Nachdem die Ausführungen unseres Herrn Bundespolizisten immer mehr vor Arroganz und Anmaßung strotzen, hab ich mir den Spaß gemacht, bei den Polizeidirektionen der zwei größten deutschen Flughäfen um Auskunft anzufragen. Ergebnis:
- Die Zuständigkeit der Bundespolizei beziehe sich - wie in §8 des Luftfahrtsicherheitsgesetzes geregelt - auf den nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafen und beginne somit direkt am Punkt der Fluggastkontrolle.
- Das Lining und dessen Orgaisation unterliege nicht der Aufsicht und Kontrolle der Bundespolizei, sondern des Flughafen bzw. der von ihm hiermit beauftragten Firmen und Personen.
- Hierfür geltende Regelungen seien von den einzelnen Luftfahrtunternehmen in einem Sicherheitsplan festgehalten, der in enger Zusammenarbeit mit dem LBA (Luftfahrt-Bundesamt) nach den Auflagen des Luftsicherheitsgesetzes (§ 9 LuftSiG) zu erstellen ist.
Im Übrigen warte ich immer noch auf den Nachweis bzw. die Offenlegung des mehrfach angeführten ominösen Schreiben des BMI, das ja immerhin für
jeden Fluggast einen Rechtsanspruch auf Nutzung der Fast Lanes begründen soll. Wenn dem tatsächlich so sein soll, muss ein solcher Rechtsanspruch ja wohl auch öffentlich bekannt gemacht werden, damit sich Betroffene darauf beziehen können.
Hm - also anfangs war ich sehr sachlich. Das hat sich hier nur durch mein Umfeld geändert. Ihre Ausführungen zeigen das hier eigentliche Problem einiger User. Die Unfähigkeit Sachen anzunehmen zu könne/ zu wollen oder nur das als Antwort anzunehmen, was man gerne hören möchte.
Sie sind der Meinung nach 2 Telefonaten mit der Lage-Einsatz-Zentrale der BPol an zwei Flughäfen haben sie sich mehr Fachwissen angeeignet als ich mit 30 Jahren Berufserfahrung, 10 Jahre davon auf Flughäfen. Und schreiben am Ende ICH wäre arrogant.... Das spricht wohl für sich.
Sie sprechen 5 Min mit einem Kollegen der BPol. Ohne die eigentliche Frage zu stellen. Falls sie ihnen genau dieser Kollege beantworten kann. Bis vor einem Jahr war mir der Umstand mit der Fast- Lane auch unbekannt. Auf Grund von Beschwerden und Problemen mit Fluggästen, habe ich mich damit auseinander setzen müssen. Daher meine Ausführungen zu diesem Thema.
Warum sollte ich diesbezüglich lügen ? Ich habe davon keinen Vor- oder Nachteil. Das Schreiben des BMI werde ich bestimmt nicht veröffentlichen. Sollten sie aber auch wissen warum. Insbesondere auch nicht, weil ich auf Grund der Äußerungen einiger User davon ausgehen kann, dass diese nur etwas vorgeben zu sein. "Meilenfreund" habe ich auf Grund seiner sachlichen Ausführungen und einer glaubhaften PN entsprechende Hinweise zukommen lassen.
Ihr "Rechtsanspruch" ist bereits veröffentlicht. Im Grundgesetz.
Zu Ihren rechtlich Äußerungen, die sie so bestimmt nicht von einem Bundespolizeibeamten erhalten haben, versuche ich nicht arrogant zu antworten:
Nicht Paragraph 8 sondern Paragraph 5 LuftSIG regelt die Zuständigkeit der Bundespolizei im Rahmen der Luftsicherheit.
Paragraph 8 regelt die Aufgaben der Flughäfen, Paragraph 9 die Aufgaben der Airlines. Beide (Flughäfen und Airlines) besitzen nur Eigensicherungs-Aufgaben. Die BPol hoheitliche Aufgaben- also die so genannte "Glockenfunktion" bei der Luftsicherheit. Überwacht auch so die Einhaltung der Vorgaben bei Airlines/ Airport an 14 deutschen Flughäfen. Bayern zB liegt die Luftsicherheitsaufgabe bei der Landespolizei.
Hauptzuständigkeit beim Airport ist unterschiedlich nach Land geregelt. In HH Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Teilweise auch Behörde für Inneres und Sport.
Hauptzuständigkeit für die Überwachung der Airlines liegt beim LBA Luftfahrtbundesamt. Das von Ihnen zitierte LBA ist eine Bundesbehörde. Die oberste Bundesbehörde ist (!) das BMI. Die Polizei des BMI (da sind wir wieder am Anfang) ist die Bundespolizei.
2 LuftSIG: die Luftsicherheitsbehörde ..........ordnet Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber nach § 8 und der Luftfahrtunternehmen nach § 9 an und ÜBERWACHT deren Einhaltung.
16 LuftSIG: die örtliche Zuständigkeit der Luftsicherheitsbehörde erstreckt sich auf das FLUGPLATZGELÄNDE. Flugplatzgelände ist nicht nur der Sicherheitsbereich. Daher auch BPol Streifen in der Halle, im. Sicherheitsbereich, außerhalb, Vorfeld oder auch in örtlicher Nähe zum Flughafen.
Dass das Lining im Zuständigkeitsbereich des Airports liegt habe ich nie angezweifelt. Was da wie und wo aufgebaut wird. Deshalb ist das kein rechtsfreier Raum. Die Polizei darf sie auf der Strasse wegen eines Verstoßes nicht anhalten, weil das Strassenbauamt die Strasse gebaut hat ? Wohl nicht.
Der "Verstoß" geht im Fall des Fast-Lane-Verfahrens nicht von einem Fluggast aus, sondern vom Flughafen-Betreiber, wenn er "normalen" Fluggästen den Zugang verwehrt. Die Aufregung also hier nur, weil sich einige ärgern, dass jeder die Lane nutzen kann ?! Meine Güte...... Wenn man sonst keine Probleme hat....
Beim Fast-Lane Verfahren liegt die Verantwortung für die Berücksichtigung der Grundvoraussetzungen für diese eben NICHT alleine beim Flughafenbetreiber. Es sei denn sie wollen mir erzählen, dass BMI lügt. Dies ist Weisungslage. Die aktuelleste, die ich finden konnte. Wenn jemand hier eine aktuellere anders lautende kennt, bin ich gerne bereit dieses zu akzeptieren.
Wie der Zugang zur Fast-Lane geregelt ist, habe ich hier öfters zitiert.
Jeder Fluggast hat das Recht, die weniger belastete Fast-Lane zu nutzen. Zutritt darf nicht verwehrt werden.
Entsteht also in der normalen Lane ein Stau, darf JEDER die Fast-Lane nutzen. Ist kein Stau habe ich sowieso keinen Grund sie nutzen zu wollen, wenn ich in der normalen Lane gleich schnell bin. Also welchen Sinn hat die Fast-Lane, wenn nicht bestimmten Fluggästen das Gefühl vermitteln zu wollen, sie bekämen ein First-Class Behandlung. -wenn man das nötig hat - OK.
Es ist mir auch egal ob sie das glauben wollen oder nicht. Ich habe wie gesagt keinen Grund etwas Falsches zu behaupten.
Alle "Einschüchterungsversuche" die hier einige von sich geben, mögen vielleicht in ihren Kreisen funktionieren. Mich interessiert das nicht und ich werde meine Meinung nicht ändern.
@DFW_SEN: ich finde Ihr positives Bild von der Polizei sehr lobenswert. Das Sie davon ausgehen ich arbeite durch, ohne Pausen und freie Tage. Aber - das wird sie jetzt enttäuschen- ich habe zwischendurch wirklich auch mal frei und etwas Zeit hier zu schreiben. Auch wenn ich mich dienstlich im Ausland befinde

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