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Zu meinem Fall
Mein Flug AB 2230 ( Köln - Malaga) am 06.09.14 Abflug Köln um 17:20 wurde zunächst auf 21:00 verschoben.
Später dann auf den 07.09.14 um 18:20 - das hat dann geklappt.
Nach meiner Rückkehr habe ich meinen Anspruch auf Ausgleichszahlung gestellt ( laut info des Personals war en Triebwerk kaputt).
Heute schreibt mir Air Berlin , dass Sie mir aus Kulanz einen Fluggutschein ( Verrechnung erst nach Buchung eines Air Berlin Fluges)
in Höhe von 400 Euro gewähren.
Da ich äußerst selten mit Air Berlin fliege, nutzt mir das nicht viel
Muss, sollte ich das annehmen, oder kann ich auf Zahlung in bar bestehen?
Was meint Ihr?
Mein Flug AB 2230 ( Köln - Malaga) am 06.09.14 Abflug Köln um 17:20 wurde zunächst auf 21:00 verschoben.
Später dann auf den 07.09.14 um 18:20 - das hat dann geklappt.
Nach meiner Rückkehr habe ich meinen Anspruch auf Ausgleichszahlung gestellt ( laut info des Personals war en Triebwerk kaputt).
Heute schreibt mir Air Berlin , dass Sie mir aus Kulanz einen Fluggutschein ( Verrechnung erst nach Buchung eines Air Berlin Fluges)
in Höhe von 400 Euro gewähren.
Da ich äußerst selten mit Air Berlin fliege, nutzt mir das nicht viel
Muss, sollte ich das annehmen, oder kann ich auf Zahlung in bar bestehen?
Was meint Ihr?