Flug vorverlegt, welche Rechte?

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
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Also um die Rechte die man hat wenn sich ein Flug verspätet weiss man ja Bescheid und die setzt ja im Zweifelsfall ein Dienstleister durch. Ich bin jetzt in der Situation das AY meine Flüge 4 Stunden vorverlegt hat, weil man sonst den Anschluss nicht mehr schafft, für mich wäre es ein riesiger Aufwand dies 4 Stunden eher am Airport zu sein, daher habe ich bei AY nach meinen Optionen gefragt, die Antwort Full Refund oder Umbuchung auf andere Termine mit Zuzahlung der Tarifdifferenz, nach meinem Verständnis müsste auch eine Umbuchung auf andere Tage drin sein - das wurde aber abgelehnt.

Zwei Fragen
1. Liege ich richtig?
2. Wie setzt man dann im Zweifelsfall die Umbuchung auf andere Termine durch?
 

olip

Erfahrenes Mitglied
04.01.2013
1.417
703
Darmstadt
Meines Erachtens hast Du Anspruch auf Umbuchung OHNE Tarifdifferenz, weil invol.
Wenn die Änderung weniger als 14 Tage vor Abflug kam, könntest Du die Kröte natürlich auch erstmal schlucken und die AY später auf € 600 verklagen.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.301
1.989
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Ich zitiere einmal die EU261/2004:
Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

(...)

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Die von vielen hier drinnen herbeigesehnte "Vollflexisierung" von Tickets durch Flugzeitenänderung gibt die VO aus meiner Sicht nicht her.
 
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Barracash

Erfahrenes Mitglied
27.07.2011
866
452
Neuenhain / FRA
Ich zitiere einmal die EU261/2004:

Die von vielen hier drinnen herbeigesehnte "Vollflexisierung" von Tickets durch Flugzeitenänderung gibt die VO aus meiner Sicht nicht her.
Als Laie gehe ich hier bei der Interpretation von physikalisch freien Plätzen in der selben Kabinenklasse aus. Im Endeffekt ist es ja unabhängig von der Y/C Buchungsklasse der selbe verfügbare Platz. Dass der Flug an einem anderen Tag teurer ist, kann ja nicht Schuld des Passagiers sein.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Gutes Timing (y)

Gerade heute dazu ein EuGH-Urteil zur Vorverlegung von Flügen.
Entscheidung schon da - im Sinne der Fluggäste. Gleiche Rechte wie bei Annulierung. Ab 1 Std. solltest Du auch Recht auf Ausgleichszahlung haben.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.320
9.146
BRU
Also bei 4h stellt sich ja auch immer die Frage, ob das wirklich eine "Vorverlegung" bzw. "Zeitenänderung" ist (also gleiche Flugnummer, aber 4h früher) oder nicht der ursprüngliche Flug gestrichen / die Zeiten so geändert, dass MCT unterschritten (sprich: die gebuchte Verbindung damit weggefallen) und man auf einen früheren Flug umgebucht wurde.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.609
5.855
Ich hatte im Sommer einen ähnlichen Fall (da hat mir EW einen Flug ca. 3,5 Stunden vorgezogen), da hieß es größtenteils, dass das einfach Pech wäre.
 

olip

Erfahrenes Mitglied
04.01.2013
1.417
703
Darmstadt
Ich hatte im Sommer einen ähnlichen Fall (da hat mir EW einen Flug ca. 3,5 Stunden vorgezogen), da hieß es größtenteils, dass das einfach Pech wäre.
Das ist ja noch nicht verjährt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Also bei 4h stellt sich ja auch immer die Frage, ob das wirklich eine "Vorverlegung" bzw. "Zeitenänderung" ist (also gleiche Flugnummer, aber 4h früher) oder nicht der ursprüngliche Flug gestrichen / die Zeiten so geändert, dass MCT unterschritten (sprich: die gebuchte Verbindung damit weggefallen) und man auf einen früheren Flug umgebucht wurde.
Macht das denn rechtlich einen Unterschied?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.320
9.146
BRU
Das ist ja noch nicht verjährt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Macht das denn rechtlich einen Unterschied?
War es nicht so, dass Du bei Flugstreichung grundsätzlich die Rechte der EU-Verordnung hattest? Und Dir etwa bei Streichung weniger als eine Woche vor Abflugdatum auch die Ausgleichszahlung zustand, sofern keine Ersatzbeförderung mit Abflug höchstens 1h früher bzw. Ankunft höchstens 2h später angeboten wird?

Während der Fall der "Zeitenänderung" offensichtlich nicht so eindeutig war (sonst wäre dieser Fall ja nicht dem EuGH vorgelegt worden). Aber mit diesem Urteil jetzt klargestellt. Letztendlich auch konsequent, denn für den Kunden macht es keinen Unterschied, ob er jetzt 2h früher fliegen soll, weil die Airline den Flugplan geändert hat oder weil sie den gebuchten Flug gestrichen und den Kunden auf einen 2h früheren umgebucht hat.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Also bei 4h stellt sich ja auch immer die Frage, ob das wirklich eine "Vorverlegung" bzw. "Zeitenänderung" ist (also gleiche Flugnummer, aber 4h früher) oder nicht der ursprüngliche Flug gestrichen / die Zeiten so geändert, dass MCT unterschritten (sprich: die gebuchte Verbindung damit weggefallen) und man auf einen früheren Flug umgebucht wurde.
Das ist hier der Fall.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Ein um mehr als eine Stunde vorverlegter Flug gilt als annulliert. Urteil EuGH.

Tja das Problem hat sich heute sozusagen überholt, erst das Urteil das mir genutzt hätte, dann die Thais die Test&Go beendet haben, ich aber bereits einen Thaipass mit diesem Flug habe - Catch22. Entweder 5 Wochen Urlaub in Siam, oder einen Flug der mir passt in ferner Zukunft.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.219
850
die Antwort Full Refund oder Umbuchung auf andere Termine mit Zuzahlung der Tarifdifferenz, nach meinem Verständnis müsste auch eine Umbuchung auf andere Tage drin sein - das wurde aber abgelehnt.

Zwei Fragen
1. Liege ich richtig?
2. Wie setzt man dann im Zweifelsfall die Umbuchung auf andere Termine durch?
Um es noch mal zusammen zu fassen:

1. Ja, ist spätestens seit dem Urteil jetzt glasklar. Es müssen freie Plätze verfügbar sein in gleicher Klasse (also Eco=Eco, die interne Buchungsklasse der Airlines interessiert nicht). Und Umbuchung auf Fremdairline geht nur auf dem nächstmöglichen Flug, nicht auf andere Tage, außer das wäre der nächstmögliche Flug.

2. Du machst von Deiner Wahlmöglichkeit gebrauch und forderst mit Fristsetzung schriftlich die unentgeltliche Umbuchung. Erfolgt diese nicht oder wird abgelehnt (obwohl verfügbar und entsprechend der EU Richtlinie), buchst du selber und klagst die Kosten ein.