Handwerker steuerkonforme Rechnung

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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
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Berlin
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Hallo,
streite mich gerade mit Handwerker rum, ob seine Rechnung korrekt ausgestellt ist.
Imho muss der Lohnkostenanteil separat ausgewiesen werden, ala Im Bruttobetrag sind Xxxx Brutto ( yyyy Netto) Lohnkosten enthalten.
Seine Rechnung sieht nun so aus: Duschtasse 1234€, Geselle 567€ und Fahrtkosten 89€. Dann Netto Gesamtsumme, MwSt und zum Schluss Brutto Gesamt.
Er meint nun, das wäre konform, da ja getrennt auf der Rechnung.
Ich meine so nicht korrekt, wer hat denn nun Recht?
Danke
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
2.871
7.201
DUS
Beide.
Und jetzt ?

Aber Du kannst dem Betrieb mal mitteilen, dass ein Satz wie:
“Auf die netto ausgewiesenen Lohnkosten fällt MwSt. i.H.v. an.“
kein Beinbruch ist… und die Geltendmachung beim FA (je nach Laune des SB) erheblich vereinfachen kann.
 
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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
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Berlin
Wenn beide Versionen, also auch seine Meinung, richtig sind, dann bezahle ich die Rechnung.
Kannte es eben nur anders und nach meinen Internet Recherchen war ich der Meinung, muss separat ausgewiesen sein, um steuerlich absetzbar zu sein.
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
588
403
steuerkonform heißt: am Ende der Rechnung separat "Lohnkosten incl MsWt xxx€". Bei jedem anderen Ausweis kann das Probleme geben.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.037
16.354
§ 35a Abs. 5 S. 2 EStG: "Der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer nach den Absätzen 2 und 3 gilt nur für Arbeitskosten." Die Rechnung muss also so gestaltet sein, dass die Arbeitskosten erkennbar (= herausrechenbar) sind. Das ist hier der Fall. Spezielle Formulierungen sind weder vorgeschrieben noch notwendig. Der Handwerker hat recht, und das Finanzamt wird mit der Darstellung locker klarkommen.
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
588
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Siehe auch #5: die Rechnung ist so i.O. und es wird keine Probleme mit dem FA geben!
ich schrieb meine Antwort auf Grund eigener Erfahrung mit dem zuständigen FA vor einigen Jahren...habe damals die Rg formal ändern lassen und alles war gut..
Ich hätte das entsprechend anmerken sollen. Ich bin kein Volljurist.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.866
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Berlin
So nächste obskure Rechnung, geht das so zwecks Absetzbarkeit, vermute nicht,oder?
Zur Erklärung, Sanitärbetrieb hat neue Dusche eingebaut und Fliesenleger besagte Fliesen.
Der Sanitärbetrieb hat wohl irgendwie intern mit dem Fliesenleger abgerechnet und Sanitärbetrieb stellt nun die Fliesenleger Rechnung.
 

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YankeeZulu1

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09.07.2020
588
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no-no-never. Es ist dem FA zwar Wurscht, ob das Fliesen- Elektriker- oder Installateurarrbeiten sind (das ist eher eine Handwerks rechtliche Frage), ABER eine "Handwerkerrechnung" muss zwecks Absetzbarkeit neben dem Gesamtbetrag diee separaten "Lohnkosten" enthalten, und zwar gesondert in einer Summe auf der Rechnung ausgewiesen; nur diese sind absetzbar. Jeder halbwegs "seriöse" Handwerker weiß das, ist von seiner Kammer informiert, und handelt bei der Rechnungsstellung entsprechend.