4U: Germanwings-Streik am 29.08.2014 - Kulanzregel für GDS-Buchungen

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rcs

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06.03.2009
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Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat angekündigt, dass die Germanwings Piloten am Freitag, den 29. August 2014 zwischen 6:00 Uhr und 12:00 Uhr ihre Arbeit niederlegen wollen. Die angekündigten Streiks können deutliche Auswirkungen auf den Flugverkehr von und nach Deutschland sowie auf den innerdeutschen Verbindungen haben. Germanwings arbeitet an einem veränderten Flugplan für die betroffene Zeit.

Aktuell (28.08.2014 / 12:00) gilt bereits folgende Kulanzregel:
Alle Fluggäste mit einem gebuchten Germanwings Flug am 29. August 2014, der nicht von Eurowings (EW) durchgeführt wird, können einmalig kostenfrei umbuchen.

Für diese Umbuchungen gelten folgende Regeln:

  • Umbuchung auf eine/n alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: LH, LX, OS, SN, 4U) – in der Original-Buchungsklasse oder alternativ innerhalb derselben Beförderungsklasse
  • Neues Reisedatum spätestens am 31. Dezember 2014
  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben – Ausnahme: Umbuchung/Umschreibung auf einen nahe gelegenen alternativen innerdeutschen Abflug-/Ankunftsort z. B. DUS statt CGN, HAM statt HAJ
  • Ausnahme: Germanwings Flüge, die von Eurowings (EW) durchgeführt werden, sind nicht vom Streik betroffen. Für Erstattungen von Tickets, die nicht von Flugstreichungen betroffen sind, gelten die Tarifbedingungen.
 

v0lli

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02.01.2013
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7
Hi RCS,

Danke für die Infos!
Woher hast du die Infos welche Regeln für die Umbuchungen gelten?

Danke
&
Gruß
v0lli
 

rcs

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06.03.2009
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Quelle ist LH. Die Regeln gelten für alle auf LH oder OS Ticketdokument ausgestellte Flüge, die von Germanwings am morgigen 29.08.2014 ausgeführt werden.

Hier noch die neueste allgemeine Info seitens Germanwings, was zu erwarten ist:

Die Pilotengewerkschaft Cockpit hat für morgen, Freitag, 29. August 2014, für die Zeit zwischen 6.00 und 12.00 Uhr einen Streik bei Germanwings angedroht. Um ihren Fluggästen Planungssicherheit zu geben, hat die deutsche Airline einen Ersatzflugplan erstellt, der morgen während der Streikphase gilt.

Alle Fluggäste werden daher gebeten, auf www.germanwings.com den aktuellen Status ihres Fluges zu prüfen. Dort werden regelmäßig die neuesten Informationen veröffentlicht. Sollte ihr Flug gestrichen werden, können Fluggäste auf www.germanwings.com oder im Callcenter ihren Flug kostenlos stornieren oder umbuchen.

In den Streikzeitraum fallen insgesamt 164 Flüge, davon werden 116 – also 70 Prozent – ausfallen. Etwa 15 000 Passagiere können wegen des Streiks der Pilotengewerkschaft somit ihren Flug nicht antreten. Betroffen sind vor allem innerdeutsche Flüge. Diese Fluggäste haben die Möglichkeit, auf die Bahn auszuweichen. Die Flüge in die Urlaubsgebiete werden dagegen stattfinden, dafür setzt Germanwings zum Beispiel Piloten ein, die normalerweise im Management der Airline tätig sind. Ferner mietet Germanwings Flugzeuge bei anderen Fluggesellschaften an, um ihre Gäste aus den Urlaubsgebieten zurückholen zu können, oder sie in den Urlaub zu fliegen.

Von Eurowings beflogene Strecken sind von dem Streik nicht betroffen, da deren Piloten nicht innerhalb des Lufthansa-Konzerntarifvertrags beschäftigt sind.

Germanwings bedauert etwaige Unannehmlichkeiten sehr, die Passagieren durch die Streikmaßnahmen entstehen, und bemüht sich, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
 

v0lli

Neues Mitglied
02.01.2013
13
7
Danke,

wie verhält sich das mit Tickets von 4U? also keine LH / OS Ticketnummer?
Hat man Anspruch auf einen alternativen (LH / ... ) Flug?
Konkret ist mein TXL-NUE | 4U 8062 gestrichen. Würde gern über FRA oder MUC nach NUE mit LH befördert werden, habe aber kein LH/OS Ticket, sondern ein 4U Ticket.

merci
 

rcs

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06.03.2009
27.568
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München
Viel Erfolg, da wirst Du Dein Glück mit 4U direkt probieren müssen - in Deinem Fall (ticketlose Buchung) gelten die Kulanzregeln für GDS-Buchungen nicht.
 

TGW712

Neues Mitglied
19.01.2014
17
0
Und wo ist da jetzt die "Kulanz"

Verstehe ich das jetzt falsch oder müsste GW nicht eigentlich
Nach Art 5 Abs. 2 der VO 261/2004 sofort mit der Annulierungsmitteilung eine anderweitige Beförderung vorschlagen
Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung.

und zudem eben eine solche auch anbieten?

...
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Art 8 der VO

Anderweitige Beförderung ist halt jede andere Airline zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die reine Stornierung oder Umbuchung auf einen anderen GW Flug ist die Variante a) und c) des Art 8, Variante b) wird erstmal verschwiegen und das nennt man dann noch Kulanz?
 
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Fischköpfle

Moderatorin
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15.09.2009
5.026
174
STR
Da es sich beim Streik der Piloten um außergewöhnliche Umstände nach VO 261/2004 handelt und somit die VO 261/2004 nicht herangezogen werden kann, sind es Kulanzleistungen.

Streik wurde gemäß einiger Gerichtsurteile bisher als außergewöhnlicher Umstand gewertet.
 

FinestSelection

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23.08.2014
192
0
NRW/DXB
Vielleicht sind die Verhandlungen ja nur deswegen nicht erfolgreich gewesen, da sich Lufthansa gedacht hat: Pf, die 4 Stunden 4U Streik halten wir doch aus. Neeeein, keine Gehaltserhöhung'. :rolleyes:
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Die Flüge in die Urlaubsgebiete werden dagegen stattfinden, dafür setzt Germanwings zum Beispiel Piloten ein, die normalerweise im Management der Airline tätig sind.


Genau diese Gattung der lizenzerhaltenen Wenigflieger sind bei mir ein rotes Tuch und nicht unerheblich selbst am ganzen Schlamassel beteiligt. Wenn sie alt werden, dann bitte auf Strecke, aber nicht im Büro mit Ausflugstagen. Welche Anzahl dieser Gattung könnte wohl MOL OHNE Wasserkopf kurzfristig hausintern rekrutieren? 2,3 oder gar 4?

Ich stelle mir gerade vor, wie Vati heute Abend nach hause kommt und zu Mutti brüllt:" Wo ist eigentlich meine Fliegermütze, und das Hemd aus der Ringeltaube mit den 4 Streifen brauche ich auch noch bis morgen früh frisch gebügelt."
Aber morgen Abend bitte wieder das von BOSS.
 

TGW712

Neues Mitglied
19.01.2014
17
0
Da es sich beim Streik der Piloten um außergewöhnliche Umstände nach VO 261/2004 handelt und somit die VO 261/2004 nicht herangezogen werden kann, sind es Kulanzleistungen.

Streik wurde gemäß einiger Gerichtsurteile bisher als außergewöhnlicher Umstand gewertet.
Ähm nein - Außergewöhnliche Umstände lassen den Anspruch auf Ausgleichszahlung (Art 7) entfallen, nicht aber den Anspruch auf Erstattung und anderweitige Beförderung (Art. 8) und Betreuung (Art. 9).
 

jarino

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28.03.2009
698
1
Ähm nein - Außergewöhnliche Umstände lassen den Anspruch auf Ausgleichszahlung (Art 7) entfallen, nicht aber den Anspruch auf Erstattung und anderweitige Beförderung (Art. 8) und Betreuung (Art. 9).

Genau! Selbst Ryanair hat das nach der Island-Vulkanasche damals anerkannt und dafür gleich eine neue Zusatzgebühr eingeführt, um diese Kosten zu decken. Anderweitige Beförderung und Betreuung (Verpflegung, Hotel!) müssen von der Fluggesellschaft immer geleistet werden.
 

rcs

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06.03.2009
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München
Und wo ist da jetzt die "Kulanz"
Zusätzlich zu dem bereits Gesagten:
Du kannst im Rahmen der Kulanzregelung jeden beliebigen Germanwings-Flug am 29.08. einmalig auf einen anderen 4U/LH/OS/LX/SN-Flug umbuchen, auch wenn dieser (noch) NICHT gestrichen ist, ohne dass Umbuchungsgebühren oder Tarifdifferenzen auftreten.