Ohhhhh da graust es mich ja, wenn ich das alles lesen muss.
1.) Laborleistungen für Zahntechnik haben keinen Faktor. Des weiteren muss zwischen der BEB und der BEL unterschieden werden.
( Private oder gesetzliche Leistungen)
2.) Es gibt kein ( konkretes) Verhältnis von Laborpreisen und Preisen für zahnmedizinische Leistungen.
3.) Zahntechnische Leistungen werden im gesetzlichen Bereich mit festen Summen Berechnet, im privaten Bereich kann und soll ein Labor mit Stundensätzen kalkulieren und daraus Preise errechnen.
Diese preise wiederum sollen entsprechend der Qualität berechnet werden.
4.) Zahnmedizinisch darf NICHT unter 1,0 abgerechnet werden, 2,3 stellt den durschnittlichen Fall und Qualität dar , darüber kann im prinzip bis 15 Fach berechnet werden.
Es gibt ein Urteil vom BGH, das besagt, dass alles was nicht offensichtlich SITTENWIDRIG ist berechnet werden darf. In Realiter ist häufig bei 3,5 schluss und in seltenen Fällen auch mal 5-6 fach, wenn die Umstände es wiedergeben.