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Laut diesem Artikel wurde am Flughafen Linz versucht, vor Ort bei einer Ryanair-Maschine eine nicht bezahlte Entschädigung zu vollstrecken.
ORF OÖ
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Das klappt auch sonstwo in Europa und auch anderswo.Ob die Maschine jemals wieder österreichischen Boden berühren wird![]()
Richtig so.![]()
Anwälte pfänden Ryanair-Flugzeug wegen 355 Euro
Die Besatzung eines Ryanair-Flugs staunt nicht schlecht, als plötzlich der Gerichtsvollzieher auftaucht. Die Airline schuldet einer Reisenden einen niedrigen dreistelligen Betrag. Daraufhin wird die Boeing gepfändet.www.n-tv.de
etwas ausführlicher hier
Das sehe ich auch so. Für den Gläubiger kann das im Übrigen teuer werden, denn ich bin mir nicht sicher, dass die Maschine Ryanair gehört. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entweder geleast oder an eine Bank sicherungsübereignet. Auch in Deutschland könnte man das Flugzeug pfänden, weil es da nur auf die sogenannten Besitzverhältnisse ankommt (aka "für wen fliegt das Flugzeug") und nicht auf die Eigentumsverhältnisse (aka "wer ist Eigentümer des Flugzeugs"). Der Eigentümer kann dann erfolgreich Rechtsmittel einlegen, die Kosten trägt der vollstreckende Gläubiger. Verkehrsflugzeuge pfänden ist ein riskantes Spiel.an anderer Stelle im www ist (für mich glaubhaft) zu lesen, dß der Pilot der RyanAir-Maschine angeboten habe, den offenen Betrag per CC zu bezahlen, was der GV wohl nicht akzeptiert hat. Ich kenne das Österreichische Recht nicht, verstehe jedoch nicht, daß ein Zahlungsangebot nicht akzeptiert wurde; ich denke Zahlung soll vor "Kuckuck" gehen.
Klar ist das verhältnismäßig – wie sonst erreicht man einen Ausgleich von Forderungen bei notorischen Nicht- oder Schlechtzahlern? Es geht nicht nur um die 325.- Euro, sondern um das "Prinzip", dass gerichtlich festgestellte Zahlungsverpflichtungen immer wieder umgangen oder "ausgesessen" werden.Nice, aber war das Verhältnissmässig? Für die 325 Euro hätte man doch auch einfach die geladenen Artikel vom Duty Free verkauf nehmen können. Klar, so ist der Lerneffekt grösser.
Der Duty free Verkauf läuft quasi nie über die Airline.Nice, aber war das Verhältnissmässig? Für die 325 Euro hätte man doch auch einfach die geladenen Artikel vom Duty Free verkauf nehmen können. Klar, so ist der Lerneffekt grösser.
an anderer Stelle im www ist (für mich glaubhaft) zu lesen, dß der Pilot der RyanAir-Maschine angeboten habe, den offenen Betrag per CC zu bezahlen, was der GV wohl nicht akzeptiert hat. Ich kenne das Österreichische Recht nicht, verstehe jedoch nicht, daß ein Zahlungsangebot nicht akzeptiert wurde; ich denke Zahlung soll vor "Kuckuck" gehen.
Frage ist, ob "Ryanair DAC" die gleiche Gesellschaft ist, wie die, die im Urteil drin steht. Das gleiche gilt im Übrigen auch für den Post von globetrotter. Der Webpage entnehme ich, dass das Flugzeug "Part of Ryanair Holdings Group" ist. Sagt mir erst mal nicht, wer (a) Eigentümer ist und ob (b) das wiederum die Gesellschaft ist, die im Urteil drin steht. Das hat nichts mit "Eier in der Hose" zu tun, sondern ist allein sorgfältige Arbeit.In diesem Fall schon:
Die gehören normalerweise nicht der Airline, sondern werden üblicherweise im Namen und auf Rechnung von nem 3rd Party Retailer verkauft.Für die 325 Euro hätte man doch auch einfach die geladenen Artikel vom Duty Free verkauf nehmen können.
Zitat:In Deutschland gabs so nen Fall übrigens auch schon vor Jahren bei Condor:
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Thomas Cook: Gerichtsvollzieher wollte Condor-Flugzeug pfänden
Ein Kunde der Firma Condor wartete jahrelang auf Entschädigung für einen verspäteten Flug. Erst als ein Gerichtsvollzieher versuchte, eine Maschine des Unternehmens zu pfänden, ging alles ganz schnell.www.spiegel.de
«Keines unserer Flugzeuge wurde gepfändet»