Hilton Honors Punkte - geldwerter Vorteil

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Gem

Erfahrenes Mitglied
05.02.2022
516
636
Düsseldorf
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Es gibt doch für die Hilton Honors Punkte einen geldwerten Vorteil.
Bei Miles&More wird dieser steuerpflichtige Vorteil von privat genutzten Prämien von Lufthansa im Rahmen des "Pauschalbesteuerungsverfahrens nach § 37a EStG übernommen.“
Wie ist das bei Hilton Honors?
Ich habe dazu nichts dazu im Internet bzw. hier im Forum gefunden.
Es wäre ja nicht so schön, wenn einem das bei einer Steuerprüfung mal um die Ohren fliegt.
 

mike_mechanic

Aktives Mitglied
26.08.2018
200
483
Hill County, NRW
Es gibt doch für die Hilton Honors Punkte einen geldwerten Vorteil.
Bei Miles&More wird dieser steuerpflichtige Vorteil von privat genutzten Prämien von Lufthansa im Rahmen des "Pauschalbesteuerungsverfahrens nach § 37a EStG übernommen.“
Wie ist das bei Hilton Honors?
Ich habe dazu nichts dazu im Internet bzw. hier im Forum gefunden.
Es wäre ja nicht so schön, wenn einem das bei einer Steuerprüfung mal um die Ohren fliegt.
warum gibt es immer Leute die nach dem Haar in der Suppe suchen? Wenn man sonst keine Probleme hat macht man sich eigene wo gar keine sind.
Wer viel fragt kriegt viel Antwort.....
 

flying_accountant

Reguläres Mitglied
14.07.2019
67
80
Es gibt doch für die Hilton Honors Punkte einen geldwerten Vorteil.
Bei Miles&More wird dieser steuerpflichtige Vorteil von privat genutzten Prämien von Lufthansa im Rahmen des "Pauschalbesteuerungsverfahrens nach § 37a EStG übernommen.“
Wie ist das bei Hilton Honors?
Ich habe dazu nichts dazu im Internet bzw. hier im Forum gefunden.
Es wäre ja nicht so schön, wenn einem das bei einer Steuerprüfung mal um die Ohren fliegt.
Gemäß § 37a Abs. 2 Satz 2 müßte HH die Prämienempfänger von der Steuerübernahme unterrichten; das tun sie nicht. Von daher gehe ich davon aus, dass HH die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nicht nutzt. Demnach würde bei bei Überschreitung des Betrags von 1.080 € im Kalenderjahr die Steuerbefreiung nicht greifen. Inwieweit das FA in Deinem Fall davon Kenntnis erlangt, ist eine andere Frage ...
 
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Gem

Erfahrenes Mitglied
05.02.2022
516
636
Düsseldorf
Inwieweit das FA in Deinem Fall davon Kenntnis erlangt, ist eine andere Frage ...
Durch eine Betriebsprüfung natürlich
Dann werden mit großer Wahrscheinlichkeit Fragen kommen, welchen Grund das hin und her Verschieben der für MS (hier müsste es ja PS heißen) notwendigen Beträge hat.

Hatte denn noch niemand hier im Forum eine Prüfung, wo dies relevant war?
 

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.679
Gemäß § 37a Abs. 2 Satz 2 müßte HH die Prämienempfänger von der Steuerübernahme unterrichten; das tun sie nicht. Von daher gehe ich davon aus, dass HH die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nicht nutzt. Demnach würde bei bei Überschreitung des Betrags von 1.080 € im Kalenderjahr die Steuerbefreiung nicht greifen. Inwieweit das FA in Deinem Fall davon Kenntnis erlangt, ist eine andere Frage ...

Deinen Ausführungen ist eigentlich nichts hinzuzufügen, das Thema ist selbstverständlich seit Jahren Gegenstand der Betriebsprüfungen. Die Rechtsprechung ist seit vielen Jahren unverändert gültig und sollte einem Lohnbüro eigentlich geläufig sein. Erstaunlicherweise ist das jedoch oft nicht der Fall, wenn z.B. die Abrechnungsvereinbarungen zwischen AG und AN nicht hinreichend nachvollziehbar fixiert sind, wissentlich oder unwissentlich.

Kenntnis erhält dein zuständiges FA beispielsweise durch Kontrollmaterial der für die Prüfung der leistenden Unternehmen zuständigen Betriebsprüfungsstelle.
 
Zuletzt bearbeitet:

flying_accountant

Reguläres Mitglied
14.07.2019
67
80
Durch eine Betriebsprüfung natürlich
Dann werden mit großer Wahrscheinlichkeit Fragen kommen, welchen Grund das hin und her Verschieben der für MS (hier müsste es ja PS heißen) notwendigen Beträge hat.

...
Genau das ist aber die Frage, die Du mit Deinem StB besprechen solltest. Wie Singha56 dargestellt hat, ist das Ganze rechtlich eindeutig und gelegentlich auch ein Thema in der BP. Ich teile diese Auffassung.
 
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Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.679
Im Fall von Hilton Honors kann ich nach meinem Kenntnisstand bestätigen, dass sie wie die anderen mir bekannten Hotelprogramme bisher nicht an der Möglichkeit der Pauschalierung gem. § 37a EstG für inländische Steuerpflichtige partizipieren.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.388
8.868
Es gibt doch für die Hilton Honors Punkte einen geldwerten Vorteil.
Bei Miles&More wird dieser steuerpflichtige Vorteil von privat genutzten Prämien von Lufthansa im Rahmen des "Pauschalbesteuerungsverfahrens nach § 37a EStG übernommen.“
Wie ist das bei Hilton Honors?
Ich habe dazu nichts dazu im Internet bzw. hier im Forum gefunden.
Es wäre ja nicht so schön, wenn einem das bei einer Steuerprüfung mal um die Ohren fliegt.
Einfache Lösung:

1. Selber angeben und versteuern, der Steuerberater hilft.
2. Keine Punkte sammeln.
3. Punkte nur für betriebliche Übernachtungen einsetzen.

Man kann sich sich die Probleme auch suchen. Die gleiche Frage stellt sich bei jedem Vielfliegerprogramm das im Ausland sitzt, und natürlich auch bei dem Frühstück das man als HHonors Gold Gast umsonst bekommt.

Wie oft hattest du bisher eine Steuerprüfung?
 
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Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.679
Abschliessend noch ein Hinweis für deinen StB und/ oder den deines Arbeitgebers :

Über diejenigen Unternehmen, die am Pauschalierungsverfahren nach § 37a EStG teilnehmen oder selbst Prämien im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen anbieten, wird durch die OFD Frankfurt/M. eine bundesweite Liste geführt.

jetzt ist alles geschwätzt
 
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Gem

Erfahrenes Mitglied
05.02.2022
516
636
Düsseldorf
Wie oft hattest du bisher eine Steuerprüfung?
Im Schnitt alle 10 Jahre.
Zudem bin ich selbstständig, nicht angestellt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Einfache Lösung:

1. Selber angeben und versteuern, der Steuerberater hilft.
Wie denn das? Den Punkten (wie auch den Meilen) kann doch kein fester Geldwert zugerechnet werden.
 

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.679
Problematik dieselbe, dann sind es halt §18 respektive §15 EStG Einnahmen und
keine aus nichtselbständiger Arbeit.
 

flying_accountant

Reguläres Mitglied
14.07.2019
67
80
Wie denn das? Den Punkten (wie auch den Meilen) kann doch kein fester Geldwert zugerechnet werden.
Den Punkten und Meilen muss ja auch auch Wert zugerechnet werden, sondern der erhaltenen Prämie. Und wie die bewertet wird, steht im § 8 II EStG. Wie bereits gesagt: wenn Du den Betrag von 1.080 € überschreitest, dann solltest Du mit Deinem StB sprechen.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.388
8.868
Im Schnitt alle 10 Jahre.
Zudem bin ich selbstständig, nicht angestellt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Wie denn das? Den Punkten (wie auch den Meilen) kann doch kein fester Geldwert zugerechnet werden.
Wenn du selbständig bist und damit ein Problem hast, hast du ein Problem,

Wie denn das denn? Steuerberater fragen (es gibt Fixwerte) und als Selbstständiger einfach beruflich nutzen schon erledigt die Sache. Dann versteuerst du halt die Entnahmen für die privaten Übernachtungen. (Wirklich Selbstständig? Da hast du aber noch Nachholbedarf).
 
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Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.679
Geht mich ja nichts an, aber alles irgendwie komisch

Die Art der Fragestellung, der unvollständige Sachverhalt, die offensichtlichen Zweifel an der
rechtlichen Beurteilung , das fehlende Problembewusstsein etc.

selbständig und alle 10 Jahre eine Bp, da solltest du ja Inhaber eines steuerlichen Mittelbetriebes und
steuerlich beraten sein. Sowohl du als auch dein StB sollten mit der Materie vertraut sein.

Für mich klingt das alles so, als ob jetzt etwas „ hochgekommen“ ist und deshalb nun nach einem Ausweg gesucht wird.
Waren vielleicht die den Punktegutschriften zugrundeliegenden Aufwendungen gar keine Betriebsausgaben, wurden aber trotzdem steuerlich in Ansatz gebracht ? Wenn nein, dann erkläre die Einnahmen wie vorab mehrfach festgehalten. Erkläre den vollständigen Sachverhalt deinem Steuerberater, oder bist ein Self- Made- Unternehmer und fertigst deine Abschlüsse selbst ?
Mittels der Idea Prüfsoftware sind Kontrollmitteilungen schnell erstellt, denke bei deiner “ Aufarbeitung“ auch an die vergangenen Jahre
 
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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
1.906
2.029
Also bei meinem Arbeitgeber steht auch ausdrücklich in den Reiko-Richtlinien dass man nur Punkte oder Meilen sammeln darf wenn die Pauschalversteuerung angeboten wird, d.h. M&M und seit Mitte letztem Jahr die BahnBonusPoints oder wie die heißen. Alles andere ist nicht erlaubt und wird auch geprüft. Das ganze Thema ist also nicht so irrelevant wie hier angenommen.
 

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.679
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Habe ich ja hoffentlich so widergegeben. Es ist absolut relevant und in vielen Fällen steuerbehaftet.

Eine Korrektur noch zu deinem Beitrag : Ersetze M&M bitte durch Lufthansa, nur da findet die Pauschalversteuerung Anwendung
 
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