FR / NUE: Gate geschlossen, obwohl Flieger noch gar nicht da

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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Habe ich gelesen – "am Gate" ist für mich aber nicht "Einstieg". Die T&C interpretiere ich so, dass der/die/das Passagier(in) 30 Minuten vor STD am Gate sein sollte und der Einstieg in den Flieger 20 Minuten vor STD schließt. Ganz offenschtlich hat die Dame den ersten Teil nicht erfüllt, so dass dann auch der zweite zwangsläufig nicht klappen konnte. Das ist zumindest für den o.g. Fall nicht unerheblich, da separierter Bereich.

Die Dame war also auf jeden Fall sieben Minuten zu spät am Gate.
Wie kannst du Gate und Einstieg trennen? Wer am gate durch ist und 9 min vor STD noch am Vorfeld/ Fluggastbrücke in der Schlange wartet, bleibt dann stehen?
 
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monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
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Immerhin ein AG-Urteil gibt es zu einem ähnlich gelagerten Fall – daraus folgt, dass die Airlines den Ablauf bestimmen und pünktliches Erscheinen am Gate vorteilhaft zu sein scheint. Das Gericht gibt den Paxen allerdings "wenige Minuten" on top...

Der Fall (Quelle: ADAC): Eine Frau hatte für sich und einen Begleiter eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht. Am Gate angekommen, wurde den beiden Reisenden am Frankfurter Flughafen der Einstieg in den Flieger verweigert. Zur Begründung hieß es, das Boarding sei schon beendet. Auf den Tickets stand die Boarding-Zeit 16:55 Uhr, der Flieger sollte um 17:25 Uhr abheben. Tatsächlich verließ das Flugzeug das Gate aber erst um 17:39 Uhr, weil erst das Gepäck der verspäteten Reisenden wieder ausgeladen werden musste.

Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Das Gericht führte aus, dass die Reisenden gewusst hätten, dass die Boarding-Zeit um 16:55 Uhr war. Eine Mindest-Boarding-Time schulde die Airline nicht. Sie müsse nicht gewährleisten, dass Passagiere jederzeit ins Flugzeug einsteigen können, bis der Flieger das Gate verlässt. Die Airline könne vielmehr den Schluss des Boardings nach ihren Abläufen und den noch nötigen Vorbereitungen selbst bestimmen. Daran ändere sich auch nichts, wenn in Ausnahmefällen Fluggäste auch nach Schließung der Flugzeugtüren einsteigen dürften. Bei einem generellen Anspruch käme es zu einer erheblichen Störung des Flugverkehrs, so das Gericht. Die Airline habe im vorliegenden Fall das Boarding nicht ungebührlich geschlossen.

Laut Gericht hätten die Reisenden so rechtzeitig in Richtung Gate aufbrechen müssen, dass sie es zur Boarding-Time bzw. wenige Minuten danach erreichen. Sie seien aber erst 18 Minuten nach angegebener Boarding-Time dort eingetroffen. Das sei nicht mehr rechtzeitig. Dass die Airline die Reisenden nicht mehr mitgenommen hat, lag in deren Risikobereich und könne nicht dem Reiseveranstalter angelastet werden. Ein Erstattungs- oder Minderungsanspruch sei daher nicht gegeben, so das Gericht.


AG München, Urteil vom 20.8.2021, Az.: 275 C 17530/19
Hier ist aber noch anzumerken, dass das Gericht davon ausgeht, dass die Passagiere vermutlich zwischen 17:13h und 17:14h eingetroffen sind. Sie wurden auf jeden Fall um 17:13h also 12 min vor STD ausgecheckt.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
1.935
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Hier ist aber noch anzumerken, dass das Gericht davon ausgeht, dass die Passagiere vermutlich zwischen 17:13h und 17:14h eingetroffen sind. Sie wurden auf jeden Fall um 17:13h also 12 min vor STD ausgecheckt.
Diese Entscheidung ist echt mau, da merkt man, daß viele Richter einfach mechanisch irgend Paragraphen abarbeiten statt richtig zu urteilen. In diesem Fall war die Störung des Flugablaufs ja erst durch die "unschlaue" Reaktion der Airlines entstanden.

Danke an den @Anders , insgesamt ein spannendes Thema. Hatte ich auch einmal, Boarding geschloßen, obwohl Flugzeug noch nicht mal gelandet, viele blieben am Boden.
Da fehlt eine klare Rechtssprechung zugunsten der Fluggäste, denn die Airline kann wohl kaum bei im Voraus schon bekannten Verspätungen erwarten, daß die Gäste eine Stunde oder mehr am Gate, wenn dieses auch noch abgeschloßen wird, verharren. Freiheitsentzug usw. Sie hätten das gerne und es steht auch in ihren AGB, aber das muß noch lange nichts bedeuten.
 
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Vollzeiturlauber

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27.11.2012
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deecee

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11.12.2018
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Wie kannst du Gate und Einstieg trennen? Wer am gate durch ist und 9 min vor STD noch am Vorfeld/ Fluggastbrücke in der Schlange wartet, bleibt dann stehen?
In dem hier geschilderten Fall ist – so wie ich den TO verstanden habe – das Gate vom konkreten Einstieg durch einen "Glaskasten" getrennt, zu dem es einen kontrollierten Eingang gibt. Also 30 Minuten vorher müsste dann (im Sinne von FR) der "Glaskasten" erreicht sein...
 

jaykayham

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14.08.2012
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EasyJet macht es ähnlich.
Easyjet ist kulant und nimmt trotzdem mit, hier ist eher das Problem, dass der Checkin pünktlich vor geplanter Abflugszeit schliesst, trotz möglicher Verspätung. (wie bei anderen Airlines auch!).
Grund ist, das die Airline "nur" die Standard-Leistung bezahlt und keine "Überstunden"! Bedeutet im Fall von FR in NUE, dass der Gate-Mitarbeiter das Boarding zur festgelegten Zeit durchführt und danach direkt zum nächsten Einsatz geht. Bei Verspätungen ist es nicht vorgesehen, dass ein Mitarbeiter auf "verspätete" Fluggäste wartet (ausser natürlich am Finger). Die Maschine wird geboardet und geschlossen, die Passagiere warten dann geboardet im Warteraum und nur noch der Ramp-Agent macht dann zum Boarding die Tür auf und lässt die Fluggäste einsteigen.
 
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malschauen

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05.12.2016
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Korrekt. Aber die grundlegende Argumentation des AGs bleibt – die Airline bestimmt maßgeblich den Ablauf...

das BHG sahs wohl auch schon anders und eher zu Gunsten das Passagiers:


Insofern im Falle eines Falles auf jeden Fall einen Fluggastrechtsprofi engagieren und nicht den Feld und Wiesenanwalt.
 
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Alfalfa

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23.01.2022
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Easyjet ist kulant und nimmt trotzdem mit, hier ist eher das Problem, dass der Checkin pünktlich vor geplanter Abflugszeit schliesst, trotz möglicher Verspätung. (wie bei anderen Airlines auch!).
Grund ist, das die Airline "nur" die Standard-Leistung bezahlt und keine "Überstunden"! Bedeutet im Fall von FR in NUE, dass der Gate-Mitarbeiter das Boarding zur festgelegten Zeit durchführt und danach direkt zum nächsten Einsatz geht. Bei Verspätungen ist es nicht vorgesehen, dass ein Mitarbeiter auf "verspätete" Fluggäste wartet (ausser natürlich am Finger). Die Maschine wird geboardet und geschlossen, die Passagiere warten dann geboardet im Warteraum und nur noch der Ramp-Agent macht dann zum Boarding die Tür auf und lässt die Fluggäste einsteigen.
Erklärt dann auch den Unterschied zu den Hubs mit eigenem Personal. Da hat man eher noch die Chance, weil noch Personal da ist.
Aber letztlich sind die auf Kante genähten Einsatzpläne nicht das Problem des Passagiers, der auch bei Verspätung gezwungen wird.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Grund ist, das die Airline "nur" die Standard-Leistung bezahlt und keine "Überstunden"! Bedeutet im Fall von FR in NUE, dass der Gate-Mitarbeiter das Boarding zur festgelegten Zeit durchführt und danach direkt zum nächsten Einsatz geht. Bei Verspätungen ist es nicht vorgesehen, dass ein Mitarbeiter auf "verspätete" Fluggäste wartet (ausser natürlich am Finger). Die Maschine wird geboardet und geschlossen, die Passagiere warten dann geboardet im Warteraum und nur noch der Ramp-Agent macht dann zum Boarding die Tür auf und lässt die Fluggäste einsteigen.
Aber die Airline kann doch auch niemanden zwingen in einem "Käfig" zu warten, wenn sie übermässig Verspätung hat. Mal als übertriebens Beispiel, der Flug hat 4 Stunden Verspätung und die Passagiere warten dann "geboardet" 4 Stunden auf den Rampagent, gegebenfalls ohne Getränke und Klo.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Aber die Airline kann doch auch niemanden zwingen in einem "Käfig" zu warten, wenn sie übermässig Verspätung hat. Mal als übertriebens Beispiel, der Flug hat 4 Stunden Verspätung und die Passagiere warten dann "geboardet" 4 Stunden auf den Rampagent, gegebenfalls ohne Getränke und Klo.
Das schreibe ich ja oben schon. In dem von dir oben verlinkten Post, danke dafür, heißt es denn auch richtig: "Was aber nicht reicht, ist der bloße Hinweis auf die Boardingzeit, bloße Störungen des Betriebsablaufs etc. " Genauso halbseiden argumentierte aber oben das AG München.
 
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Puehone

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15.12.2015
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NUE
Aber die Airline kann doch auch niemanden zwingen in einem "Käfig" zu warten, wenn sie übermässig Verspätung hat. Mal als übertriebens Beispiel, der Flug hat 4 Stunden Verspätung und die Passagiere warten dann "geboardet" 4 Stunden auf den Rampagent, gegebenfalls ohne Getränke und Klo.
genau das dachte ich mir auch, eine Bekannte hatte vor ein paar Monaten satte 8-9h verspätung in NUE auf den FR FLug nach AGP

Muss ich mal fragen, ob sie da im Käfig war, selbst wenn es ein WC und Snackautomaten gibt, wäre ich irgendwie innerlich ausgeflippt.
 

malschauen

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05.12.2016
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Das schreibe ich ja oben schon. In dem von dir oben verlinkten Post, danke dafür, heißt es denn auch richtig: "Was aber nicht reicht, ist der bloße Hinweis auf die Boardingzeit, bloße Störungen des Betriebsablaufs etc. " Genauso halbseiden argumentierte aber oben das AG München.
Ist mir bei ersten Durchlesen nicht aufgefallen, aber das Urteil vom AG München bezieht sich auf einen Rechtsstreit zwischen Reiseveranstalter und Reiseteilnehmer. Das von mir verlinkte Urteil geht gegen die Airline. Das könnte in der Beurteilung einen Unterschied machen, da der Reiseveranstalter, wenn es sich nicht um einen reinen Charterflug handelt, keinen oder kaum Einfluss auf die Airline hat. Ob man hier die Argumentation des Richters heranziehen kann, da tendiere ich als Laie dazu nein zu sagen.
 
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Alfalfa

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23.01.2022
1.935
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Ist mir bei ersten Durchlesen nicht aufgefallen, aber das Urteil vom AG München bezieht sich auf einen Rechtsstreit zwischen Reiseveranstalter und Reiseteilnehmer. Das von mir verlinkte Urteil geht gegen die Airline. Das könnte in der Beurteilung einen Unterschied machen, da der Reiseveranstalter, wenn es sich nicht um einen reinen Charterflug handelt, keinen oder kaum Einfluss auf die Airline hat. Ob man hier die Argumentation des Richters heranziehen kann, da tendiere ich als Laie dazu nein zu sagen.
Gute Frage. Hat der RA im München Fall die Klage überhaupt richtig adressiert, oder wäre die Airline der richtige Adressat? Oder, da Pauschalreise, doch der Veranstalter, da Vertragspartner. Unterschiedliche Fälle, ja. Macht aber die Münchner Argumentation, auf die ich abstelle, nicht korrekter.
 
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monty81

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05.05.2017
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Im Gegensatz zum Münchner Fall ist beim OP die Frage doch eigentlich viel einfacher. Nicht dass ich sie juristisch beantworten könnte, aber da das Eintreffen am Gate zwischen 20 und 30 min vor Abflug war muss doch nur entschieden werden gilt

a) "The boarding gate will close 20 minutes before departure." (T&C) -> Passagierin war rechtzeitig am Gate
b) "Gate closes 8:10" (=30min) wie es auf der Bordkarte gestanden haben wird. ->Passagierin zu spät

Vermutlich für jeden Juristen eine simple formaljuristische Frage. Mehr Informationen als die beiden hatte die Passagierin nicht, letztere erst seit Check-In. Ob da nun ein Glaskasten steht oder nicht sehe ich als irrelevant. Das kann weder die Passagierin wissen, noch ist die Defintion von "boading gate" etwas anderes als der Tresen, wo die Bordkarte gescannt wird.
 

Alfalfa

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23.01.2022
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Ganz formal scheinbar einfach. Aber die Frage bleibt, ob der Passagier bei Verpätungen für die unzureichende Personaldecke verantwortlich ist. Das dann eher nein, aber soweit wird ein AG wohl nicht blicken.
 
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05.12.2016
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Im Gegensatz zum Münchner Fall ist beim OP die Frage doch eigentlich viel einfacher. Nicht dass ich sie juristisch beantworten könnte, aber da das Eintreffen am Gate zwischen 20 und 30 min vor Abflug war muss doch nur entschieden werden gilt

a) "The boarding gate will close 20 minutes before departure." (T&C) -> Passagierin war rechtzeitig am Gate
b) "Gate closes 8:10" (=30min) wie es auf der Bordkarte gestanden haben wird. ->Passagierin zu spät

Vermutlich für jeden Juristen eine simple formaljuristische Frage. Mehr Informationen als die beiden hatte die Passagierin nicht, letztere erst seit Check-In. Ob da nun ein Glaskasten steht oder nicht sehe ich als irrelevant. Das kann weder die Passagierin wissen, noch ist die Defintion von "boading gate" etwas anderes als der Tresen, wo die Bordkarte gescannt wird.
So einfach ist es unter Umständen nicht. FR nimmt bis 40 min vor Abflug Gepäck an, d.h. sagt mir, wenn du diesen Punkt 10 min vor Boardingschluss passierst, bist du rechtzeig dran. Auch auf dem Nürnbergerflughafen der kurzen Wege dürfte es sportlich sein, in jedem Fall rechtzeitig durch die Siko zum Gate zu kommen. War schon lange nimmer da, kann daher nicht sagen wo die Schalter von FR sind und wo das entsprechende Gate ist. An der Siko warten müssen darfst du auf jeden Fall nicht lange.
 
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monty81

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05.05.2017
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So einfach ist es unter Umständen nicht. FR nimmt bis 40 min vor Abflug Gepäck an, d.h. sagt mir, wenn du diesen Punkt 10 min vor Boardingschluss passierst, bist du rechtzeig dran. Auch auf dem Nürnbergerflughafen der kurzen Wege dürfte es sportlich sein, in jedem Fall rechtzeitig durch die Siko zum Gate zu kommen. War schon lange nimmer da, kann daher nicht sagen wo die Schalter von FR sind und wo ds entsprechende Gate ist. An der Siko warten müssen darfst du auf jeden Fall nicht lange.
Ich glaube den Schluss, dass 40min vor Abflug ausreicht um pünktlich zum Gate zu kommen wird kaum ein Gericht mitgehen, bloß weil der Schalter noch offen ist. Umgekehrt wird eher ein Schuh draus. Da man es durchaus an manchen Flughäfen in 10 min vom Checkin zum Gate schaffen kann (DRS sicher auch mal in 3 min), lässt man eben so lange offen, nur bleibt es persönliches Risiko so spät zu kommen.

Offenbar gibt es Urteile zu dem Thema Verspätung an der Security und da wurden 55 min vor Abflug auch schon als zu spät erachtet.

Erwähnt unter https://www.verbraucherzentrale.de/...rteschlange-an-der-sicherheitskontrolle-74303
 

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05.12.2016
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Offenbar gibt es Urteile zu dem Thema Verspätung an der Security und da wurden 55 min vor Abflug auch schon als zu spät erachtet.
Offenbar steht aber da auch dabei, dass Vorgaben der Airline und Empfehlungen des Flughafens Anhaltspunkte sein können.... Es steht zudem nirgendwo in deinem Link, dass es für einen Flughafen nicht auch weniger als 55 Minuten als ausreichend erachtet werden können.
 

monty81

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05.05.2017
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Offenbar steht aber da auch dabei, dass Vorgaben der Airline und Empfehlungen des Flughafens Anhaltspunkte sein können.... Es steht zudem nirgendwo in deinem Link, dass es für einen Flughafen nicht auch weniger als 55 Minuten als ausreichend erachtet werden können.
Nein, dazu musst du dir die Urteile raussuchen, das spare ich mir. Letztendlich muss ein Richter individuell entscheiden, was zu spät und was rechtzeitig ist. Bei 40min vor Abflug kann ich mir aber vorstellen, dass selten zu Gunsten des Passagiers entschieden wird.
Die meisten Flughäfen empfehlen doch eh 2h eher da zu sein und die Airlines gewöhnlich auch, das wäre dann der Anhaltspunkt.
 

malschauen

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05.12.2016
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Nein, dazu musst du dir die Urteile raussuchen, das spare ich mir. Letztendlich muss ein Richter individuell entscheiden, was zu spät und was rechtzeitig ist. Bei 40min vor Abflug kann ich mir aber vorstellen, dass selten zu Gunsten des Passagiers entschieden wird.
Die meisten Flughäfen empfehlen doch eh 2h eher da zu sein und die Airlines gewöhnlich auch, das wäre dann der Anhaltspunkt.
Genauso wie ich es mir erspare dir Urteile rauszusuchen, dass eben Gateclosing und Gepäckabgabe nicht zur gleichen Zeit enden können. Die gibt es! Wenn die Airlines sagen, du sollst 4 Stunden vorher da sein, richtest du dich auch danach? Ich sage nur, ganz so einfach ist es nicht, dass die Fluggesellschaft nur was auf das Ticket zu drucken braucht und das dann in Stein gemeiselt ist.
Übrigens bei FR steht, dass der Schalter erst 2 Stunden vorher öffnet, natürlich mit dem Hinweis möglichst früh dort zu sein, aber dann sind 2 Stunden für mich nicht der Anhaltspunkt....

Aber verbleiben wir doch so, dass du hier eine andere Meinung wie ich vertrittst.
 

Alfalfa

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23.01.2022
1.935
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Natürlich ist man im Normalfall früher da. Ich erinnere sogar noch Zeiten als 30 Min vor Abflug in D genügten. Stelle man sich heute mal vor :)
Bei abweichenden Empfehlungen, 40 Min oder 120 Min, woher soll da der Normalopassagier da die richtige kennen?
 
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monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
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Genauso wie ich es mir erspare dir Urteile rauszusuchen, dass eben Gateclosing und Gepäckabgabe nicht zur gleichen Zeit enden können. Die gibt es! Wenn die Airlines sagen, du sollst 4 Stunden vorher da sein, richtest du dich auch danach? Ich sage nur, ganz so einfach ist es nicht, dass die Fluggesellschaft nur was auf das Ticket zu drucken braucht und das dann in Stein gemeiselt ist.
Übrigens bei FR steht, dass der Schalter erst 2 Stunden vorher öffnet, natürlich mit dem Hinweis möglichst früh dort zu sein, aber dann sind 2 Stunden für mich nicht der Anhaltspunkt....

Aber verbleiben wir doch so, dass du hier eine andere Meinung wie ich vertrittst.
Ja, da sind wir einfach unterschiedlicher Meinung. Am Ende werden wir beide vermutlich nie richterlich entscheiden in einem solchen Prozeß. Und ich hoffe ihn auch nie führen zu müssen.

Sinnvoll ist dann wenn es knapp ist an der SiKo sich vorzudrängeln, sagt zumindest das AG München. Wie sehr das der Lebensrealität entspricht.....
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Natürlich ist man im Normalfall früher da. Ich erinnere sogar noch Zeiten als 30 Min vor Abflug in D genügten. Stelle man sich heute mal vor :)
Das wäre schön, klappt aber nur an wenigen Flughäfen und mit viel Glück.
Bei abweichenden Empfehlungen, 40 Min oder 120 Min, woher soll da der Normalopassagier da die richtige kennen?
40 min ist ja keine Empfehlung, sondern eine Deadline.. Für die meisten Seltenflieger ist das auch alles wenig relevant. Die sind eh >2h eher da und wenn dann was schief geht liegts sicher auch oft außerhalb des eigenen Einflussbereichs. Zumal die Empfehlung 2h oder mehr doch sehr oft überall rumgeistert und von Airlines und Flughäfen erwähnt wird.
Dass Vielflieger knapper kalkulieren basiert ja auf der eigenen Erfahrung und da kann man halt auch mal Pech haben, zumeist klappt es aber.