Gepäck verspätet, angemessene Ersatzkäufe

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z2hhk

Neues Mitglied
11.08.2023
2
0
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Hallo,

nachdem ich am Sonntag ohne Koffer zwecks Geschäftsreise in den USA angekommen bin und bis Dienstag keine Info zum Koffer kam, musste ich mich zwecks Geschäftsterminen sowohl mit Business-Kleidung als auch mit Freizeitkleidung versorgen. Neukäufe bei Kleidung inkl. Schuhen liegen bei 650 USD, dazu kommen 90 USD für Kosmetikartikel etc.

Koffer soll nun laut Tracking vermutlich morgen in den USA eintreffen.

Wie ist eure Erfahrung, sind die insgesamt 750 USD noch angemessen oder bekomme ich Probleme mit der Erstattung? Es waren größtenteils Markenartikel, aber rabattiert zu vernünftigen Preisen (Businessschuhe und Hemden je ca. 80 USD, Freizeitkleidung, Unterwäsche etc. recht günstig.)

Wenn morgen der Koffer tatsächlich kommt, hätte ich was die Freizeitkleidung und Unterwäsche angeht etwas zurückhaltender kaufen können, aber ehrlich gesagt hätte ich zwischen den Geschäftsterminen auch schlecht tageweise neue Kleidung kaufen können. Das hätte ich zeitlich nicht geschafft.

Wie penibel reagieren die Airlines da, gibt es Erfahrungen?
 

z2hhk

Neues Mitglied
11.08.2023
2
0
Airline ist Lufthansa. Durch welchen Ausgang ich gehen muss, weiß ich noch nicht. Ich werde wohl gar nicht alles mitbekommen und möchte auch nicht mit einem zweiten Koffer reisen. Werde aber noch ne Weile unterwegs sein, mal sehen wie ich es bis dahin mache.

50 % des Kaufpreises finde ich in Ordnung. Habe eher Bedenken, dass sie das wegen vermeintlich fehlender Angemessenheit auf 0 kürzen.
 

Urlauba

Reguläres Mitglied
16.04.2023
29
17
KLM hat ebenfalls bei 500€ pro Person nach ca 4 Wochen 100% erstattet.

Mal schauen ob sie die Neukäufe beim vollständigen Verlust auf dem Rückflug nochmal erstatten.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.734
5.933
HAM
Solltest Du einen Anzug gekauft haben gehe davon aus, dass sie diesen nur zu 50% erstatten - da eine Weiternutzung wahrscheinlich ist. Ansonsten - keine Versicherung vorhanden?
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.868
819
ZQH
Es gibt doch einige Erfahrungsberichte hier im Forum, dass die Airlines (gerade auch LH) plötzlich doch 100% erstatten, wenn man erklärt, man sei mit den 50% nicht einverstanden und würde die getragenen Sachen lieber an die Airline schicken und dafür dann auf kompletter Kostenübernahme bestehen. Dann darf man den Kram behalten und bekommt zusätzlich die 100%.

Funktioniert wohl ähnlich gut wie mit der Rückforderung von Steuern und Gebühren, weil man angeblich nicht geflogen ist und LH deshalb die Meilengutschrift verweigert. Dann kommen die Meilen plötzlich doch, aber Geld zurück gibt's natürlich nicht. :p
 

alibi

Erfahrenes Mitglied
27.07.2013
267
186
HAM / GOT
Betrag sollte kein Problem sein. Musste mal in Genf für 3 Tage Anzug, Schuhe, etc. kaufen (plus Freizeitklamotten) und lag über der SDR-Grenze. Wurde problemlos bis zur Grenze erstattet, Rest hat Reiseversicherung übernommen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.190
8.915
halte ich für unwahrscheinlich und durch die Airline nicht umsetzbar.
Bis dato hatte ich bei LH bei es EUR 500 kein Problem (4 Tage verspätet). Es wurden 100 % erstattet.
Selbiges bei mir, 5 Tage verspätet 100% ohne jede Rückfrage, nach einer mail mit den Quittungs-Scans angehängt.
Immerhin.
 

jock1234567890

Erfahrenes Mitglied
12.08.2009
314
2
Freiburg
Hallo zusammen,

ähnliches Problem, aber andere Reaktion:

Freund von mir ist FRA-HEL-TRO geflogen auf Finnair.
das Gepäck hat es nicht geschafft nach Tromsø. Es wurde drei Tage später ins Hotel geliefert.
Er nahm an einer Konferenz an der Uni teil und kaufte für die drei Tage Ersatzkleidung und Toilettenartikel im Wert von ca 350 €. Das ist in Norwegen nicht besonders viel. Er hat auch nur das Nötigste und relativ einfache Sachen gekauft (es gab dort erstens nicht viel Auswahl, manche Sachen sind sogar von H&M). Es war nicht im Ansatz vergleichbar mit seiner eingepackten Kleidung.
Finnair stellt sich auf den Standpunkt, die würden nur 150 € maximal erstatten.
Frist ist gesetzt auf den 20.08. und Angebot abgehen, die Kleidung, für die er ah kaum Verwendung hat, an Finnair zu schicken.

Hatte jemand sowas schon?
 

EnterprieseE

Aktives Mitglied
30.06.2020
241
279
SAS hat letztes Jahr unsere Gepäck auf FRA-OSL-BGO verloren (bzw. eigentlich hat es LH auf FRA-OSL nicht verladen, aber SAS musse es aussitzen, da letzter Carrier). Die haben für +1 und mich vollkommen unproblematisch nach 1 Woche alles iHv 2x ca. 350€ erstattet.

Wie das bei der LH gelaufen wäre, will ich gar nicht wissen
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Hallo zusammen,

ähnliches Problem, aber andere Reaktion:

Freund von mir ist FRA-HEL-TRO geflogen auf Finnair.
das Gepäck hat es nicht geschafft nach Tromsø. Es wurde drei Tage später ins Hotel geliefert.
Er nahm an einer Konferenz an der Uni teil und kaufte für die drei Tage Ersatzkleidung und Toilettenartikel im Wert von ca 350 €. Das ist in Norwegen nicht besonders viel. Er hat auch nur das Nötigste und relativ einfache Sachen gekauft (es gab dort erstens nicht viel Auswahl, manche Sachen sind sogar von H&M). Es war nicht im Ansatz vergleichbar mit seiner eingepackten Kleidung.
Finnair stellt sich auf den Standpunkt, die würden nur 150 € maximal erstatten.
Frist ist gesetzt auf den 20.08. und Angebot abgehen, die Kleidung, für die er ah kaum Verwendung hat, an Finnair zu schicken.

Hatte jemand sowas schon?
Das ist die neue Finnair, geiz ist dort sehr geil geworden. Früher gab ey bei AY in solchen Fällen Prepaid KKs im Wert von 150€ und wenn man mehr ausgab wurde es erstattet.
 

FlyKiddo

Aktives Mitglied
11.10.2018
217
83
FRA
Hallo an alle,

hat jemand Erfahrung wie es mit einem „Ersatzkauf“ aussieht, wenn es sich um einen Autositz für ein Baby handelt? Unser eingecheckter Autositz ist leider nicht angekommen. Die Kundenhotline von LH hat mir zum Kauf eines Autositz geraten, was sich am Flughafen natürlich als schwierig erweist. Wir mussten daher zum bereits gebuchten Mietwagen einen Autositz leihen.
LH verweigert nun die Übernahme der Kosten.

War jemand bereits in einer ähnlichen Situation?

Danke Euch!
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.734
5.933
HAM
Hallo an alle,

hat jemand Erfahrung wie es mit einem „Ersatzkauf“ aussieht, wenn es sich um einen Autositz für ein Baby handelt? Unser eingecheckter Autositz ist leider nicht angekommen. Die Kundenhotline von LH hat mir zum Kauf eines Autositz geraten, was sich am Flughafen natürlich als schwierig erweist. Wir mussten daher zum bereits gebuchten Mietwagen einen Autositz leihen.
LH verweigert nun die Übernahme der Kosten.

War jemand bereits in einer ähnlichen Situation?

Danke Euch!

Da Ihr mit der Miete die Kosten gering gehalten habt, sehe ich hier kein Thema das notfalls gerichtlich durchzusetzen - zumal Ihr vermutlich ohne Kindersitz ganz andere Probleme bekommen hättet.

Versicherung vorhanden? Ggf dort einreichen und die sich an LH schadlos halten...
 

FlyKiddo

Aktives Mitglied
11.10.2018
217
83
FRA
Da Ihr mit der Miete die Kosten gering gehalten habt, sehe ich hier kein Thema das notfalls gerichtlich durchzusetzen - zumal Ihr vermutlich ohne Kindersitz ganz andere Probleme bekommen hättet.

Versicherung vorhanden? Ggf dort einreichen und die sich an LH schadlos halten...
Danke für den schnellen Input. Habe mal freundlich geantwortet und schaue was die schreiben. Hab die Amex Plat und sollte ja glaube ich darüber abgedeckt sein.
 
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FlyKiddo

Aktives Mitglied
11.10.2018
217
83
FRA
Da Ihr mit der Miete die Kosten gering gehalten habt, sehe ich hier kein Thema das notfalls gerichtlich durchzusetzen - zumal Ihr vermutlich ohne Kindersitz ganz andere Probleme bekommen hättet.

Versicherung vorhanden? Ggf dort einreichen und die sich an LH schadlos halten...
LH argumentiert mir Art. 14.1.5 der ABB

„14.1.5. Unsere Haftung übersteigt in keinem Falle den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Wir sind für mittelbare oder Folgeschäden nur haftbar, wenn wir oder unsere Leute diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Dies gilt nicht für Personenschäden.“


Dieser Forderung nach Erstattung von Folgekosten können wir gemäß unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht nachkommen. Denn gemäß Art. 14.1.5. ist die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Ausgeschlossen ist die Haftung auch bereits mangels eines Vertretenmüssens.

Eine grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz scheidet bei dem gegebenen Sachverhalt offensichtlich aus. Auch sind solche Schäden nicht vom Schutzzweck des Beförderungsvertrages umfasst (und wären letztlich auch auf die Ausgleichszahlungen anzurechnen).

Selbstverständlich haben wir erst entschieden, nachdem wir neben der rechtlichen Lage auch Kulanzentscheidungen abgewogen haben. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn wir an unserer getroffenen Entscheidung festhalten.“

Ich werde das jetzt über die Versicherung laufen lassen. Mit Bezug auf diesen Artikel, ziehen die sich ja dann aus jedem Fall von verspäteten Gepäck aus der Verantwortung, oder wie seht ihr das?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.734
5.933
HAM
LH argumentiert mir Art. 14.1.5 der ABB

„14.1.5. Unsere Haftung übersteigt in keinem Falle den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Wir sind für mittelbare oder Folgeschäden nur haftbar, wenn wir oder unsere Leute diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Dies gilt nicht für Personenschäden.“


Dieser Forderung nach Erstattung von Folgekosten können wir gemäß unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht nachkommen. Denn gemäß Art. 14.1.5. ist die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Ausgeschlossen ist die Haftung auch bereits mangels eines Vertretenmüssens.

Eine grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz scheidet bei dem gegebenen Sachverhalt offensichtlich aus. Auch sind solche Schäden nicht vom Schutzzweck des Beförderungsvertrages umfasst (und wären letztlich auch auf die Ausgleichszahlungen anzurechnen).

Selbstverständlich haben wir erst entschieden, nachdem wir neben der rechtlichen Lage auch Kulanzentscheidungen abgewogen haben. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn wir an unserer getroffenen Entscheidung festhalten.“

Ich werde das jetzt über die Versicherung laufen lassen. Mit Bezug auf diesen Artikel, ziehen die sich ja dann aus jedem Fall von verspäteten Gepäck aus der Verantwortung, oder wie seht ihr das?


Typische Abwimmeltaktik. Ist es hier denn ein Folgeschaden? Das Montrealer Abkommen regelt doch klar, dass die Airline für Schäden, die sich aus der Gepäckverspätung ergeben, haftet - und zwar bis zu einer Höhe von 1288 SZR. Hierbei gilt eine Schadensminderungspflicht - die Ihr aus meiner Sicht perfekt umgesetzt habt. Das Abkommen regelt natürlich keine Mieten, allerdings stellt sich LH hier sehr kleinlich auf, daher neben der Versicherung würde ich das Thema der SÖP geben.
 

FlyKiddo

Aktives Mitglied
11.10.2018
217
83
FRA
Typische Abwimmeltaktik. Ist es hier denn ein Folgeschaden? Das Montrealer Abkommen regelt doch klar, dass die Airline für Schäden, die sich aus der Gepäckverspätung ergeben, haftet - und zwar bis zu einer Höhe von 1288 SZR. Hierbei gilt eine Schadensminderungspflicht - die Ihr aus meiner Sicht perfekt umgesetzt habt. Das Abkommen regelt natürlich keine Mieten, allerdings stellt sich LH hier sehr kleinlich auf, daher neben der Versicherung würde ich das Thema der SÖP geben.
In der ersten Antwort von LH kam deutlich heraus, dass der Sachverhalt nicht eindeutig geprüft wurde, da geschrieben wurde, dass kein Mietwagen übernommen werden kann. Habe es in der zweiten E-Mail nochmal verdeutlich dass es sich um einen Autositz handelt und mich auch auf das Montrealer Abkommen bezogen. Daraufhin kam die Antwort von oben.
Folgeschaden im Sinne von monetärem Schaden aber sonst ja nicht.
SÖP habe ich parallel auch laufen lassen.

Zumindest erfreulich, dass ich nicht ganz unrecht hab und Du mir das bestätigst. Danke nochmal!