Fluglinien dürfen keine Stornogebühr verlangen

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.716
49
CDG/MUC
Interessante Entscheidung. Das war aber auch eine komische Nummer von Air Berlin, insbesondere mit diesen "Mikrosteuern". Haben sie durchaus verdient da mal auf den Deckel zu bekommen :)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.101
1.718
Interessante Entscheidung. Das war aber auch eine komische Nummer von Air Berlin, insbesondere mit diesen "Mikrosteuern". Haben sie durchaus verdient da mal auf den Deckel zu bekommen :)

altes Thema: bei den "günstig"-Angeboten wollen die einer Erstattung möglichst aus dem Weg gehen und bauen zig Hürden ein, dem es dem Kunden unattraktiv macht, überhaupt was zu fordern: wenn man 10€ erstattet bekommt, sagt mancher: vergiss es....
 

boarding

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10.01.2012
7.262
0
MUC
Wird effektiv nicht viel ändern, so lange es keine darauf basierende Gesetzesformulierung gibt. Heißt zu früh gefreut.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.017
634
.de
Genauso weitreichend finde ich die zweite Entscheidung:

Darüber hinaus untersagten die Richter der Fluggesellschaft, den Anteil der Steuern und Gebühren am Ticketpreis zu niedrig auszuweisen. Air Berlin hatte auf der Internetseite für einen Flug von Berlin nach Frankfurt am Main lediglich Steuern und Gebühren in Höhe von 1 beziehungsweise 3 Euro angegeben. Mit der Realität hatte das nichts zu tun: Allein schon das Passagierentgelt des Frankfurter Flughafens belief sich im Regelfall auf 14,70 Euro pro Person.

Das würde heißen: Aktionspreise, die unterhalb der real anfallenden Steuern und Gebühren liegen, wären adé.
Um nur so ein Beispiel zu nennen, bei 4U fallen real ca 36 EUR bei TXL-Abflügen an, das liegt oberhalb deren Einstiegspreises (33 EUR).
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Die Argumentation des Richters,

Zitat "....Eine Fluggesellschaft ist deshalb ohnehin verpflichtet, eine Stornierung entgegenzunehmen und abzuwickeln...."

also, das man alles, wozu man gesetzlich verpflichtet ist, diese Verpflichtung auch kostenlos für den Kunden erbringen muss, halte ich für weltfremd. Ist vielleicht im Sozialismus so.

Beispielsweise ist ja auch der Richter selber "ohnehin verpflichtet", sein Urteil abzugeben und trotzdem kassiert er eine Gebühr dafür von seiner Kundschaft.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.101
1.718
Die Argumentation des Richters,

Zitat "....Eine Fluggesellschaft ist deshalb ohnehin verpflichtet, eine Stornierung entgegenzunehmen und abzuwickeln...."

also, das man alles, wozu man gesetzlich verpflichtet ist, diese Verpflichtung auch kostenlos für den Kunden erbringen muss, halte ich für weltfremd. Ist vielleicht im Sozialismus so.

Beispielsweise ist ja auch der Richter selber "ohnehin verpflichtet", sein Urteil abzugeben und trotzdem kassiert er eine Gebühr dafür von seiner Kundschaft.

Sozialismus hast du irgendwie falsch verstanden
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
also, das man alles, wozu man gesetzlich verpflichtet ist, diese Verpflichtung auch kostenlos für den Kunden erbringen muss, halte ich für weltfremd.

Wurde Dir im Zusammenhang mit der Kündigung eines Vertrages (Abo, Miete, Strom, Telefon etc.) schon einmal ein Entgelt für die Entgegennahme und Bearbeitung der Kündigung berechnet?

Es gibt relativ wenige Bereiche - und zwar meines Erachtens vor allem Banken und Beförderungsverträge -, in denen, platt gesagt, für jeden Handschlag kassiert wird. Das wird sich ändern bzw. hat bereits begonnen. Thematisch andere Baustelle, aber im Banksektor ist schon das Entgelt für die Bearbeitung einer Drittschuldnererklärung nach Zustellung einer Pfändung an die Bank gekippt worden (und zwar in dem Fall explizit mit der Begründung, dass für eine gesetzliche Verpflichtung [der Bank als Drittschuldnerin zur Abgabe dieser Erklärung] keine Vergütung verlangt werden kann), aktuell hat es das Bearbeitungsentgelt für Verbraucherdarlehen erwischt.
 
F

feb

Guest
Na und? Meinst das interessiert die Airlines? Schau dir mal die Banken an, die ignorieren BGH Urteile :)

Also die Verbandsklagen sind wahrlich nicht mein Spezialgebiet, aber: Du meist ernstlich, dass AB für jeden Verstossfall hier TEUR 250 riskiert bzw. auf den Tisch legt, falls das Urteil rechtskräftig wird???

Ich denke, du spricht bei den Banken, die BGH- Urteile ignorieren, Individualprozzesse an. Die Urteile solcher Prozesse wirken tatsächlich nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits.....

Für interessierte hier ein Link zum Urteil: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Air_Berlin_KG_Berlin_5_U_2_12.pdf
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Also die Verbandsklagen sind wahrlich nicht mein Spezialgebiet, aber: Du meist ernstlich, dass AB für jeden Verstossfall hier TEUR 250 riskiert bzw. auf den Tisch legt, falls das Urteil rechtskräftig wird???

Ich denke, du spricht bei den Banken, die BGH- Urteile ignorieren, Individualprozzesse an. Die Urteile solcher Prozesse wirken tatsächlich nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits.....

Für interessierte hier ein Link zum Urteil: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Air_Berlin_KG_Berlin_5_U_2_12.pdf

Der BGH hat in einem Urteil (Verbraucherzentrale oder so - kein Einzelurteil) entschieden das Banken für die Nichtausführung von Lastschriften/Überweisungen keine Gebühren verlangen dürfen - die Banken haben es weiter gemacht - selber erlebt (war so ca. 2002), als ich die Bank darauf angesprochen habe war die Antwort: "Verklagen sie uns doch".
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.101
1.718
also wenn die Dienstleister das effektiv umsonst machen müssen, kann ich eine Stornogebühr verstehen - was die Airlines aber machen ist ja Monate im voraus zu kassieren, dann bei Storno sagen "ja das ist alles nicht stornierbar, die YQ auch nicht, also dann bleibt noch 15€ für Sie" - und genau hier liegt das Problem: allein durch das Storno verdienen die Airlines ja sowieso: am reinen Ticketpreis, den sie nicht erstatten wollen und an einer unscheinbaren YQ, die ja nur dann zum Ticket gehört, wenn man das Ticket kauft.

Stornogebühr ist keine Aufwandsentschädigung, sondern eine Abschreckgebühr - und das gehört zu Recht verboten!
 
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Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Wundert mich etwas, dass das hier jetzt so ein großes Thema ist. Immerhin gab es dieses Urteil durch das LG Berlin bereits 2011 und wurde jetzt offensichtlich durch ein Kammergericht bestätigt. Durch wieviele Instanzen kann denn Air Berlin denn jetzt noch, ehe da mal was endgültiges rauskommt? Wenn ich mich recht entsinne, wurde in der Sache 2012 oder 2013 auch schon ähnlich gegen die Lufthansa entschieden. Nicht, dass es die Fluggesellschaften beeindrucken würde...

Gruß,
Euphiletos
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das Kammergericht ist sozusagen das Oberlandesgericht in Berlin. Es hat die Revision zum BGH in dieser Sache nicht zugelassen, weil es sich ganz auf der sicheren Seite wähnt. In Anbetracht der Bedeutung der Gebührenfrage wäre ich aber nicht überrascht, wenn AB mit der sog. Nichtzulassungsbeschwerde doch nach Karlsruhe ziehen würde. Von dort kommt dann entweder ein Einzeiler zurück ("Allesch rischtisch!") oder es wird nochmal groß ein Fass aufgemacht, um bundesweit für die Praxis Klarheit im Grundsätzlichen zu schaffen.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.101
1.718
oder es wird nochmal groß ein Fass aufgemacht, um bundesweit für die Praxis Klarheit im Grundsätzlichen zu schaffen.

Ganhzeitlich Klarheit zu schaffen ist leider oft nicht des Richters Ziel, stattdessen wird Einzelfall für Einzelfall entschieden - wer klagt denn schon wegen 15€? Auf dieses Rechtsverständnis setzen Airlines und andere unseriös arbeitende Firmen ganz gezielt. Leider in unserer Republik der Normalfall.....
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
3.005
52
Müsste sich daraus sich nicht analog die Nichtigkeit der 15€ Bearbeitungsgebühr ableiten lassen bei Tickets der DB?