Ich hänge mich hier mal dran und frage mal in die Runde. Gebucht wurde ein M&M Award in C:
Day 1 FRA-CDG LH1050 (Dep. 21:40)
Day 2 CDG-BOG AV229 (Dep. 8:45)
Getrennt wurde noch folgender Flug gebucht:
Day 2 BOG-SAL AV382 (Dep. 14:20)
Am First Class Checkin frage ich, ob ein druchchecken bis zum Zielort SAL möglich sei. Mitarbeiterin scannt
meinen Boardpass für AV382, labelt mein Gepäck und bestätigt alles durchgecheckt. Auf dem Baggage-tag
sehe ich "TO SAL VIA BOG VIA CDG". Ich erhalte den physischen Schnipsel für den Fluggast und freue mich.
Day2 -> Ich stehe am Gepäckband in SAL, kein Gepäck, AV sagt es wurde nicht von LH übergeben. Ich schaue
auf die App, Airtag zeigt CDG Paris. Später im Hotel sehe ich erstmalig die automatische E-Mail von LH "Ihr
Gepäck ist startklar (...) Reiseplan FRA-CDG" aha!
Gepäck wird nachgeliefert und trifft an Day 5 ein, für die Zwischenzeit habe ich Ersatzkleidung und Hygienartikel
gekauft. Ich verlange Kostenerstattung (197 EUR) von LH, diese lehnt wie folgt ab:
"(...) Der von Ihnen angegebene Flug fällt in den Geltungsbereich des Montrealer Übereinkommens. Dieses
richtet sich an die jeweils ausführende Fluggesellschaft, welche auch Zugriff auf sämtliche Daten zu diesem
Flug hat. Ihr Anliegen kann daher am schnellsten von Avianca. Diese wird sich um Ihr Anliegen kümmern.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis."
In meinem Rechtverständnis ist hier schon LH als zuständiger Luftfrachtführer in der Haftung mit dem ein
Beförderungsvertrag geschlossen wurde. Zumal ich hier das Verschulden durch grobe Fahrlässigkeit, eben
entstanden durch LH, erkennen kann.
Somit, nicht abwimmeln lassen und klagen, oder was meint ihr?