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Hallo liebe Miglieder,
ich lebe in Finnland und musste kürzlich Aufgrund eines Einbruchs bei meiner Mutter kurzfristig nach Deutschland. Da ich nicht rechtschutzversichert bin und durch den Einbruch ein grosser Bargedldbetrag abhanden kam bin ich momentan für jeden Euro dankbar.
Auf der Rückreise kam es zu Problemen, ich wäre froh wenn sich jemand dazu bereit erklären würde mir 1-2 Fragen zu beantworten.
Ich habe eine Umsteigeverbindung MUC-OSL-HEL mit Norwegian Air International gebucht. Der Flug MUC-OSL verlief, abgesehen von einer einstündigen Verspätung, problemlos.
Der Flug D8317 ab Oslo (planmässiger Start: 20:40) wurde gegen 21:00 aufgrund technischer Probleme annulliert. Ich wurde auf einen Flug nach Stockholm umgebucht, verbrachte dort ca. sieben Stunden im Terminal (ohne Hotel, trotz Zusicherung eines Hotelzimmers des Osloer Norwegian-Personals) und flog am folgenden Tag um 06:40 weiter nach Helsinki. Ich habe mein Endziel Helsinki schliesslich mit neuneinhalb Stunden Verspätung erreicht.
Für was kann ich nun eine Entschädigung fordern, den Flugausfall (da der Ersatztransport auf einer anderen Route stattfand) oder für die Verspätung?
Ferner: welche Entfernung wird nun für die Höhe der Entschädigung zugrunde gelegt? OSL-HEL (weniger als 1500 km) oder die Gesamtstrecke MUC-HEL (mehr als 1500 km? Hierzu habe ich leider widersprüchliche Angaben gefunden.
Ich möchte mich auch nicht bereichern, welchen Betrag kann ich fordern? Den Ticketpreis, falls ja nur anteilig OSL-HEL oder voll MUC-HEL via OSL? Oder doch pauschal 250€ (unter 1500 km Entfernung ) bzw. 400€ (mehr als 1500 km Entfernung), unabhängig vom Ticketpreis? Oder die 250/400€ zusätzlich zum (ggf. anteiligen) Ticketpreis?
Norwegian beruft sich momentan auf "structural damage am Flugzeug" und lehnt eine Haftung daher ab, ich vermute aber dass es sich hier einfach um einen "Abwehrversuch" handelt. Selbst wenn Norwegian nicht haftbar gehalten werden kann möchte ich gerne einen Nachweis über das tatsächliche Vorliegen eines derartigen Haftungsausschlussgrundes sehen bzw. gehe davon aus, dass Norwegian vom Verursacher entschädigt wird - wieso dann nicht auch ich?
Ich bedanke mich für jegliche Hilfe und grüsse euch aus dem verregneten HEL
Garymau
ich lebe in Finnland und musste kürzlich Aufgrund eines Einbruchs bei meiner Mutter kurzfristig nach Deutschland. Da ich nicht rechtschutzversichert bin und durch den Einbruch ein grosser Bargedldbetrag abhanden kam bin ich momentan für jeden Euro dankbar.
Auf der Rückreise kam es zu Problemen, ich wäre froh wenn sich jemand dazu bereit erklären würde mir 1-2 Fragen zu beantworten.
Ich habe eine Umsteigeverbindung MUC-OSL-HEL mit Norwegian Air International gebucht. Der Flug MUC-OSL verlief, abgesehen von einer einstündigen Verspätung, problemlos.
Der Flug D8317 ab Oslo (planmässiger Start: 20:40) wurde gegen 21:00 aufgrund technischer Probleme annulliert. Ich wurde auf einen Flug nach Stockholm umgebucht, verbrachte dort ca. sieben Stunden im Terminal (ohne Hotel, trotz Zusicherung eines Hotelzimmers des Osloer Norwegian-Personals) und flog am folgenden Tag um 06:40 weiter nach Helsinki. Ich habe mein Endziel Helsinki schliesslich mit neuneinhalb Stunden Verspätung erreicht.
Für was kann ich nun eine Entschädigung fordern, den Flugausfall (da der Ersatztransport auf einer anderen Route stattfand) oder für die Verspätung?
Ferner: welche Entfernung wird nun für die Höhe der Entschädigung zugrunde gelegt? OSL-HEL (weniger als 1500 km) oder die Gesamtstrecke MUC-HEL (mehr als 1500 km? Hierzu habe ich leider widersprüchliche Angaben gefunden.
Ich möchte mich auch nicht bereichern, welchen Betrag kann ich fordern? Den Ticketpreis, falls ja nur anteilig OSL-HEL oder voll MUC-HEL via OSL? Oder doch pauschal 250€ (unter 1500 km Entfernung ) bzw. 400€ (mehr als 1500 km Entfernung), unabhängig vom Ticketpreis? Oder die 250/400€ zusätzlich zum (ggf. anteiligen) Ticketpreis?
Norwegian beruft sich momentan auf "structural damage am Flugzeug" und lehnt eine Haftung daher ab, ich vermute aber dass es sich hier einfach um einen "Abwehrversuch" handelt. Selbst wenn Norwegian nicht haftbar gehalten werden kann möchte ich gerne einen Nachweis über das tatsächliche Vorliegen eines derartigen Haftungsausschlussgrundes sehen bzw. gehe davon aus, dass Norwegian vom Verursacher entschädigt wird - wieso dann nicht auch ich?
Ich bedanke mich für jegliche Hilfe und grüsse euch aus dem verregneten HEL
Garymau