Flug um 2 Tage nach hinten verschoben

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gustav.gans

Neues Mitglied
25.09.2017
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Hallo erstmal!
Habe mich jetzt doch mal angemeldet, als langer "Mitleser" über Google-Suche, da ich nach einigen Recherchen zu meinem Fall jetzt doch noch ein paar Meinungen haben möchte.
Folgende Gegebenheiten:

Gebucht 12.11.2017
Flug MU780
Auckland nach Shanghai
Flug MU219
Shanghai nach Frankfurt
Ankunft 14.11.2017

Wurde mir jetzt verschoben auf:
14.11.2017
Flug MU780
Auckland nach Shanghai
Flug MU219
Shanghai nach Frankfurt
Ankunft 16.11.2017

Gleiche Abflugzeiten, gleiche Ankunftszeiten. Meine Recherche ergab, dass am 12.11.2017 der Flug MU780 weg ist, richtig?

Online findet man diverse Aussagen zu "Flug verspätet um xx Stunden" usw.! Auch zu Flug verschoben gibt es einige Aussagen. Allerdings habe ich nichts handfestes gefunden, wie ich mich verhalten soll in diesem Fall.

Meine Fragen in erster Linie sind:
1. Soll ich die Änderung bestätigen? ("Da es sich um eine wesentliche Änderung handelt, benötigt die Fluglinie Ihre Bestätigung.")
2. Habe ich eine Chance, dass mir jemand etwas für die 2 Tage zahlt? (Unterkunft, Verpflegung, verlängerter Mietwagen, Umbuchung Deutsche Bahn FRA-NBG was schon gebucht ist)


Wäre ganz toll, wenn mir jemand noch ein paar Tipps geben kann zu dem Fall. Die 2 Tage länger sind erstmal nicht das Problem für mich, aber wie soll ich mich denn jetzt verhalten bei so einem Fall?
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.975
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Grundsätzlich hast Du Anspruch auf Beförderung an den gebuchten Tagen/Uhrzeiten. Ob Dich MU oder das Reisebüro (klingt nach OTA?) umbucht ist dann wohl eine andere Frage.
Wenn Du der Buchungsänderung zustimmst wirst du aus meiner Sicht nichts bekommen, da du ja den Änderungen zustimmst.

Ich würde an deiner Stelle:

- der Änderung zustimmen, sofern egal für Dich (du wirst aber voraussichtlich nichts bekommen).
- auf Umbuchung auf eine andere Airline/Verbindung bestehen, dem gebe ich bei der Konstellation (aus vermutlich OTA und MU) auch geringe Chancen.

Hast Du evtl. schon eine Alternative herausgesucht?
 

gustav.gans

Neues Mitglied
25.09.2017
3
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Vielen Dank für die Einschätzung.
Buchung erfolgte über cheaptickets.de

Eine Alternative habe ich jetzt noch nicht gesucht, weil es ja zum Glück erstmal egal ist. Würde halt nur gern für die 2 Tage zumindest ein "Taschengeld" von MU oder wem auch immer mir holen. Hab aber auch gehört, dass MU eher so naja sein soll. War halt der Preis 520€ Hin/zurück Neusseland sehr verführerisch ;)

Wenn es eine Alternative Verbindung gibt, müssen die mir diese dann zu 100% bezahlen? Hab schon gelesen, dass wenn die Airline 14 Tage vor Flug so eine Änderung bringt, dass dann nichts gezahlt werden muss.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.975
1.829
Was das Recht sagt und die Realität bringen wird sind in dieser Konstellation zwei verschiedene Paar Schuhe.

Cheaptickets wird dir zwei Möglichkeiten einräumen:
- Buchung auf die neuen Flugzeiten ändern
- Buchung stornieren und Geld zurück (wenn du Glück hast)

MU wird garnichts machen und dich bei jeder Anfrage ans Reisebüro verweisen.

Wenn du die Änderung annimmst wird sich cheaptickets auf den Standpunkt stellen, du hättest zugestimmt und daher keine weiteren Ansprüche (würde ich auch als rechtlich OK ansehen).
Auch wenn du rein rechtlich mehr Möglichkeiten hättest, denke ich nicht, dass du sie in dieser Konstellation mit angebrachtem Zeitaufwand durchsetzen wirst können.

Schreib doch einfach cheaptickets mal was du gerne hättest und schau, was sie antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.975
1.829
Ja, erst mal das "Reisebüro".

Edit: du kannst natürlich auch mal MU kontaktieren, passieren kann ja nichts. Zu 99% verweisen die dich aber auf das Reisebüro/OTA.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.163
859
Vorweg: die EU Verordnung gilt hier nicht, da weder EU Airline noch Abflug aus EU.

Die Kombination aus OTA und Airline kann hier zum Problem, weil sich niemand angesprochen fuehlt bzw. die Bereitschaft zur Problemloesung gering sein duerfte.
Dennoch ist das OTA der erste Ansprechpartner.
 

Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Aber müsste nicht zumindest Anspruch auf die Unterkunft bestehen (Hotel)?
Wäre zumindest angebracht.
Wenn's Gustav nicht benötigt auch recht.