Dann muss eben noch ein Verbraucher zwischengeschaltet werden. Sauber geht sowas aber eigentlich nur mit einem Halterwechsel, da sonst immer alle nach Umgehung schreien
Da wäre ich vorsichtig. Auf sowas sind die Finanzämter scharf. Wenn dann noch zwischen den Verkäufen der "Zwischenhändler" einen Gewinn erzielt... aua!
Als seriöser Händler mit Markenbindung bin ich grundsätzlich für die Sachmangelhaftung und dem damit verbundenen Verbraucherschutz. Das weckt Vertrauen in uns und rechtfertigt auch den ggf. höheren Anschaffungspreis im Vergleich zum Kauf von Privat oder vom Fähnchenhändler, der das Auto nur für seinen Schwager, Nachbarn usw. vermittelt.
Schade ist, daß man über's Ziel hinausgeschossen ist.
Der Blumenhändler von nebenan ist auf einmal auch gewährleistungspflichtig, wenn er seinen Firmenwagen an privat verkauft. Kenne da interessante Geschichten, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter für kleines Geld ein Auto an Mitarbeiter verkauft hat.
Dazu kommen die, wie oben schon geschrieben, die Traumwagen eines jeden, der mit kleinem Geldbeutel Autos kaufen muss.
Älteres Baujahr, kaum gefahren, aus gepflegter Rentnerhand, alles Inspektionen etc. Sowas kommt dann meistens bei einem Händler an, weil der Rentner für ein paar Euro mehr sich nicht mit dem Verkauf beschäftigen will. Der Händler ist dann gezwungen das Auto an den Export zu geben, weil das Risiko im Verhältnis zum Ertrag einfach nicht passt.
Das ist nicht nur für den potentiellen Käufer ärgerlich, sondern ich als Händler ärgere mich, weil ich so nur schwierig auch solche Kunden für mich gewinnen kann.