DY: Hilfe betreffend Entschädigung von Norwegian

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hfngee

Reguläres Mitglied
01.05.2018
76
0
HEL
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Hallo liebe Miglieder,

ich lebe in Finnland und musste kürzlich Aufgrund eines Einbruchs bei meiner Mutter kurzfristig nach Deutschland. Da ich nicht rechtschutzversichert bin und durch den Einbruch ein grosser Bargedldbetrag abhanden kam bin ich momentan für jeden Euro dankbar.
Auf der Rückreise kam es zu Problemen, ich wäre froh wenn sich jemand dazu bereit erklären würde mir 1-2 Fragen zu beantworten.

Ich habe eine Umsteigeverbindung MUC-OSL-HEL mit Norwegian Air International gebucht. Der Flug MUC-OSL verlief, abgesehen von einer einstündigen Verspätung, problemlos.

Der Flug D8317 ab Oslo (planmässiger Start: 20:40) wurde gegen 21:00 aufgrund technischer Probleme annulliert. Ich wurde auf einen Flug nach Stockholm umgebucht, verbrachte dort ca. sieben Stunden im Terminal (ohne Hotel, trotz Zusicherung eines Hotelzimmers des Osloer Norwegian-Personals) und flog am folgenden Tag um 06:40 weiter nach Helsinki. Ich habe mein Endziel Helsinki schliesslich mit neuneinhalb Stunden Verspätung erreicht.

Für was kann ich nun eine Entschädigung fordern, den Flugausfall (da der Ersatztransport auf einer anderen Route stattfand) oder für die Verspätung?
Ferner: welche Entfernung wird nun für die Höhe der Entschädigung zugrunde gelegt? OSL-HEL (weniger als 1500 km) oder die Gesamtstrecke MUC-HEL (mehr als 1500 km? Hierzu habe ich leider widersprüchliche Angaben gefunden.
Ich möchte mich auch nicht bereichern, welchen Betrag kann ich fordern? Den Ticketpreis, falls ja nur anteilig OSL-HEL oder voll MUC-HEL via OSL? Oder doch pauschal 250€ (unter 1500 km Entfernung ) bzw. 400€ (mehr als 1500 km Entfernung), unabhängig vom Ticketpreis? Oder die 250/400€ zusätzlich zum (ggf. anteiligen) Ticketpreis?

Norwegian beruft sich momentan auf "structural damage am Flugzeug" und lehnt eine Haftung daher ab, ich vermute aber dass es sich hier einfach um einen "Abwehrversuch" handelt. Selbst wenn Norwegian nicht haftbar gehalten werden kann möchte ich gerne einen Nachweis über das tatsächliche Vorliegen eines derartigen Haftungsausschlussgrundes sehen bzw. gehe davon aus, dass Norwegian vom Verursacher entschädigt wird - wieso dann nicht auch ich?

Ich bedanke mich für jegliche Hilfe und grüsse euch aus dem verregneten HEL

Garymau
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
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Hamburg
Hi, der Anspruch besteht auf die betroffene Strecke. Norwegian sollte die 250€ zahlen. Hotel muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wenn jedoch nachgewiesen werden kann das keine Zimmer mehr verfügbar, dann leider Pech gehabt. Selbst schon erlebt und keiner Diskussion würdig, wenn nicht über Rechtschutz und Anwalt verfügbar. Das Defekte Flugzeug ist ja schön und gut, aber sie haben dann für Ersatz zu sorgen.

Norwegian hat gerade extreme Expansion Schwierigkeiten (ähnlich wie Eurowings) in den USA wie es scheint und entsprechend hohe EU261 Forderungen und wie alle Fluggesellschaften übernommen erstmal ab zu lehnen. Nur ein Bruchteil der Passagiere geht dann weiter vor.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Auch wenn es Dir im Nachhinhein nichts nützt: Wenn die Airline Dir keinen Hotelgutschein gibt, kannst Du auch selber buchen, und die Rechnung dafür (sowie für Transfer zum / vom Hotel und Essen) bei der Airline einschicken. Gilt selbst in Fällen außerordentlicher Umstände (Anspruch auf Versorgungsleistungen hast Du grundsätzlich).
 
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Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.653
4.157
Hamburg
Auch wenn es Dir im Nachhinhein nichts nützt: Wenn die Airline Dir keinen Hotelgutschein gibt, kannst Du auch selber buchen, und die Rechnung dafür (sowie für Transfer zum / vom Hotel und Essen) bei der Airline einschicken. Gilt selbst in Fällen außerordentlicher Umstände (Anspruch auf Versorgungsleistungen hast Du grundsätzlich).

Das stimmt.

Je nach Uhrzeit und Ort ist dies oft nicht einfacher und man muss sich bewusst sein das man Monate auf sein Geld wartet (summiert sich ja auch alles und kann sich nicht jeder leisten). In meinem Fall wären horrende Taxikosten zum nächsten freien Hotel gekommen, die dann auch noch ausgelegt werden müssen und kaum Schlaf dabei rum gekommen wäre.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Ein struktureller Schaden am Flugzeug dürfte kaum als außergewöhnlicher Umstand zählen, schon gar nicht an der Heimatbasis einer Airline. Selbst wenn der Schaden tatsächlich nicht im Einflussbereich der Airline gelegen hätte, kann man durchaus erwarten, dass die ein Ersatzflugzeug bereit stellen.

Natürlich ist es Quark was DY da erzählt.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Hi, der Anspruch besteht auf die betroffene Strecke. Norwegian sollte die 250€ zahlen.

Das kommt drauf an: Wenn ich die Sache in Deutschland auf dem Schreibtisch hätte, würde ich mir überlegen, in welchem Gerichtsbezirk wir uns befinden. Bei der Annullierung des Anschlussflugs ist nicht unumstritten, auf welche Flugstrecke abzustellen ist. Richtig ist, dass Teile (nur) auf die Strecke des tatsächlich annullierten (zweiten) Segments abstellen und sich auf den Wortlaut der Verordnung stützen, aber anders sieht das beispielsweise das AG Hamburg, demzufolge stets auf die gesamte Strecke abzustellen ist, unabhängig davon, auf welchem ihr zugrunde liegenden Segment annulliert wurde, u.a. AG Hamburg, Urt. v. 28.2.2006 - 18B C 329/05.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.653
4.157
Hamburg
Das stimmt. Aber da spricht ein Anwalt :). Es kommt halt drauf an wie sehr man mit der Materie vertraut ist und Zeit und Nerven hat, wenn man keine Rechtschutz hat. Diese Vereine die alles für einen tun und 30% wollen, würde ich dann auch nicht nehmen.
 

hfngee

Reguläres Mitglied
01.05.2018
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HEL
Danke für alle bisherigen Antworten!
Was mich ärgert ist sowohl das Verhalten des Osloer Norwegian-Personals (neue Bordkarten in die Hand gedrückt bekommen, erst auf Nachfrage wurde mir gesagt dass die Stockholmer Kollegen ein Hotelzimmer organisieren würden) und Stockholm dann von nichts wissen wollte (Aussage dort: "wir haben erst vor 30 Min. Bescheid bekommen und das Flughafenhotel hat nicht genügend Zimmer frei"). Von der Umbuchung bis zur Ankunft in Stockholm sind 1,5 Stunden vergangen...
Ein Abwehrversuch der Entschädigungsforderung ist in meinen Augen auch kein ordentliches Geschäftsgebaren.
Ich fliege ansonsten immer Finnair oder LH, ich bin schon aus Berufsgründen kein LowCost-Freund, aber da beim Einbruch schon genug Geld abhanden kam habe ich mich von den 230€ Ticketpreis mit Norwegian anstatt 600€ LH/Finnair (weil so kurzfristig) locken lassen. Es soll mir eine Lehre sein.
Mein nächstes Schreiben an Norwegian mit der erneuten Forderung von 250€ geht morgen per Einschreiben raus. Seltsamerweise nach Dublin, nicht Norwegen wie man vermuten würde.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.653
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Hamburg
Norwegian hat mehrere Firmensitze. Selbst SAS hat dies nun gemacht, da skandinavische Arbeitsverträge recht teuer sind.

Das selbe Verhalten findet man heute eigentlich bei allen Airlines um Kosten zu sparen. In der Familie gab es mal einen Fall mit Iberia, die haben gar nicht reagiert. Ohne Rechtschutz und mit Sitz in Spanien verlassen viele die Ausdauer...
 

hfngee

Reguläres Mitglied
01.05.2018
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HEL
Danke, Wikinger - aber die kenne ich arbeitsbedingt - die können NICHTS entscheiden dort (was schade ist, dort hätte ich sogar in der Mittagspause vorbeigehen können.)
Nur ärgerlich dass ein Einschreiben aus Finnland nach Irland soviel kostet wie ein Kasten Bier in Deutschland...
 
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Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
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271
Danke, Wikinger - aber die kenne ich arbeitsbedingt - die können NICHTS entscheiden dort (was schafe ist, dort hätte ich sogar in der Mittagspause vorbeigehen können.)
Nur ärgerlich dass ein Einschreiben aus Finnland nach Irland soviel kostet wie ein Kasten Bier in Deutschland...
Danach kannst dich später auch an Kuluttajariitalautakunta wenden, die Bearbeitung sollte aber einige Monate dauern. Leider ist deren Entscheidung nicht bindend.
Aber immerhin erheblich weniger als ein Kasten Bier in Finnland :p
Bierkästen sind in Finnland eh Mangelware, ein reines Luxusgut... es lebe das 24-Pack.
 

hfngee

Reguläres Mitglied
01.05.2018
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HEL
@ Wikinger: die 24er-Packs werden mittlerweile aus Deutschland re-importiert, sowas kostet hier 20-30€ je nach Bier, und danke für den Tipp betreffend kuluttajariitalautakunta - du scheinst dich hier bestens auszukennen ;-)

Norwegian hat die von mir gesetzte Zahlungsfrist verstreichen lassen, ich übergebe das Ganze jetzt einer deutschen Anwaltskanzlei, einfach aus Prinzip. In rechtlichen Angelegenheiten traue ich den Finnen leider nicht wirklich.

Man darf gespannt sein, ich halte euch auf dem Laufenden. Es tut mir übrigens leid dass ich den Post übrigens nicht im entsprechenden Sammelthread gemacht habe, den hatte ich erst später entdeckt.

Update 22.05.: Eine Zahlungsaufforderung wurde heute durch die Anwaltskanzlei versandt, es wurde eine Frist bis zum 04.06. gesetzt. Interessanterweise fordert die Anwältin in ihrem Schreiben 400€, nicht 250.

Update 23.05.: heute hat sich Norwegian bei mir auf mein Schreiben, in dem ich eine Frist gesetzt hatte (welche man verstreichen hat lassen) gemeldet: man bleibt dabei, "structural damage" sei ein Grund keine Entschädigung zu bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

hfngee

Reguläres Mitglied
01.05.2018
76
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HEL
So, Norwegian hat es nicht für nötig erachtet auf 2 Schreiben meines Anwalts zu reagieren.
Auch meine Frage was wann wo genau kaputt ging wurde gänzlich ignoriert.
Unverschämt in meinen Augen.
Nun bleibt also nur noch eine Klage, bei der ich riskiere dass Norwegian plötzlich mit dem wirklichen Grund herausrückt und sich dieser tatsächlich als höhere Gewalt (Fabrikationsfehler, etc.) herausstellt. Dann trage ich alle
Anwalts- und Verfahrenskosten - obwohl eine Klage vermeidbar gewesen wäre, wäre man sofort ehrlich gewesen.

Hat jemand eine Ahnung mit was ich schlimmstenfalls rechnen muss? Dreistellig? Vierstellig?
 

hfngee

Reguläres Mitglied
01.05.2018
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HEL
Siehe da: kaum reicht man Klage ein wird diese 2 Tage vor Fristablauf (Versäumisurteil) erwidert.
Der gegnerische Anwalt bittet gleich mal um mehr Zeit aufgrund von 'erhöhtem Arbeitsaufkommen'.
Ring frei für die nächste Runde.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Der Firmensitz von DY in Irland, also in der EU könnte Dir sogar gelegen sein. So hat DY keine Ausrede, die EU Verordnung gelte nur sekundär und wird vom norwegischen Folketing und von den norwegischen Gerichten etwas anders interpretiert als vom EUGH.
Ähnlich wie die EU Verordnung in der Schweiz ausgelegt wird.
 
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hfngee

Reguläres Mitglied
01.05.2018
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HEL
So, die auf Nachfrage verlängerte Frist zur Erwiderung der Klage ist am vergangenen Donnerstag abgelaufen.
Heute Nachmittag kam eine Mail meiner Anwältin: die Gegenseite hat kommentarlos inkl. Zinsen bezahlt.
Und ich sage es nochmal: hätte man mir nicht in Oslo ein Hotelzimmer versprochen und in diesem Augenblick schon gewusst, dass man
das Stockholmer Personal anderslautend informieren wird, hätte ich nicht geklagt.
Fall abgeschlossen, ein Hoch auf den Rechtsstaat, danke an alle für die hier erhaltenen Ratschläge.
 

FeFe

Neues Mitglied
18.12.2018
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Hi, kurze Frage: wurden nur die € 400 plus Zinsen bezahlt oder auch die Anwaltskosten? Ich müßte Norwegian auch verklagen, bei mir geht es aber um viele tausend Zusatzkosten (unfassbare 2 Nächte mit Kleinkind am Airport Copenhagen festgehangen durch mehrere Annulationen und Anschlußfliegerverspätungen, um dann anstatt nach Nizza selbst mit SAS nach Toulon zu fliegen, 1 Std. Taxi dann zum Zielort usw. usw. ...)
 

Luedi

Neues Mitglied
12.01.2014
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Hi, deine Frage ist zwar schon etwas her aber trotzdem eine Antwort. Ich bin auch gerade im Klageprozess. Die Klage wurde vor 3 Wochen bei Norwegian zugestellt bis dato noch keine Rückmeldung an meinen Anwalt.
Generell sagt mein Anwalt, wenn Norwegian die Schuld anerkennt bzw. es vor Gericht die Schuld von Norwegian bestätigt wird, dann sind von der Airline auch die gesamten Anwaltskosten zu tragen.
In meinem Fall geht es um eine Selbstbeteiligung die ich dann zurück bekäme.