FR: Flugzeug in Linz (LNZ) gepfändet

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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
601
414
an anderer Stelle im www ist (für mich glaubhaft) zu lesen, dß der Pilot der RyanAir-Maschine angeboten habe, den offenen Betrag per CC zu bezahlen, was der GV wohl nicht akzeptiert hat. Ich kenne das Österreichische Recht nicht, verstehe jedoch nicht, daß ein Zahlungsangebot nicht akzeptiert wurde; ich denke Zahlung soll vor "Kuckuck" gehen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.118
5.241
an anderer Stelle im www ist (für mich glaubhaft) zu lesen, dß der Pilot der RyanAir-Maschine angeboten habe, den offenen Betrag per CC zu bezahlen, was der GV wohl nicht akzeptiert hat. Ich kenne das Österreichische Recht nicht, verstehe jedoch nicht, daß ein Zahlungsangebot nicht akzeptiert wurde; ich denke Zahlung soll vor "Kuckuck" gehen.
Das sehe ich auch so. Für den Gläubiger kann das im Übrigen teuer werden, denn ich bin mir nicht sicher, dass die Maschine Ryanair gehört. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entweder geleast oder an eine Bank sicherungsübereignet. Auch in Deutschland könnte man das Flugzeug pfänden, weil es da nur auf die sogenannten Besitzverhältnisse ankommt (aka "für wen fliegt das Flugzeug") und nicht auf die Eigentumsverhältnisse (aka "wer ist Eigentümer des Flugzeugs"). Der Eigentümer kann dann erfolgreich Rechtsmittel einlegen, die Kosten trägt der vollstreckende Gläubiger. Verkehrsflugzeuge pfänden ist ein riskantes Spiel.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
16.967
14.393
CPT / DTM
Die betroffene

Boeing 737 NG / Max - MSN 40321 EI-EXE​

gehört Ryanair, ist nicht geleast...



 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
5.791
6.882
DTM
Es ist interessant, dass es in Linz (Österreich) oder in Amsterdam (Niederlande) offenbar noch Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher mit richtigen Eiern in der Hose gibt, die gerichtlich festgelegte Ansprüche gegen Fluggesellschaften (hier: Ryanair) auch mal auf die harte Art und Weise durchsetzen. In Deutschland habe ich noch niemals etwas von so einem harten Vorgehen eines Gerichtsvollziehers gegen Fluggesellschaften gelesen.
Es existiert mindestens ein Thread im VFT, wo der zuständige deutsche Gerichtsvollzieher die harte Vorgehensweise immer abgelehnt haben soll (dort gegen Kuwait Airways).

Deutsche Gerichtsvollzieher sollten sich an ihren Kollegen im Ausland vielleicht ein Beispiel nehmen (das wird ein Traum bleiben). Wenn man ein +50 Millionen EUR-Flugzeug an die Kette legt, dann können die offenen Forderungen plötzlich doch in wenigen Minuten bezahlt werden.

Hier das Beispiel aus Amsterdam, wo eine Boeing B787 von Saudi Arabian Airlines, wegen mehr als 50.000 EUR offener Forderungen (gerichtliche Urteile) am Boden gehalten wurde. Innerhalb weniger Minuten wurden die Ausstände bezahlt.
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
426
213
Nice, aber war das Verhältnissmässig? Für die 325 Euro hätte man doch auch einfach die geladenen Artikel vom Duty Free verkauf nehmen können. Klar, so ist der Lerneffekt grösser.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
3.063
4.069
HAM, LBC
Nice, aber war das Verhältnissmässig? Für die 325 Euro hätte man doch auch einfach die geladenen Artikel vom Duty Free verkauf nehmen können. Klar, so ist der Lerneffekt grösser.
Klar ist das verhältnismäßig – wie sonst erreicht man einen Ausgleich von Forderungen bei notorischen Nicht- oder Schlechtzahlern? Es geht nicht nur um die 325.- Euro, sondern um das "Prinzip", dass gerichtlich festgestellte Zahlungsverpflichtungen immer wieder umgangen oder "ausgesessen" werden.
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.661
2.406
an anderer Stelle im www ist (für mich glaubhaft) zu lesen, dß der Pilot der RyanAir-Maschine angeboten habe, den offenen Betrag per CC zu bezahlen, was der GV wohl nicht akzeptiert hat. Ich kenne das Österreichische Recht nicht, verstehe jedoch nicht, daß ein Zahlungsangebot nicht akzeptiert wurde; ich denke Zahlung soll vor "Kuckuck" gehen.

wenn Kartenzahlung nicht möglich, warum dann den Kapitän oder sonstiges Personal nicht kurz zurück zum Terminal lassen? dort sollte doch eine ATM zu finden sein?
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
7.118
5.241
In diesem Fall schon:
Frage ist, ob "Ryanair DAC" die gleiche Gesellschaft ist, wie die, die im Urteil drin steht. Das gleiche gilt im Übrigen auch für den Post von globetrotter. Der Webpage entnehme ich, dass das Flugzeug "Part of Ryanair Holdings Group" ist. Sagt mir erst mal nicht, wer (a) Eigentümer ist und ob (b) das wiederum die Gesellschaft ist, die im Urteil drin steht. Das hat nichts mit "Eier in der Hose" zu tun, sondern ist allein sorgfältige Arbeit.
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
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2.553
Für die 325 Euro hätte man doch auch einfach die geladenen Artikel vom Duty Free verkauf nehmen können.
Die gehören normalerweise nicht der Airline, sondern werden üblicherweise im Namen und auf Rechnung von nem 3rd Party Retailer verkauft.
Und dass du das zum Problem von dem 3rd Party Retailer und der Airline machst, dürfte das Recht wohl nicht hergeben.
 

conaly

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16.10.2016
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www.anisearch.de
Ryanair ist damit sogar noch sehr gut weggekommen, die haben den Flieger ja erstmal weiter nutzen dürfen. In anderen Ländern wird direkt der Check-In dichtgemacht, DA kommt die Airline richtig in Panik:

In Deutschland gabs so nen Fall übrigens auch schon vor Jahren bei Condor:
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
5.791
6.882
DTM
In Deutschland gabs so nen Fall übrigens auch schon vor Jahren bei Condor:
Zitat:
„Als Condor nach einem jahrelangen Mahnverfahren noch immer nicht zahlte, kam schließlich der Gerichtsvollzieher zum Flughafen Salzburg.“

Na, ob das wirklich ein Gerichtsvollzieher aus Deutschland war, der da zum Flughafen Salzburg in Österreich kam. Ich habe da gerade ein paar Zweifel.
PS: Es ist aber schön, wenn berechtigte Forderungen eingetrieben werden können. Zahlungsunfähigkeit haben die wenigsten Fluggesellschaften, aber zahlungsunwillig sind leider einige.

[EDIT]
Google-KI schreibt:
„Die Eintreibung von Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher im Ausland ist möglich, erfordert jedoch spezifische Verfahren, die je nach Land (EU oder Nicht-EU) stark variieren. Innerhalb der EU ist die Vollstreckung dank einheitlicher Regelungen einfacher als außerhalb.“
 

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
499
307
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www.anisearch.de
Whoops, war tatsächlich ebenfalls ein Fall aus Österreich. Schande über mich, ich hab den Artikel nur überflogen weil ich der Ansicht war, dass es der Fall war, von dem ich vor Jahren gehört hatte. Ich meine es gab nen ähnlichen Fall aus München, finde den aber auf die Schnelle nicht mehr.

Edit: Ich glaube ich weiß jetzt, womit ich den Fall verwechselt hatte. Dem Thailändischen Kronprinzen hatte man mal die 737 in München festgesetzt, aus völlig anderen Gründen wohlgemerkt. Hab wohl beide Fälle vermischt, dachte bis eben die Condor-Maschine war in München.
 
Zuletzt bearbeitet:

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.293
2.057
Bayern & Tirol
Auch in Deutschland haben manche Gerichtsvollzieher Cojones. Ich erinnere mich an den Fall in dem die 737 des Thailändischen Kronprinzen (jetzt König) an die Kette gelegt wurde, weil sie eine Rechnung einer Baufirma nicht bezahlt haben. Hat auch nur "leicht Ärger" und "zu kleineren diplomatischen Verstimmungen" geführt. Da waren es aber auch ein paar Euronen mehr.


Lustig, ein fliegender Kukuk.
Auch Lustig: Alkoholkontrolle.
 
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