Handwerker'auftrag', oder keiner?

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10.02.2012
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Moin,

zum Thema 'Haus' habe ich auch was - nehmen wir mal an, jemand bekommt ein Angebot einer Baufirma, die Arbeiten durchführen soll. Leichtsinnigerweise schickt er es nach nur grobem Draufgucken (eher: "Gesamtbetrag hoch, aber geht noch") unterschrieben zurück, danach fallen Freunden fehlende (aber bei Besichtigung besprochene) Positionen auf, und weitere Ungereimtheiten. Jede Position ist ausserdem mit 'Berechnung nach tatsaechlichem Aufwand' beschrieben.

Es soll nun nachgebessert werden, neue Besichtigung, fehlende Punkte mit reinschreiben, wohl alles neu...

Gibt es eine Chance, da wieder rauszukommen?

Eine Idee wäre, die Änderungen im Angebot korrigieren zu lassen, und das dann eben *nicht* nochmal zu unterschreiben. Oder könnte der Hausbesitzer auch den Fernabsatz bemühen? Besichtigung erfolgte vor Ort, Angebot per Post, Unterschrift und Rücksendung ebenso.

Im Angebot steht: "bezugnehmend auf Ihre Anfrage senden wir das Angebot. Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, senden Sie uns dieses bitte unterschrieben zurueck." und unter den Positionen dann eine Gültigkeit von <3 Wochen. "Wir würden uns über Ihre Auftragserteilung freuen. Mit der Unterzeichnung des Auftrages akzeptieren Sie unsere AGB's (siehe [Webseite])" -> Kunde hat aber kein Internet, Rentner).

Am Schluss steht dann "Auftragsbestaetigung:", worunter der Kunde Daten und Unterschrift setzen soll - waere sowas wirklich ein rechtsgueltiger Auftrag mit allen Folgen?

Zahlungsbedingungen sind im Angebot auch keine genannt, ebenso gibt es *null* Infos zum evtl. moeglichen Widerruf.

Echt traurig, dass ein eigentlich angesehenes Unternehmen so 'arbeitet', *ich* wuerde 'sowas' nicht unterschreiben...