Flugausfall bei LH: Entschädigung + Ersatzbeförderung?

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iYassin

Neues Mitglied
13.08.2018
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Hallo Forum!

Ich habe eine Frage zu einem Flugausfall bei LH, Flug LH290 am 02.07.22. Der Flug wurde am Gate in FRA gecancelled (ohne Angabe von Gründen), es war keine Maschine da - angeblich sollte es dann eine Mail geben bzgl. der Stornierung, die kam aber nie. Auch ansonsten wurde vom Personal nichts angeboten, kein Hotel mit Ersatzflug o.ä., am Ende ist es auf eine Reise nach BLQ per Zug hinausgelaufen, selbst organisiert. Ich möchte mich jetzt gern mal an die Anforderung der Entschädigung etc. setzen.

Interessant ist, dass der Flug auf Flightradar24 etc. als durchgeführt und auf die MInute pünktlich angezeigt wird. Aber ich nehme mal an, dass das kein Problem sein sollte, schließlich sollte LH ja wissen, dass keine Passagiere an Bord gelassen wurden.

Sehe ich das richtig, dass hier Anspruch auf die Entschädigung nach der EU-Verordnung (also 250€) besteht und zusätzlich entweder die Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Erstattung der Zugtickets? Letztere waren teurer als das Flugticket, von daher wäre das der bessere Weg.
Und falls ja, ich habe eine Website für den Antrag für die Entschädigung gefunden sowie den Hinweis, dass man das Ticket unter "Meine Buchungen" erstatten lassen kann. Aber wo kann man die Zugtickets einreichen? Gibt es da eine Mailadresse?

Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps und viele Grüße :)
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
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job314

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12.08.2022
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War bei uns vor einiger Zeit genau das gleiche nur bei EW. Haben da es vor Ort keinerlei Hilfe und Infos gab, auch die Heimreise selbst organisiert.
Einfach alles via Mail / Kontaktformular einreichen also die Entschädigung sowie alle Mehrkosten. (Verpflegung am Flughafen vor Ort, Kosten für den Rückflug + Heimreise in Deutschland via DB)
Hat ca 4 Wochen gedauert dann war alles auf dem Konto.
 
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iYassin

Neues Mitglied
13.08.2018
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Danke Euch allen! Dann werde ich das mal zusammenschreiben und über das Kontaktformular einreichen.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
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DTM
Der Ratschlag, keine Kontaktformulare zu nutzen, gilt wohl auch fürs Leben außerhalb der Geltendmachung von Fluggastrechten.
Eine E-Mail-Konversation lässt sich im Nachhinein einfacher nachweisen, als wenn ein Kontaktformular-Text im Nirgendwo verschwindet.
Ich schreibe, wann immer möglich, eine E-Mail. So ist es auch einfacher selbst den Überblick zu behalten.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Prinzipiell meine Meinung, es gibt aber Kontaktformulare die die sofort eine Eingansbestätigungs-e-Mail (mit der Originalmessage) schicken, so dass zumindest volle Verfolgbarkeit gegeben ist. Beim MVV zum Beispiel (Anfrage bezüglich Akzeptanz meiner hiesigen Monatskarte als 9 Euro Ticket in München)

Spam sei Dank zwingen einen leider die meisten inzwischen zu Kontaktformularen... Niemand gibt gerne e-mail Adressen preis.

Wenn du eine e-mail schickst, setz gleich noch das LBA in Kopie (fluggastrechte@lba.de)
Und beschwer dich gleich noch offiziell, immerhin hat die LH die ihr obliegenden Pflichten nicht erfüllt, was vom LBA sanktioniert werden kann. Naja, könnte...
Aber 100.000 Beschwerden werden irgendwann vielleicht doch was bewirken.
 
Zuletzt bearbeitet:

red_travels

Reisender
16.09.2016
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www.red-travels.com
Spam sei Dank zwingen einen leider die meisten inzwischen zu Kontaktformularen... Niemand gibt gerne e-mail Adressen preis.

in jedem Impressum sollte eine E-Mailadresse drinstehen. Ansonsten per Einschreiben Rückschein, die Airline müsste dir auch erstmal beweisen, dass du nicht nur ein leeres Blatt hingeschickt hast, daher immer eine Kopie vom Schreiben inkl. Unterschrift anfertigen und unter Zeugen absenden

die meisten Kontaktformulare bestätigen nur den Eingang ohne den O-Text.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Sag ich ja, die relevanten e-mail Adressen sind üblicherweise nicht auf der Homepage.
Mit voller Absicht. Jede kleine Hürde hilft, Anspruchsberechtigte Kunden abzuwimmeln.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
26.249
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Sag ich ja, die relevanten e-mail Adressen sind üblicherweise nicht auf der Homepage.
Mit voller Absicht. Jede kleine Hürde hilft, Anspruchsberechtigte Kunden abzuwimmeln.

als Kunde nimmst du die erstbeste Mail, die du finden kannst, erfolgt keine Reaktion vielleicht noch ein Einschreiben hinterher, ansonsten zum Anwalt. Wo steht in der Richtlinie, dass ich mir als Kunde die Mühe machen muss, stundenlang nach der richtigen E-Mail zu forschen?
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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Aber auf den Kärtchen, die am Flughafen verteilt werden.

Emails haben halt den Nachteil das jemand sie lesen muss um einsortieren zu können, was der Schreiber überhaupt will. Das Formular sortiert die Anfrage richtig ein und spart diesen Schritt.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
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DTM
Sag ich ja, die relevanten e-mail Adressen sind üblicherweise nicht auf der Homepage.
Mit voller Absicht. Jede kleine Hürde hilft, Anspruchsberechtigte Kunden abzuwimmeln.
Es ist mMn die Aufgabe des kontaktierten Unternehmens, die E-Mail dann intern an die zuständige Stelle weiterzuleiten. So sollte es eigentlich ablaufen, auch wenn dies natürlich nicht immer erfolgt.
Ich bevorzuge definitiv die Kontaktaufnahme per E-Mail, auch wenn viele Unternehmen dies nicht wünschen, den Zugang zu E-Mailadressen erschweren und auf Kontaktmöglichkeiten mittels Kontaktformular verweisen.
 

xxFranziska

Neues Mitglied
31.08.2022
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Wir hatten ein ähnliches Problem mit Lufthansa - Flugverspätung von 10h nach Dubai.
Lufthansa stellte sich bei aller Kontaktaufnahme taub (per Kontaktformular, Email, etc.). Erst nach dem Einschalten einer Schlichtungsstelle kam Bewegung in die Sache und nach 6 Monaten ohne vorherige Kommunikation kam die Entschädigung aufs Konto.

Fazit: Hartnäckig bleiben und jeden Monat eine Erinnerunsemail hinschicken, bis die Schlichtungsstelle eingreift.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
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DTM
Fazit: Hartnäckig bleiben und jeden Monat eine Erinnerunsemail hinschicken, bis die Schlichtungsstelle eingreift.
Der deutsche Bürger ist viel zu geduldig.
E-Mail mit Zahlungsfrist binnen 14 Tagen (meinetwegen 21 Tagen, wenn man etwas Gnade walten lassen möchte).
Sollte keine angemessene Reaktion erfolgen, geht die Angelegenheit direkt zum Fachanwalt für Reiserecht.
Mittlerweile weiß ja hier jeder, dass RA @kexbox das Mandat dann ggf. gerne übernimmt.
Mir lässt auch niemand 6 Monate Zeit, um eine Forderung zu bezahlen.
 

xxFranziska

Neues Mitglied
31.08.2022
4
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Der deutsche Bürger ist viel zu geduldig.
E-Mail mit Zahlungsfrist binnen 14 Tagen (meinetwegen 21 Tagen, wenn man etwas Gnade walten lassen möchte).
Sollte keine angemessene Reaktion erfolgen, geht die Angelegenheit direkt zum Fachanwalt für Reiserecht.
Mittlerweile weiß ja hier jeder, dass RA @kexbox das Mandat dann ggf. gerne übernimmt.
Mir lässt auch niemand 6 Monate Zeit, um eine Forderung zu bezahlen.
Da gebe ich dir natürlich Recht - aber falls man keine Rechtsschutz hat, lohnt sich Geduld und Hartnäckigkeit. Mir wäre es auch lieber, LH hätte nach 2-3 Wochen gezahlt.
 
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xxFranziska

Neues Mitglied
31.08.2022
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Ganz genau, bei den Beträgen lässt man den Rechtsschutz gerne auch mal außen vor und nutzt den, wenn es um große Beträge geht
Ist Eure Empfehlung, dann auf Geduld zu vertrauen oder privat den Fachanwalt einzuschalten? Falls letzteres, habt ihr hierfür eine ungefähre Kostenprognose? Zunächst gehe ich davon aus, dass der Rechtsanwalt ein einfacheres Musterschreiben aufsetzt - aber selbst der Schritt muss leider bezahlt werden. Danke!
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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1.818
Da gebe ich dir natürlich Recht - aber falls man keine Rechtsschutz hat, lohnt sich Geduld und Hartnäckigkeit. Mir wäre es auch lieber, LH hätte nach 2-3 Wochen gezahlt.
Ne der Klageweg ist nicht Rechtschutzabhängig. Ich habe mir bei meinem bisher einzigen Fall vorher sagen lassen, was mich der Spass kosten könnte, wenn es schief geht und dann eine persönliche Risikoabwägung getroffen. Im Endeffekt hat die Flugesellschaft alles bezahlen müssen und sie haben es bis zur Kalgeerhebung rausgezögert. Hat mir der RA aber schon bei Kontaktaufnahme prognostiziert.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
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HAM, LBC
Ist Eure Empfehlung, dann auf Geduld zu vertrauen oder privat den Fachanwalt einzuschalten? Falls letzteres, habt ihr hierfür eine ungefähre Kostenprognose? Zunächst gehe ich davon aus, dass der Rechtsanwalt ein einfacheres Musterschreiben aufsetzt - aber selbst der Schritt muss leider bezahlt werden. Danke!
Die Themen "Geduld" und "Vertrauen" gehen einzig und allein auf Deine Kappe. Zu den Kosten hast Du ja bereits eine konkrete Expertenmeinung...