Fluggastrechte - Umbuchung auf andere Airline möglich?

ANZEIGE

PLS

Reguläres Mitglied
03.01.2019
97
13
ANZEIGE
Hallo,

meine Situation:
Ich habe eine Flugbuchung (Hin- und Rückflug in einer Buchung, jeweils Direktverbindungen, Kurzstrecke) für Dezember für 2 Personen bei EW. Hinflug sollte ursprünglich um 6:35 Uhr gehen, der Flug wurde nun storniert und Umbuchung auf 17:30 Uhr bei EW am selben Tag. Rückflug unverändert.

Das ist uns viel zu spät. Es gibt einen AF Flug um 6:05 Uhr. Muss mich EW auf diesen Umbuchen wenn ich das wünsche und wie gehe ich am besten vor?

Danke!
LG
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.755
3.999
Das ist uns viel zu spät. Es gibt einen AF Flug um 6:05 Uhr. Muss mich EW auf diesen Umbuchen wenn ich das wünsche und wie gehe ich am besten vor?

- Sie müssen auch auf eine andere Airline umbuchen
- Sie machen das nicht gerne bzw. gar nicht. BA ist da großzügiger, die Buchen bei Streichungen meist auch auf LH um.
- Der Ersatzflug sollte nicht früher als die gebuchte Verbindung gehen. Ist beknackt aber hat mit der Auslegung des Gesetzestexts zu tun.
- Bei EW wird das auf eine Klage rauslaufen. Daher ist es wichtig, das im Detail richtig abzuwickeln. (Aufforderung zur Ersatzbeförderung, Anwalt, Buchung eines passenden Fluges).

Es gibt hier im Forum den User @kexbox. Der ist Fachanwalt für derartige Dinge.
 

PLS

Reguläres Mitglied
03.01.2019
97
13

Das war ja der falsche Thread, wusste nicht, dass Reiserecht hier diskutiert wird. (Antwort kam da übrigens auch (noch) keine.) Sorry!

- Sie müssen auch auf eine andere Airline umbuchen
- Sie machen das nicht gerne bzw. gar nicht. BA ist da großzügiger, die Buchen bei Streichungen meist auch auf LH um.
- Der Ersatzflug sollte nicht früher als die gebuchte Verbindung gehen. Ist beknackt aber hat mit der Auslegung des Gesetzestexts zu tun.
- Bei EW wird das auf eine Klage rauslaufen. Daher ist es wichtig, das im Detail richtig abzuwickeln. (Aufforderung zur Ersatzbeförderung, Anwalt, Buchung eines passenden Fluges).

Es gibt hier im Forum den User @kexbox. Der ist Fachanwalt für derartige Dinge.

Danke! Der dritte Punkt schließt also meinen gewünschten AF-Flug aus? Dann kann ich eigentlich direkt die Erstattung beantragen, da es keine andere Direktverbindung gibt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Von wo bis wo soll es gehen?
HAM-CDG (ORY wäre auch ok)
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
- Sie müssen auch auf eine andere Airline umbuchen
- Sie machen das nicht gerne bzw. gar nicht. BA ist da großzügiger, die Buchen bei Streichungen meist auch auf LH um.
- Der Ersatzflug sollte nicht früher als die gebuchte Verbindung gehen. Ist beknackt aber hat mit der Auslegung des Gesetzestexts zu tun.
- Bei EW wird das auf eine Klage rauslaufen. Daher ist es wichtig, das im Detail richtig abzuwickeln. (Aufforderung zur Ersatzbeförderung, Anwalt, Buchung eines passenden Fluges).

Es gibt hier im Forum den User @kexbox. Der ist Fachanwalt für derartige Dinge.

zu 90% Zustimmung !
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Klage scheitert, nur weil der AF Ersatzflug ein paar Minuten vor dem annullierten Flug losging.


Dann kann ich eigentlich direkt die Erstattung beantragen, da es keine andere Direktverbindung gibt.
Damit würdest Du EW voll auf dem Leim gehen.