschland gegeben?