AB: Flugzeitenänderung

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nw52

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
815
141
Nähe FKB
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Ich weiß nicht, ob es dazu schon einen Thread gibt bzgl. Flugänderungen bei AB.
Also die haben jetzt aus einem Nonstopflug STR-AGP um 7:35 Uhr eine Verbindung über PMI gemacht, die um 11:35 in STR startet. Dadurch bin ich 6,5 Stunden später am Zielort. Habe ich da irgendwelche Möglichkeiten? Erstattung, Umbuchung o.Ä? Mir entsteht schließlich ein Nachteil durch die spätere Ankunft.
In dem Dokument von AB steht nichts diesbezüglich.
 
Zuletzt bearbeitet:

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
Ruf erst einmal bei AB an und frage nach einer Umbuchung. Am besten suchst Du selber mal nach einer Alternative, die Dir besser passen würde. Dann kannst Du um Umbuchung auf diese Verbindung bitten. Erstattung sollte auch möglich sein, wenn Du mit dem Flug und den gebotenen Alternativen nichts mehr anfangen kannst.
 

nw52

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
815
141
Nähe FKB
Ruf erst einmal bei AB an und frage nach einer Umbuchung. Am besten suchst Du selber mal nach einer Alternative, die Dir besser passen würde. Dann kannst Du um Umbuchung auf diese Verbindung bitten. Erstattung sollte auch möglich sein, wenn Du mit dem Flug und den gebotenen Alternativen nichts mehr anfangen kannst.
Muss ich das begründen, dass ich mit den Zeiten "nichts anfangen" kann? Denn es ist einfach nur Privatreise, habe keinen Termin oder so. Wäre nur einfach gerne länger vor Ort.
Alternativen wären LX über ZRH mit Ankunft 12:30 Uhr oder 4U nonstop (12:55Uhr). Hat die Airline da eigentlich eine Verpflichtung oder ist das dann Kulanz.
Es sind noch mehr als 2 Wochen bis zum Abflug.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.055
2.148
Alternativairlines bucht AB nicht ein. Das geht nur, wenn du die Alternative selbst buchst und dir die Kosten erstatten lässt (mittels Klage).

Wenn du allerdings AB tierisch nervst (bzgl. "Ich hätte gerne die Alternative auf Germanwings ohne wenn und aber"), bekommst du irgendwann i.d.R. einen 50 Euro Gutschein für eine Folgebuchung auf airberlin. Das kann sich ja auch lohnen... ;)
 
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tiiimooo

Erfahrenes Mitglied
26.12.2012
391
0
Anrufen und sagen, dass du nicht über PMI fliegen möchtest, sondern über DUS. Abflug STR 6:40 Ankunft AGP 12:25

Freitags und Sonntags wird die Strecke direkt geflogen. Lass dir eventuell 1 Nacht Hotelkosten erstatten. Ab April wird zusätzlich Mittwochs geflogen
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Anrufen und sagen, dass du nicht über PMI fliegen möchtest, sondern über DUS. Abflug STR 6:40 Ankunft AGP 12:25

Freitags und Sonntags wird die Strecke direkt geflogen. Lass dir eventuell 1 Nacht Hotelkosten erstatten. Ab April wird zusätzlich Mittwochs geflogen

Vielleicht sollte man erst einmal wissen, wann der OP beabsichtigt zu fliegen. Wenn das in >14 Tagen ist wird da nämlich ziemlich sicher weder irgendwas erstattet noch umgebucht :rolleyes:
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.016
634
.de
Ich weiß nicht, ob es dazu schon einen Thread gibt bzgl. Flugänderungen bei AB.
Also die haben jetzt aus einem Nonstopflug STR-AGP um 7:35 Uhr eine Verbindung über PMI gemacht, die um 11:35 in STR startet. Dadurch bin ich 6,5 Stunden später am Zielort. Habe ich da irgendwelche Möglichkeiten? Erstattung, Umbuchung o.Ä? Mir entsteht schließlich ein Nachteil durch die spätere Ankunft.
In dem Dokument von AB steht nichts diesbezüglich.

Wenn Du AB anrufst, werden sie Dir andere Alternativen (mit AB) anbieten, wenn auch die Dir nicht passen, musst Du sofort wissen warum. Dann werden die den Flug ausbuchen und voll erstatten.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.449
153
AMS/RTM
Bitte hört doch endlich auf, bei Flugzeitenänderungen ständig diese 2-Wochen-Regel ins Spiel zu bringen.
Ich denke, dem OP geht es hier nicht um irgendwelche Ausgleichszahlungen, sondern darum, zu seinen gebuchten Flugzeit auch wirklich zu fliegen (und nicht einen halben Tag später).
 
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Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Bitte hört doch endlich auf, bei Flugzeitenänderungen ständig diese 2-Wochen-Regel ins Spiel zu bringen.
Ich denke, dem OP geht es hier nicht um irgendwelche Ausgleichszahlungen, sondern darum, zu seinen gebuchten Flugzeit auch wirklich zu fliegen (und nicht einen halben Tag später).

Und was schlängst Du nun vor, wie dem OP zu helfen ist? Ich bezweifle, dass Air Berlin sich vom OP bewegen lässt, den Flug wieder auf die ursprünglich gebuchte Zeit zu legen :confused:
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Alternativairlines bucht AB nicht ein. Das geht nur, wenn du die Alternative selbst buchst und dir die Kosten erstatten lässt (mittels Klage).

Das stimmt so pauschal nicht, wurde selbst schon 2 x auf LH und einmal auf OS umgebucht, allerdings waren dies auch jeweils kurzfristig notwendig gewordene Umbuchungen, deren Notwendigkeit AB klar durch eigene Fehler zu verantworten hatte.

Da der Fragesteller sich offenbar bei AB nicht so auskennt vermute ich, dass er dort auch keinen relev. Status hat, d.h. es bleibt ihm nur der allgem. Kundenservice, mit allen diesbzgl. Chancen und Risiken.

Eine Umbuchung innerhalb der AB-Welt sollte dennoch drin sein, wenn der Alternativflug bzw. kein Segment daraus nicht schon sehr stark gebucht bzw. teuer sein sollte. Anders formuliert: Statuslos gibt es auch in solch einer Situation keineswegs ein Flexticket für eine AB-Alternativroute, wenn der Fragesteller z.B. nur im Just-Fly gebucht hätte.

Evtl. kann auch - bei entspr. Interesse des Kunden - auch eine Umbuchung auf eine andere Destination in der Region sinnvoll sein, je anchdem wohin es am Ende gehen soll bzw. ob andere Reisebestandteile (unterkunft) schon fix sind.

Es bleibt: Ggf. mehrfach anrufen bzw. auflegen, wenn man mit einem MA der Hotline nicht klar kommt, oder um Verbindung zum Supervisor bitten.

Leider bieten die Infos des Fragestellers keine hinreichendes Infos (insbes. zu BK, Preis [grob] & Tag des Fluges) um eine genauere Einschätzung tätigen zu können. Klar hat er aber keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung(en), wohl aber natürlich auf kostenfreien Storno und Rückzahlung des Flugpreises (sofern beides auf einem Ticket bzw. bei AB gebucht gilt dies dann natürlich auch für den Rückflug).
 

nw52

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
815
141
Nähe FKB
Bitte hört doch endlich auf, bei Flugzeitenänderungen ständig diese 2-Wochen-Regel ins Spiel zu bringen.
Ich denke, dem OP geht es hier nicht um irgendwelche Ausgleichszahlungen, sondern darum, zu seinen gebuchten Flugzeit auch wirklich zu fliegen (und nicht einen halben Tag später).
Genau das ist eigentlich mein Hauptanliegen, zu der Zeit anzukommen, die ursprünglich vorgesehen war, weil das ein Hauptbuchungsgrund war.
Habe ich nun einen Rechtsanspruch auf eine Erstattung oder Umbuchung (meinetwegen nur auf AB)? Das geht aus den Antworten nicht so klar hervor, wäre aber bei der Argumentationmit AB wichtig zu wissen.
 

Frequent_Flyer

Erfahrenes Mitglied
10.03.2012
2.011
163
BER
Genau das ist eigentlich mein Hauptanliegen, zu der Zeit anzukommen, die ursprünglich vorgesehen war, weil das ein Hauptbuchungsgrund war.
Habe ich nun einen Rechtsanspruch auf eine Erstattung oder Umbuchung (meinetwegen nur auf AB)? Das geht aus den Antworten nicht so klar hervor, wäre aber bei der Argumentationmit AB wichtig zu wissen.

Kurz und knapp: Ja.