Führerschein umtauschen: mögliche Probleme bei Mietwagenbuchungen?

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.590
5.813
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Wenn man seinen Lappen gegen einen neuen Führerschein eintauscht, kann es danach bei Anmietungen, speziell außereuropäischen Ausland, zu Schwierigkeiten kommen, weil der Mitarbeiter am Mietwagenschalter den Eindruck erhält, dass die Fahrerlaubnis erst kürzlich ausgestellt worden sei (was mit vielen Mietbedingungen nicht kompatibel ist)?
Hat jemand schonmal solche Erfahrungen gemacht, oder steht bei den neuen Führerscheinen das (ursprüngliche) Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis klar drauf?
 
Zuletzt bearbeitet:

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.002
1.449
Wenn man seinen Lappen gegen einen neuen Führerschein eintauscht, kann es danach bei Anmietungen, speziell außereuropäischen Ausland, zu Schwierigkeiten kommen, weil der Mitarbeiter am Mietwagenschalter den Eindruck erhält, dass die Fahrerlaubnis erst kürzlich ausgestellt worden sei (was mit vielen Mietbedingungen nicht kompatibel ist)?
Hat jemand schonmal solche Erfahrungen gemacht, oder steht bei den neuen Führerscheinen das (ursprüngliche) Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis klar drauf?
Es ist aufgeführt, wann du welche Fahrerlaubnis erhalten hast.

zusätzlich natürlich noch Ausstellung und Ablaufdatum
 

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.901
2.144
GIB | BER
Nö. Selbst bei Umtausch gegen den Führerschein eines anderen Landes wird das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis übernommen.

Ausstellungsdatum des Führerscheins hat damit nichts zu tun, Deutschland war soweit ich weiss das letzte Land der EU was noch welche ohne Ablaufdatum ausgegeben hat.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.590
5.813
In meinem deutschen rosa Lappen steht zwar drin, dass Führerschein Klasse 3 auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis erteilt wurde, aber das einzige angegeben Datum ist das der Ausstellung der deutschen Pappe (neben dem Ende der Probezeit; wie lange war/ist diese? Zwei Jahre? Dann könnte man daraus das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis ermitteln). Es steht nicht drin, wann ich meine ausländische Fahrerlaubnis erworben habe.
Ich bin mal gespannt, welche Daten da bei einem Umtausch in einen EU-Führerschein reinkommen.
Mir ist nur wichtig, dass klar ersichtlich ist, auch für den Mitarbeiter am fernen Mietwagentresen, der kein Deutsch spricht und möglicherweise auch die Gepflogenheiten der EU nicht kennt, dass die Fahrerlaubnis nicht erst 2024 erworben worden ist.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.590
5.813
Danke für diesen Hinweis. Was sollte man denn für Klasse 3 (deckte auch Klasse 4 und 5 ab, die ebenfalls eingetragen sind) alles bekommen?
 

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.839
3.168
DUS
Mir ist nur wichtig, dass klar ersichtlich ist, auch für den Mitarbeiter am fernen Mietwagentresen, der kein Deutsch spricht und möglicherweise auch die Gepflogenheiten der EU nicht kennt, dass die Fahrerlaubnis nicht erst 2024 erworben worden ist.

Auf der Rückseite vom Kartenführerschein steht die EU-Klasse, sogar mit Symbolbild des betreffenden Fahrzeugs, und in der Spalte danach ein Datum (in Zahlen), seit wann Du die Berechtigung hast. Dafür muss man kein Deutsch können.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.325
860
Das ist eigentlich klar geregelt.


Probleme kann es im Grunde nur mit Klasse T (große Traktoren, nur wenn man behauptet/nachweist in der Landwirtschaft zu arbeiten) und CE79 (18 Tonner Züge, ab 50 nur mit Gesundheitszeugnis) geben. Dürfte beides für die meisten egal sein.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.810
2.668
Corona-Land
Das ist eigentlich klar geregelt.


Probleme kann es im Grunde nur mit Klasse T (große Traktoren, nur wenn man behauptet/nachweist in der Landwirtschaft zu arbeiten) und CE79 (18 Tonner Züge, ab 50 nur mit Gesundheitszeugnis) geben. Dürfte beides für die meisten egal sein.
Warum bekommt der einen C1E und der Andere nicht?
Wer kann noch 9,99t Wohmobile fahren?

In der letzten Polizeikontrolle (in D) hatte der Beamte eine Fotokopie aus einer Zeitschrift der Polizeigewerkschaft dabei.
Auch damit konnte der Sachverhalt nicht geklärt werden. Nach ca. 30 Minuten ließ man uns dann weiterfahren.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.590
5.813
Auf der Rückseite vom Kartenführerschein steht die EU-Klasse, sogar mit Symbolbild des betreffenden Fahrzeugs, und in der Spalte danach ein Datum (in Zahlen), seit wann Du die Berechtigung hast.
Na mal sehen, wie das Bürgeramt das Datum, seit wann ich diese Berechtigung habe, ermitteln wird.
 

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.839
3.168
DUS
Na mal sehen, wie das Bürgeramt das Datum, seit wann ich diese Berechtigung habe, ermitteln wird.

Das werden die dem Vorgängerdokument entnehmen. Sie werden ganz bestimmt kein Forschungsprojekt für dich starten. Bei dir also das Ausstellungsdatum des rosa Scheins, denn Du sagst ja, dass das ursprüngliche Datum aus deiner ausländischen Erlaubnis nicht übernommen wurde.

Bist Du sicher, dass da nichts auf der Rückseite des rosa Scheins steht? Ich hatte vor dem rosa Schein einen grauen, und im rosa Schein stand dann auf einer Seite: "Fahrerlaubnis Klasse 3 besteht seit xx.xx.xx"

Über wieviele Jahre zwischen Deiner Prüfung und dem Datum des rosa Scheins reden wir denn hier eigentlich? Ist das wirklich relevant?
Relevant ist bei Mietwagenbuchungen eigentlich nur, ob Du unter 25 Jahre alt bist (plus minus, je nach Anbieter) oder nicht...
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.590
5.813
Bist Du sicher, dass da nichts auf der Rückseite des rosa Scheins steht? Ich hatte vor dem rosa Schein einen grauen, und im rosa Schein stand dann auf einer Seite: "Fahrerlaubnis Klasse 3 besteht seit xx.xx.xx"
Ja, bin ich; in meinem Fall steht da kein Datum.

Über wieviele Jahre zwischen Deiner Prüfung und dem Datum des rosa Scheins reden wir denn hier eigentlich? Ist das wirklich relevant?
Nein, es ist vermutlich nicht relevant, aber interessant :) .

Relevant ist bei Mietwagenbuchungen eigentlich nur, ob Du unter 25 Jahre alt bist (plus minus, je nach Anbieter) oder nicht...
Es ist z.T. auch relevant, dass man seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis besitzt, unabhängig vom Alter.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
872
87
BSL
Hat jemand schonmal solche Erfahrungen gemacht, oder steht bei den neuen Führerscheinen das (ursprüngliche) Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis klar drauf?
Mein Führerschein wurde 2023 ausgefertigt (Eintragung B96 "kleiner Anhänger"), erworben habe ich ihn 2021.
Auf der Führerscheinkarte wird das wie folgt dargestellt:
- Ausstellungsdatum 4a: 12.12.2023 (Antragstellung bzw. Auftrag an die Bundesdruckerei zum Drucken des Führerscheins)
- Links oben unter 12.: 02.01.2024 (Aushändigungsdatum)
- In der Mitte unter 10.: 30.08.2021 (Prüfungsdatum)
Im Ausland hatte ich bei der Anmietung eines Mietwagens nie Probleme gehabt.
Reine Lotterie

(Ein Bekanter (85) hat jetzt statt Klasse 3 alle LKW Berechtigungen.
Ein anderer darf keinen Anhänger mehr.)
Der Umfang der alten Fahrerlaubnisse ist in Anlage 3 FeV geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html
Dass dein Bekannter statt Klasse 3 alle LKW Berechtigungen hat, ist normal, da die Klasse 3 LKW umfasst hatte.

Bei fehlerhaften Eintragungen, die nicht zum eigenen Vorteil sind, würde ich unbedingt beanstanden.
Ich darf seit dem Tausch auch Motorrad fahren (alle A-Klassen). Kann das überhaupt nicht. :D
Steht da die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 drinne unter Spalte 12? Die würden bei deinen A-Klassen nur Trikes (Dreiräder) erlauben. Wenn du Motorrad fahren würdest mit Schlüsselzahl 79.03 und 79.04 würdest du dich nach § 21 StVG strafbar machen.
Ansonsten darfst du wohl wirklich Motorrad fahren, wenn du die beiden Schlüsselzahlen nicht hast.
 
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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
872
87
BSL
Danke für diesen Hinweis. Was sollte man denn für Klasse 3 (deckte auch Klasse 4 und 5 ab, die ebenfalls eingetragen sind) alles bekommen?
Das richtet sich nach der Anlage 3 FeV, aber im Regelfall sind das: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L., je nach Erteilungsdatum mit folgenden Schlüsselzahlen:
C1 171, L 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06, CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3).
Warum bekommt der einen C1E und der Andere nicht?
Wer kann noch 9,99t Wohmobile fahren?

In der letzten Polizeikontrolle (in D) hatte der Beamte eine Fotokopie aus einer Zeitschrift der Polizeigewerkschaft dabei.
Auch damit konnte der Sachverhalt nicht geklärt werden. Nach ca. 30 Minuten ließ man uns dann weiterfahren.
Die C1E sollte bei den pinken Führerscheinen eigentlich automatisch mitübertragen werden.
Na mal sehen, wie das Bürgeramt das Datum, seit wann ich diese Berechtigung habe, ermitteln wird.
Deine Fahrerlaubnis ist im örtlichen Fahrerlaubnisregister gespeichert (§ 57 FeV). Das gilt auch für die rosa Pappe und die graue Pappe. Das Datum zu ermitteln wird somit keine schwere Herausforderung sein.
Nö, da sind keine Einschränkungen vermerkt, habe die Klassen voll.

Dass es darf ist nett, wie gesagt kann ich es (zum Glück) gar nicht :D
Einige zahlen viel Geld für den A-Führerschein. Definitiv eine schöne Sache bei dir.
 
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kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.325
860
Das hierzulande vieles den Bach runter geht ist offensichtlich. Dennoch hätte ich erwartet daß der millionenfache Standardfall einer Umschreibung der alten Klasse 3 soweit automatisiert ist daß das fehlerfrei funktioniert.

Ich darf seit dem Tausch auch Motorrad fahren (alle A-Klassen). Kann das überhaupt nicht. :D

Glückwunsch.

Wobei die Frage an die Juristen wäre ob sich die Fahrberechtigung aus den Eintragungen ergibt oder ob die Eintragungen nur die Fahrberechtigung dokumentieren. Mit anderen Worten: Dürfte Alex3r4 damit legal Motorrad fahren (wenn er denn wollte und ein wenig geübt hätte)?
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.087
1.710
Europa
Bei mir auch
Hatte 1992 den 50ccm Führerschein gemacht und dann 1994 die B Klasse bis 7,5t
Als ich dann umgetauscht habe, 2003 Stand plötzlich dass ich die A klasse habe und Motorrad fahren darf
Habe es nie versucht, keine Ahnung was bei einen Unfall passiert
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
872
87
BSL
Bei mir auch
Hatte 1992 den 50ccm Führerschein gemacht und dann 1994 die B Klasse bis 7,5t
Als ich dann umgetauscht habe, 2003 Stand plötzlich dass ich die A klasse habe und Motorrad fahren darf
Habe es nie versucht, keine Ahnung was bei einen Unfall passiert
Hat schon so seine Richtigkeit.
Wenn du in der Anlage 3 FeV schaust, wird bei der Umstellung automatisch die Klasse A ohne Beschränkungen erteilt.
Grundsätzlich könnt ihr davon ausgehen, was im Kartenführerschein steht, steht auch so im örtlichen und zentralen Fahrerlaubnisregister. Somit passiert bei einem Unfall gar nichts fahrerlaubnisrechtlich.
 
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Schweinskopf

Aktives Mitglied
08.04.2020
173
158
Also bei mir steht neben jeder Klasse in Feld 10 wann erworben. Was fehlt, das ich Brille/Kontaklinsen tragen muss.